Koalition einigt sich auf Änderungen am Heizungsgesetz – Verabschiedung im Bundestag verzögert sich
Berlin, 06. Juli 2026
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Kurzfassung
Die schwarz-rote Koalition hat Änderungen am neuen Heizungsgesetz vorgelegt, die unter anderem die 65-Prozent-Regelung kippen und eine Grüngasquote ab 2028 vorsehen. Wegen einer Klage der Linken vor dem Bundesverfassungsgericht verzögert sich die Verabschiedung vermutlich bis nach der Sommerpause.
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 6. Juli 2026 einen Änderungsantrag zum geplanten Heizungsgesetz vorgelegt, der zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes aufweicht; die für diese Woche vorgesehene Verabschiedung im Bundestag wird sich wegen einer Klage der Linken vor dem Bundesverfassungsgericht voraussichtlich bis nach der parlamentarischen Sommerpause verzögern.
Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD will mit einem Änderungsantrag zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes wesentliche Punkte der bisherigen Regelungen kippen. Dazu gehört nach Angaben aus Koalitionskreisen die Streichung der sogenannten 65-Prozent-Regelung, die vorsieht, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Auch eine Bestimmung, wonach Heizkessel ab dem Jahr 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll gestrichen werden.
Wie aus dem Änderungsantrag hervorgeht, soll die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein zusätzliches Gesetz vorlegen, das eine sogenannte "Grüngas-/Grünheizölquote" einführt. Dieses Gesetz werde die "Inverkehrbringer" von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.
Kern der Reform: Grüngasquote statt 65-Prozent-Pflicht
Für bestehende Heizungsanlagen soll laut Antrag bereits ab dem Jahr 2028 eine "Grüngasquote" gelten, die von Versorgern erfüllt werden muss. Die genaue Höhe dieser Quote ist nach Angaben aus Koalitionskreisen noch offen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag gesagt, die Bundesregierung ersetze "Heizungszwänge" durch Technologieoffenheit. Die CDU-Politikerin hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen.
Künftig sollen neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Damit fällt der bisherige Pfad zu einem weitgehenden Umstieg auf Wärmepumpen in Neubauten und Bestandsgebäuden als Standardtechnologie weg.
Die Opposition kritisierte die Pläne scharf. Michael Kellner, energiepolitischer Sprecher der Grünen, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Union und SPD zögern, ihr eigenes Gesetz umzusetzen. Sie sollten die Sommerpause gut nutzen und das Gesetz ganz zurücknehmen." Beim Gesetz ignoriere die Koalition alle Warnungen. "Das Gesetz ist ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter, heizt die Klimakrise an und schafft Unsicherheit für Handwerksbetriebe."
Kritik aus der Opposition
Kellner warnte zudem: "Fossile Gasheizungen werden nicht aus dem Verkehr gezogen." Es gebe keinen Mieterschutz für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende. Der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi sagte: "Wochenlang wurde verhandelt, verbessert wurde nicht wirklich was." Dabei hätten Experten bei der Anhörung klargemacht, dass das Gesetz schlecht sei und verfassungsrechtlich hochproblematisch.
Die Linke-Fraktion im Bundestag hat unterdessen beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Die Fraktion sieht Informationsrechte der Abgeordneten verletzt. Damit soll verhindert werden, dass das neue Gesetz durchgepeitscht wird - ohne dass Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt sind. Das Gericht könnte noch in dieser Woche über einen Eilantrag entscheiden.
Klage der Linken vor dem Bundesverfassungsgericht
Die Linke wirft der Koalition vor, die Abgeordneten nicht ausreichend über die Folgen des Gesetzes informiert zu haben. Erst nach Vorlage zusätzlicher Informationen könnten die Parlamentarier die Tragweite der geplanten Änderungen angemessen bewerten, hieß es aus der Fraktion. Die schwarz-rote Koalition wies die Vorwürfe zurück und verwies auf den laufenden parlamentarischen Prozess.
Sollte das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag der Linken stattgeben, wäre eine Verabschiedung des Gesetzes vor der Sommerpause kaum noch möglich. Die parlamentarische Sommerpause des Bundestags dauert bis Anfang September 2026. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Koalitionskreisen wird eine Entscheidung über eine Verschiebung der Abstimmung in den kommenden Tagen erwartet.
Zeitplan: Verzögerung durch Sommerpause
Das ursprünglich für diese Woche geplante Gesetzesvorhaben trägt den Titel Gebäudemodernisierungsgesetz und soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz, im politischen Sprachgebrauch auch Heizungsgesetz genannt, ablösen. Mit den Änderungen verabschiedet sich die schwarz-rote Koalition von wesentlichen klimapolitischen Festlegungen der vorherigen Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP.
Aus Kreisen der SPD hieß es, man habe sich mit der Union auf einen Kompromiss verständigt, der sowohl den Klimazielen als auch der Praxistauglichkeit Rechnung trage. Die bisherige 65-Prozent-Regelung sei in der praktischen Umsetzung auf erhebliche Akzeptanzprobleme gestoßen, insbesondere bei selbstnutzenden Eigentümern älterer Bestandsgebäude. Mit der Grüngasquote ab 2028 werde ein verbindlicher Pfad zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung geschaffen, ohne Eigentümer zu zwingen.
Reaktionen aus Wirtschaft und Verbänden
Wirtschaftsverbände und Handwerksinnungen hatten sich wiederholt für eine Lockerung der 65-Prozent-Regelung eingesetzt. Sie verwiesen auf Lieferengpässe bei Wärmepumpen, hohe Installationskosten und fehlende Fachkräfte. Auch Mieterverbände äußerten sich skeptisch: Sie befürchten, dass die vorgesehenen Regelungen zu höheren Heizkosten führen könnten, wenn die Kosten für die Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe auf die Endkunden umgelegt werden.
Unklar ist bislang, wie die geplante Grüngasquote konkret ausgestaltet werden soll. Im Raum steht unter anderem die Frage, ob und in welchem Umfang Biomethan, synthetisches Methan oder Wasserstoff-Beimischungen auf die Quote angerechnet werden. Auch die Bezugsregeln für die Versorger – also ob die Quote durch Einkauf, Beimischung oder durch Zertifikate erfüllt werden kann – sind noch nicht abschließend geklärt.
Offene Fragen zur Ausgestaltung der Quoten
Mit Blick auf die unionsinterne Debatte gilt die Einigung als Erfolg der pragmatischen Linie von Wirtschaftsministerin Reiche. Die CDU-Politikerin hatte sich frühzeitig für eine Lockerung der Wärmepumpen-Pflicht stark gemacht und damit auch Kritiker aus den Reihen der Klimaschutz-Befürworter in der Union auf Distanz gehalten. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß es, man werde in den kommenden Wochen einen Vorschlag für die konkrete Ausgestaltung der Quoten vorlegen.
Beobachter werten den Änderungsantrag als Signal dafür, dass die Koalition beim Thema Wärmewende auf mehr Marktöffnung und weniger ordnungsrechtliche Vorgaben setzt. Ob dieser Kurs in den kommenden Beratungen Bestand hat, dürfte auch davon abhängen, wie das Bundesverfassungsgericht über den Eilantrag der Linken entscheidet und welche Auflagen das Gericht gegebenenfalls für die weitere parlamentarische Behandlung formuliert.
Bis dahin bleibt offen, ob das Heizungsgesetz in der nun vorgesehenen Form noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Die Sommerpause beginnt in wenigen Wochen, und die Koalition steht unter Zugzwang, ihren eigenen energiepolitischen Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Andernfalls droht das Vorhaben in das nächste Jahr zu rutschen – mit ungewissen Mehrheitsverhältnissen.
Fragen & Antworten
Was ist die zentrale Änderung am Heizungsgesetz, auf die sich die Koalition geeinigt hat?
CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, die 65-Prozent-Regelung des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes zu streichen und stattdessen eine "Grüngas-/Grünheizölquote" einzuführen, die Versorger ab 2028 erfüllen müssen und die ab 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe zulässt.
Warum verzögert sich die Verabschiedung des Heizungsgesetzes?
Die Linke-Fraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht, weil sie die Informationsrechte der Abgeordneten verletzt sieht. Das Gericht könnte noch in dieser Woche über einen Eilantrag entscheiden, was eine Abstimmung vor der Sommerpause verhindern würde.
Was kritisiert die Opposition an den Plänen der Koalition?
Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner nennt das Vorhaben "ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter", das die Klimakrise anheize und Handwerksbetrieben Unsicherheit bringe; die Koalition ignoriere Warnungen von Experten und ziehe fossile Gasheizungen nicht aus dem Verkehr.
Heizungsgesetz 2026: Koalition plant Änderungen und | nachrichten360