Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag der Linken gegen neues Heizungsgesetz zurück
Karlsruhe, 10. Juli 2026
Guido Radig at German Wikipedia / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Kurzfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der Linken-Bundestagsfraktion gegen das geplante Heizungsgesetz als unzulässig verworfen. Damit kann der Bundestag noch in derselben Woche über das Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag den Eilantrag der Linken-Bundestagsfraktion gegen das geplante neue Heizungsgesetz zurückgewiesen und damit den Weg für eine Verabschiedung im Bundestag noch in dieser Woche freigemacht.
Beschluss aus Karlsruhe
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte die Organklage der Fraktion Die Linke für unzulässig. Wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Gerichts hervorgeht, fehle den Antragstellern das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Die Karlsruher Richterinnen und Richter kritisierten zudem, „sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen“.
Die Linke wollte mit ihrem Antrag in Karlsruhe verhindern, dass das neue Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet wird. Ihrer Argumentation nach habe die Bundesregierung auch auf mehrfache Nachfrage keine Aussage zu Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen getroffen. „Doch die Bundesregierung habe auch auf mehrfache Nachfragen keine Aussage zu Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen getroffen“, hatte die Fraktion kritisiert.
Schwarz-rote Pläne und parlamentarischer Fahrplan
Mit dem Beschluss ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen, und unmittelbar nach dem Urteil die angestrebten Abstimmungen terminiert. Der Bundesrat kommt an demselben Freitag letztmals vor der parlamentarischen Sommerpause zusammen.
Die Linke kündigte nach dem Beschluss weiteren Widerstand gegen das Vorhaben an. Die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Violetta Bock, die gemeinsam mit einem weiteren Abgeordneten Beschwerde eingelegt hatte, sagte: „Auch wenn wir heute mit unserer Beschwerde gegen das Hauruck-Verfahren keinen Erfolg erzielen konnten, bleiben unsere inhaltlichen Kritikpunkte vollumfänglich bestehen“. Sie ergänzte: „Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und ein sozial- und klimapolitisches Desaster“, und kündigte an: „Wir rechnen fest mit weiteren Klagen gegen diese Gesetzesänderung und werden uns an der Seite von Mieterinnen und Mietern gegen diesen fossilen Rückschlag zur Wehr setzen“.
Hauptverfahren und „verfassungsrechtliches Tempolimit"
Die Linke sieht durch das Gesetz die Lücke zur Erreichung der Klimaziele absehbar vergrößert. Bereits im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht das damalige Heizungsgesetz der Ampel-Regierung auf einen Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hin gestoppt, weil den Abgeordneten nicht genügend Zeit für die Beratung geblieben war. Das Gesetz wurde erst nach der Sommerpause beschlossen.
Nun geht es im Hauptverfahren zu Heilmanns Klage am 23. Juli – also drei Jahre nach dem erfolgreichen Eilantrag – um die Frage eines „verfassungsrechtlichen Tempolimits“ für die Beratung von Gesetzentwürfen. Die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold hatte diesen Punkt bereits bei der mündlichen Verhandlung im Februar betont. Mit einem Urteil könnte der Senat Standards für die parlamentarischen Abläufe definieren.
Die schwarz-rote Koalition will mit dem neuen Heizungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Katherina Reiche hatte die bisherige Regelung als „Wärmepumpen-Zwang“ kritisiert und im Bundestag angekündigt, „technologische Offenheit“ solle an die Stelle von Heizungszwängen treten. „Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann jetzt umgesetzt werden“, sagte sie nach der Karlsruher Entscheidung und verwies auf Planungssicherheit für Eigentümer, Mieter, Handwerk und Bauwirtschaft.
Inhalt des neuen Heizungsgesetzes
Im Kern sieht der Entwurf vor, dass neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Heizmodellen und Biomasseheizungen weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2029 müssen diese Anlagen jedoch einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für Bestandsheizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ gelten, die die Versorger erfüllen müssen. Geplant ist zudem eine sogenannte „Biotreppe“, die den Übergang zu klimafreundlicherem Heizen erleichtern soll.
Auch beim Krankenversicherungs-Stabilisierungsgesetz scheiterten Eilanträge in Karlsruhe. Das Gesetz soll am Tag nach der Bundestagsabstimmung in Kraft treten. Zwei Abgeordnete der Grünen und der Linken waren ebenfalls dagegen vor das Verfassungsgericht gezogen.
Die Linke kündigte an, mit Blick auf das Hauptverfahren zu Heilmanns Klage und mögliche weitere Verfassungsbeschwerden am Ball bleiben zu wollen. Julia Verlinden, erklärte, das Karlsruher Gericht habe „nur eine erste, schnelle Einschätzung zum parlamentarischen Verfahren“ gegeben. Sie nannte das Gebäudemodernisierungsgesetz eine „teure Kostenfalle“ und kündigte an, dass Verfassungsbeschwerden von Umweltverbänden die Verfassungswidrigkeit klären würden. Sie hält das Vorhaben für „sehr wahrscheinlich verfassungswidrig“.
Aus Sicht der Linken wird das Gesetz den Abstand zu den Klimazielen vergrößern und Mieterinnen und Mieter über Gebühr belasten. Die Fraktion sprach zudem erneut von fehlenden Informationen zu Klimawirkung und Biogas-Verfügbarkeit. Sie werde den „fossilen Rückschritt“ parlamentarisch und juristisch weiter bekämpfen.
Reaktionen aus Opposition und Regierung
Für die Bundesregierung ist die Entscheidung aus Karlsruhe ein Etappensieg: Nach der parlamentarischen Verabschiedung – voraussichtlich am Freitag – und dem abschließenden Bundesratsbeschluss am selben Tag wäre der Weg für das geänderte Heizungs- und Modernisierungsrecht frei. Weitere juristische Auseinandersetzungen, etwa über das Hauptverfahren am 23. Juli, bleiben aber wahrscheinlich.
Die Karlsruher Entscheidung fiel formal zu Verfahrensfragen: Da die Antragsteller ihre Beanstandungen nicht vor Einleitung des Organstreits gegenüber der Koalition deutlich gemacht hätten, sei das Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen. Eine inhaltliche Bewertung des Heizungsgesetzes ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Mit Blick auf das Hauptverfahren Mitte Juli wächst die politische Bedeutung: Sollte der Zweite Senat dort ein verfassungsrechtliches Tempolimit für die Beratung von Gesetzentwürfen formulieren, könnte dies künftig das Tempo parlamentarischer Entscheidungen – gerade vor Sommerpausen – spürbar verändern.
Ausblick auf weitere juristische Schritte
Die Linke zeigt sich trotz des schnellen Verfahrensbescheids kämpferisch. „Wir bleiben dran“, sagte Violetta Bock und kündigte an, sich „an der Seite von Mieterinnen und Mietern“ weiter gegen das Gesetz zu stellen.
Für Reiche steht nach der Entscheidung „Planungssicherheit für Eigentümer, Mieter, Handwerk und Bauwirtschaft“ im Vordergrund. Sie sieht in der „technologischen Offenheit“ des Entwurfs die Grundlage für Investitionen und eine beschleunigte Gebäudemodernisierung.
Fragen & Antworten
Warum hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag der Linken abgewiesen?
Der Zweite Senat erklärte die Organklage für unzulässig, weil den Antragstellern das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle und sie ihre Beanstandungen vor Einleitung des Verfahrens nicht gegenüber der Koalition deutlich gemacht hätten.
Was sieht das neue Heizungsgesetz der schwarz-roten Koalition vor?
Der Entwurf lässt neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybriden und Biomasse auch neue Gas- und Ölheizungen zu; ab 2029 müssen diese Anlagen wachsende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen, ab 2028 gilt für Bestandsheizungen eine Grüngasquote.
Wann entscheidet das Gericht im Hauptverfahren über das Heizungsgesetz?
Für den 23. Juli ist die Entscheidung im Hauptverfahren zur Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann angesetzt; dort geht es um die Frage eines „verfassungsrechtlichen Tempolimits“ für die Beratung von Gesetzentwürfen.
Linke scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag gegen | nachrichten360