Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 6. Juli 2026 einen Änderungsantrag zum geplanten Heizungsgesetz vorgelegt, der zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes aufweicht; die für diese Woche vorgesehene Verabschiedung im Bundestag wird sich wegen einer Klage der Linken vor dem Bundesverfassungsgericht voraussichtlich bis nach der parlamentarischen Sommerpause verzögern.

Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD will mit einem Änderungsantrag zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes wesentliche Punkte der bisherigen Regelungen kippen. Dazu gehört nach Angaben aus Koalitionskreisen die Streichung der sogenannten 65-Prozent-Regelung, die vorsieht, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Auch eine Bestimmung, wonach Heizkessel ab dem Jahr 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll gestrichen werden.