Bundestag verabschiedet neues Gebäudemodernisierungsgesetz und kippt 65-Prozent-Regel
Berlin, 10. Juli 2026
AI-generated image (z-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Der Bundestag hat am letzten Tag vor der Sommerpause das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und damit zentrale Vorgaben des alten Heizungsgesetzes gekippt. Öl- und Gasheizungen dürfen wieder eingebaut werden, eine 65-Prozent-Erneuerbarenquote entfällt, eine Bio-Treppe und eine Grüngasquote sollen den Übergang regeln.
Der Bundestag hat am Freitag das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und damit zentrale Vorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes der früheren Ampelkoalition gekippt.
Abstimmung am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause
Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition aus Union und SPD votierten in namentlicher Abstimmung 322 Abgeordnete für die Novelle, 272 dagegen. Die Opposition aus AfD, Grünen und Linken lehnte das Vorhaben ab. Die Linke-Fraktion hatte noch am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, die Abstimmung zu stoppen, scheiterte jedoch mit einer Organklage. Das Gericht wies den Eilantrag zurück.
Kern der Reform ist die Streichung der sogenannten 65-Prozent-Regelung. Diese hatte seit ihrem Inkrafttreten 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten vorgeschrieben, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Künftig haben Eigentümerinnen und Eigentümer wieder mehr Wahlfreiheit beim Heizungseinbau. Neben Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseheizungen sind auch Öl- und Gasheizungen möglich.
Kernpunkt: Wegfall der 65-Prozent-Regel
Die schwarz-rote Koalition hatte das Gesetz im Eilverfahren durch die zuständigen Bundestagsausschüsse gebracht, um es noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu beschließen. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen. Es solle nun Technologieoffenheit geben.
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Sepp Müller verteidigte das Vorhaben und sprach von einem guten Gesetz für den Klimaschutz und die Freiheit. "Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit", sagte Müller. Der CDU-Politiker Lars Rohwer erklärte, die Koalition beende das "Heizungschaos" von Robert Habeck. "Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte", heißt es im Gesetzentwurf.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge kritisierte die Reform scharf. "Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen", sagte sie. Die Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden warf der Koalition vor, den Klimaschutz im Gebäudesektor zu zerstören und das Heizen mit fossilem Öl und Gas dauerhaft zu erlauben.
Bio-Treppe und Grüngasquote als Übergang
Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ist eine sogenannte Bio-Treppe vorgesehen. Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Schrittweise sollen mehr Biomethan oder Bioöl beigemischt werden, die aber vergleichsweise teuer sind.
Für bestehende Heizungen ist ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote geplant. Details dazu sind noch offen. Die Bundesregierung will bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, das sicherstellt, dass die Brennstoffe für Heizungen ab 2045 vollständig klimaneutral sind. Eine ursprünglich vorgesehene Regelung, die den Betrieb von Heizungskesseln mit fossilen Brennstoffen ab 2045 untersagen sollte, wird gestrichen.
Die Koalition einigte sich zudem darauf, die Kostenrisiken aus Netzentgelten, CO2-Bepreisung und Biogas je zur Hälfte auf Mieter und Vermieter zu verteilen. Eigentümer sollen beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an CO2-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bio-Anteil beteiligt werden. Verbraucherschützer warnen vor einer Kostenfalle, wenn neue Gasheizungen eingebaut werden und später CO2-Preise, Gasnetzentgelte oder Biogas-Kosten steigen.
Kritik von Umweltverbänden und angekündigte Klagen
Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das geplante neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich "höchst zweifelhaft" bezeichnet. Erwartet werden Klagen gegen die Reform. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Aus Sicht von Umweltverbänden reicht die geplante Bio-Treppe nicht aus, weil bis 2040 nur ein Anteil von 60 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe vorgeschrieben wäre. Außerdem sei offen, ob Biogas und Bioöl in ausreichender Menge verfügbar und bezahlbar seien.
Die BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend sagte: "Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz. Doch die Bundesregierung heize mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an." Umweltverbände argumentieren, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral sein will und der Gebäudesektor dafür deutlich weniger CO2 ausstoßen müsse. Der Wärmesektor gilt beim Klimaschutz als ein "Sorgenkind".
Kürzung der Heizungsförderung ab 21. Juli
Parallel zur Gesetzesnovelle werden die staatlichen Förderungen für den Heizungstausch gekürzt. Bislang konnten Wärmepumpen oder andere klimafreundliche Heizungen mit bis zu 70 Prozent gefördert werden. Vom 21. Juli an gelten neue, einkommensabhängige Konditionen. Haushalte mit Einkommen bis 40.000 Euro erhalten weiterhin einen Einkommensbonus von 30 Prozent, Haushalte bis 50.000 Euro zunächst noch 10 Prozent. Weniger Geld gibt es vor allem für Haushalte mit hohem Einkommen.
Die maximale Fördersumme sinkt von 30.000 auf 28.000 Euro und wird künftig alle sechs Monate um weitere 750 Euro reduziert. Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für frühe Heizungswechsel wird zeitlich gestreckt und sinkt ab dem nächsten Jahr alle sechs Monate, bis er 2029 ausläuft. Eine neue Kinderzulage reduziert das Basis-Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Die Regierung begründet diesen Schritt mit Sparzwängen und mit zuletzt sinkenden Wärmepumpenpreisen.
Anne Held, Geschäftsführerin der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur, beruhigte besorgte Verbraucher: "Es ist nicht so, dass die Förderung komplett eingestellt wird". Man befinde sich aktuell in der Umstellungsphase, prinzipiell gehe die Förderung weiter. Allerdings lägen die Einkommensgrenzen bei einem doch sehr geringen Einkommen, sodass die soziale Staffelung nicht so stark zum Tragen komme, da einkommensschwache Menschen selten im Besitz von Eigentum in Form einer Immobilie seien.
Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher
Held riet Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich eine langfristige Heizungslösung für ihr Wohngebäude zu überlegen, sich frühzeitig zu informieren und verschiedene Angebote einzuholen. Warum der Blick auf die Anschaffungskosten zwar wichtig, aber nicht ausschlaggebend für eine Entscheidung sein sollte, erläuterte sie im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Simon Dörr. Im europäischen Ausland seien Wärmepumpen schon günstiger, was nahelege, dass die hohen Preise in Deutschland auf die Förderung zurückzuführen seien. Was bleibe, sei die Hoffnung, dass die Preise für Wärmepumpen sinken.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 entschieden, dass drastische Schritte zur Reduzierung der CO2-Emissionen nicht zum Nachteil der jüngeren Generation aufgeschoben werden dürfen.
Das Gesetz war im Bundesrat zwar nicht zustimmungspflichtig, die Länderkammer hätte das Vorhaben aber hinauszögern und den Vermittlungsausschuss anrufen können. Die Reform wird erwartet, noch am selben Freitag den Bundesrat zu passieren. Das Gesetz wird vom "Heizungsgesetz" in "Gebäudemodernisierungsgesetz" umbenannt. Paragraph 71 des bisherigen Gesetzes zu den Anforderungen an eine Heizungsanlage wird gestrichen.
Fragen & Antworten
Was hat der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen?
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und damit zentrale Vorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes der früheren Ampelkoalition gekippt. In namentlicher Abstimmung votierten 322 Abgeordnete dafür, 272 dagegen.
Was bedeutet die Streichung der 65-Prozent-Regel für Eigentümer?
Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Heizungseinbau wieder frei zwischen Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse sowie Öl- und Gasheizungen wählen. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.
Welche Übergangsregeln gelten für neue Gas- und Ölheizungen?
Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gilt eine Bio-Treppe: ab 2029 mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen ist ab 2028 eine Grüngasquote geplant.
Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz: Öl und Gas | nachrichten360