Bundestag und Bundesrat stimmen über neues Heizungsgesetz ab
Berlin, 10. Juli 2026
Prométhée / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Kurzfassung
Der Bundestag und der Bundesrat entscheiden am Freitag über das neue Gebäudeenergie- und Heizungsgesetz der schwarz-roten Koalition. Die Reform ersetzt die 65-Prozent-Regel der früheren Ampelregierung und lässt weiterhin Gas- und Ölheizungen zu, sofern sie ab 2029 wachsende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe nutzen.
Der Bundestag und der Bundesrat haben am Freitag in ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause unter anderem über das neue Heizungsgesetz der schwarz-roten Koalition abgestimmt, das die 65-Prozent-Regel der früheren Ampelregierung ablösen soll.
Die Koalition aus Union und SPD will mit dem Gebäudeenergie- und Heizungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Das bestätigte am Morgen auch die Berichterstattung über die parlamentarische Tagesordnung. Zentraler Streitpunkt war dabei Paragraph 71 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, also die Anforderungen an neue Heizungsanlagen, der gestrichen werden soll.
Kernpunkte der Reform
Im Zentrum des bisherigen Rechts steht die 65-Prozent-Regel, die seit 2024 gilt und zunächst für Neubauten in Neubaugebieten zur Anwendung kam. Danach muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte diese Vorgabe als „Zwang zur Wärmepumpe“ kritisiert und im Bundestag erklärt, die Bundesregierung wolle „Heizungszwänge“ durch Technologieoffenheit ersetzen.
Konkret sieht der Entwurf vor, dass auch künftig neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, sofern sie ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine sogenannte Biotreppe sieht ab Januar 2029 mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe vor, ab Januar 2030 dann 15 Prozent, ab Januar 2035 dann 30 Prozent und ab Januar 2040 schließlich 60 Prozent. Ab 2045 sollen die eingesetzten Heizungsbrennstoffe dann vollständig klimaneutral sein; die Bundesregierung will dazu bis Anfang Dezember ein weiteres Gesetz vorlegen.
Biotreppe und Quoten bis 2040
Für bestehende Heizungsanlagen soll ab 2028 eine Grün-Gas-Quote eingeführt werden, die zunächst bei bis zu einem Prozent liegt. Eine Vorgabe, wonach Heizungskessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, wurde aus dem Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf formuliert zugleich das Ziel, den Eigentümern die Entscheidung über die Heizungsoption wieder freizustellen: „Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchten“, heißt es wörtlich in der Begründung.
Der politische Wille zur Abkehr vom alten Heizungsgesetz war bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert. Darin heißt es: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Im Wahlprogramm der Union hieß es zudem: „Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein.“ Das nun zur Abstimmung gestellte Gebäudeenergiegesetz soll den bisherigen Rechtsrahmen ersetzen und das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.
Koalitionsvertrag als Ausgangspunkt
Bundeswirtschaftsministerin Reiche warb am Freitag im Bundestag für die Reform. Sie sprach von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ und argumentierte, die Vorgaben der Vorgängerregierung griffen zu tief in private Investitionsentscheidungen ein. Mit der Neufassung solle die Wahl zwischen verschiedenen klimafreundlichen Technologien wieder möglich werden, so die CDU-Politikerin.
Kritik kam unterdessen aus der Opposition und von Umweltverbänden. Die Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden warf der Koalition vor, den Klimaschutz im Gebebäudesektor zu zerstören und „Heizen mit fossilem Öl und Gas auf Dauer“ zu erlauben. Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete den Entwurf als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“. Auch BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend warnte vor den Folgen für den Klimaschutz und erklärte: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz.“
Kritik aus Opposition und Umweltverbänden
Auch die frühere Bundesregierung meldete sich zu Wort. Robert Habeck, früherer Wirtschaftsminister und Mitglied der Grünen, hatte das Gesetz der Ampelkoalition maßgeblich verteidigt. Befürworterinnen und Befürworter des alten Rechts wiesen darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 2021 entschieden hatte, dass drastische Schritte zur Reduzierung der CO2-Emissionen nicht zulasten der jüngeren Generation aufgeschoben werden dürften. An diesem Maßstab müsse sich auch die Novelle messen lassen, hieß es.
Neben dem Heizungsgesetz stand am Freitag auch die geplante Gesundheitsreform auf der Tagesordnung. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche, zudem höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Außerdem soll das Hautkrebs-Screening als Vorsorge für alle wegfallen. Die Grünen hatten versucht, die Debatte und Abstimmung von der Tagesordnung zu klagen, weil die Ministerin den Abgeordneten zu wenig Zeit gegeben habe, das Gesetz mit mehreren Änderungen bis zum Sitzungstag zu lesen.
Gesundheitsreform auf der Tagesordnung
Zusätzlich beschäftigte das Parlament die Verteilung von Kostenrisiken. So sollen die Risiken aus Netzentgelten, dem CO2-Preis und dem Biogas-Anteil je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Mieterinnen und Mieter müssten sich damit auf mögliche steigende Nebenkosten einstellen, warnten Kritiker, die in der Reform eine Kostenfalle für jene Haushalte sehen, die jetzt noch eine Gasheizung einbauen.
Parallel zur parlamentarischen Debatte scheiterten juristische Versuche, die Abstimmungen zu verzögern. Eilanträge zweier Oppositionsabgeordneter beim Bundesverfassungsgericht, die Abstimmungen angesichts vieler kurzfristiger Änderungen zu verschieben, waren bereits am Donnerstag gescheitert. Auch ein Eilantrag der Linken-Bundestagsfraktion, mit dem die geplante Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause gestoppt werden sollte, blieb erfolglos.
Verfassungsrechtliche Auseinandersetzung
Der Gesetzentwurf war in derselben Woche im Eilverfahren durch die zuständigen Bundestagsausschüsse gebracht worden. Das neue Heizungsgesetz soll am Freitagvormittag zunächst im Bundestag und anschließend auch im Bundesrat beraten und abschließend beschlossen werden. Bei einer Zustimmung des Bundestags könnten die Reformen noch am selben Tag im Bundesrat zur Abstimmung kommen. Mit der parlamentarischen Sommerpause, die am Wochenende beginnen soll, endet die reguläre Sitzungsphase des Bundestags.
Beobachterinnen und Beobachter rechnen damit, dass Umweltverbände gegen die Reform klagen werden. Im Zentrum dürfte dabei eine mögliche Klimaschutzlücke stehen, also die Frage, ob die gelockerten Vorgaben noch mit dem Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 vereinbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Klimabeschluss von 2021 betont, dass die Reduktion von Treibhausgasen nicht einseitig auf kommende Generationen verlagert werden dürfe.
Erwartete Klagen und offene Fragen
Unabhängig vom Ausgang der Abstimmungen gilt das neue Gebäudeenergiegesetz als politisch umkämpft. Während die Koalition den Bürokratieabbau und die Technologieoffenheit in den Vordergrund stellt, sehen Kritikerinnen und Kritiker einen Rückschritt für den Klimaschutz und drohende Kostenrisiken für Mieterinnen und Mieter. Die eigentlichen Wirkungen der Reform werden sich erst in den kommenden Jahren zeigen, wenn Eigentümer und Eigentümerinnen über Investitionen in neue Heizungsanlagen entscheiden.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass mit dem neuen Gesetz das jahrelange Tauziehen um die Wärmewende in Deutschland in eine neue Phase eintritt. Die Koalition setzt dabei auf Freiwilligkeit und Marktmechanismen, die Opposition und Umweltverbände hingegen auf verbindliche Vorgaben und zusätzlichen Klimaschutz. Die kommenden Wochen dürften zeigen, ob die Reform in der geplanten Form in Kraft tritt oder durch juristische oder politische Schritte noch verändert wird.
Fragen & Antworten
Was ändert sich mit dem neuen Heizungsgesetz für Eigentümer und Eigentümerinnen?
Das neue Gebäudeenergiegesetz soll die 65-Prozent-Regel der früheren Ampelregierung ablösen. Künftig sollen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen, sofern sie ab Januar 2029 steigende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Der Eigentümer soll laut Entwurf wieder frei entscheiden können, welche Heizungsoption er wählt.
Warum kritisieren Umweltverbände die Reform?
Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnet den Entwurf als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend warnt, die Novelle gefährde den Klimaschutz im Gebäudesektor. Kritiker befürchten zudem eine mögliche Klimaschutzlücke und verweisen auf das Klimabeschluss-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021.
Welche Rolle spielen die Gerichte im Verfahren?
Eilanträge zweier Oppositionsabgeordneter beim Bundesverfassungsgericht, die Abstimmungen wegen vieler kurzfristiger Änderungen zu verschieben, sind bereits am Donnerstag gescheitert. Auch ein Eilantrag der Linken-Bundestagsfraktion wurde zurückgewiesen. Umweltverbände kündigten an, im Anschluss an die Verabschiedung gegen das Gesetz zu klagen.
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