Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag den Eilantrag der Linken-Bundestagsfraktion gegen das geplante neue Heizungsgesetz zurückgewiesen und damit den Weg für eine Verabschiedung im Bundestag noch in dieser Woche freigemacht.

Beschluss aus Karlsruhe

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte die Organklage der Fraktion Die Linke für unzulässig. Wie aus der am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Gerichts hervorgeht, fehle den Antragstellern das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Die Karlsruher Richterinnen und Richter kritisierten zudem, „sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen“.