Karlsruhe, 17 Juli 2026

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Freitag um 9.00 Uhr (Az. V ZR 162/25), ob Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben, auf ihrem Balkon ein Klima-Splitgerät einbauen zu lassen.

Im konkreten Fall hatten Eigentümer aus Berlin geklagt, nachdem ihnen der Einbau eines solchen Geräts bei einer Eigentümerversammlung nicht gestattet worden war. Die Eigentümergemeinschaft stimmte aber mehrheitlich dagegen. Daraufhin zogen die betroffenen Eigentümer vor das Landgericht Berlin II.

Der Ausgangspunkt: Streit in einer Berliner Eigentümergemeinschaft

Wie das Gericht im Juli 2025 urteilte, sei der Einbau den anderen Eigentümern zumutbar: "Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe", hieß es in der Entscheidung. "Die Kläger hätten daher einen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau erlaubt wird." Am Landgericht Berlin II hatte die Klage zuletzt Erfolg.