Gebäudemodernisierungsgesetz: Bundesrat berät über fast 70 Änderungsanträge aus den Ländern
Berlin, 12. Juni 2026
AI-generated image (flux-2/pro-text-to-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Der Bundesrat hat am Freitag über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung beraten. Aus den Ländern liegen fast 70 Änderungsanträge vor, die unter anderem die Aufteilung des CO2-Preises und das Aus für die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel betreffen.
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung beraten, zu dem die Länder fast 70 Änderungsanträge eingebracht haben.
Die zentrale Bestimmung des Vorhabens von Reiche (CDU) ist die Aufhebung der Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Künftig sollen Hauseigentümer wieder frei entscheiden dürfen, welche Heizung sie einbauen, auch Öl- und Gasheizungen sind also erlaubt. Das neue Gesetz soll das viel kritisierte Heizungsgesetz der Ampelkoalition ablösen und nach dem Willen der Bundesregierung Anfang Juli endgültig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
Um die Klimaziele im Gebäudesektor dennoch zu erreichen, sieht der Entwurf eine sogenannte Biotreppe mit vier Stufen bis 2040 vor. Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 schrittweise mit einem wachsenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden, also mit Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff. Zunächst soll der Pflichtanteil bei zehn Prozent liegen. Ziel für 2040 sind 60 Prozent. Neue Öl- und Gasheizungen sollen allerdings nicht staatlich bezuschusst werden.
Kernregel: Wegfall der 65-Prozent-Quote
Für Mieterinnen und Mieter bringt der Entwurf ebenfalls spürbare Änderungen. Ab 2028 sollen die Kosten für den CO2-Preis sowie die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Quote von biogenen Brennstoffen.
Der Widerstand gegen den Entwurf ist erheblich. Auch eine breite Mehrheit der Landesumweltminister sowie die Klimaunion von CDU und CSU lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf ab. Sie verweisen darauf, dass mit den neuen Regelungen die vereinbarten Klimaziele nicht erreicht würden. Allerdings liegen der Bundesregierungen nach einem Bericht der Funke Mediengruppe offenbar keine belastbaren Angaben dazu vor, welche Auswirkungen das Gesetz auf CO2-Emissionen und den Klimaschutz insgesamt hätte.
Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen erklärte die Bundesregierung, eine "robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes" könne erst "nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens" erfolgen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und sogenanntem grünem Wasserstoff lägen der Regierung ebenfalls nicht vor, hieß es dem Bericht zufolge weiter. Diese wären "auch nicht belastbar zu erstellen". Auch die Vereinbarkeit des Gesetzesvorhabens mit dem EU-Recht könne noch nicht abschließend bewertet werden.
Kritik aus Ländern und Opposition
Kritik kommt auch aus der Opposition. Bock, sagte: "Es versage beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit." Außerdem verlängere es die Abhängigkeit von fossilen Heizungen, obwohl deren Betrieb für viele Haushalte unbezahlbar zu werden drohe. Saleh von den Grünen sagte, dies sei wegen des im Grundgesetz verankerten Verschlechterungsverbots bei neuen Gesetzen (Artikel 20a) verfassungswidrig.
Mehrere Umweltverbände und die Fraktion der Linken im Bundestag prüfen eine Klage gegen das neue Gesetz. Aus den Bundesländern kommen ebenfalls zahlreiche Änderungswünsche: Insgesamt liegen fast 70 Änderungsanträge aus den Bundesratsausschüssen vor, die am Freitag zur Abstimmung gestellt werden sollten.
Positionen der Länder im Überblick
Hamburgs Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hält den Entwurf für problematisch und sorgt sich um die Einhaltung der Hamburger Klimaziele. Die grün geführte Umweltbehörde Hamburgs hat im Bundesrat einen eigenen Antrag eingebracht, mit dem das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 erhalten bleiben soll. Hamburgs Stadtentwicklungsbehörde erklärte: "Mit der Streichung bisheriger Regelungen zu alten fossilen Heizkesseln verlieren die Länder wichtige Steuerungsmöglichkeiten." Der Antrag kritisiert zudem, dass das Gesetz Mieter einseitig und sozial unausgewogen durch steigende Heizkosten belasten würde. Hamburg fordert mehr Spielraum für länderspezifische Regelungen.
Niedersachsens grün geführtes Umweltministerium unterstützt den Antrag für den Erhalt des Verbots fossiler Heizungen ab 2045, das SPD-geführte Wirtschaftsministerium hält die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zwar für wichtig, setzt aber eher auf Anreize wie Förderungen für Wärmepumpen statt auf Verbote. Eine einheitliche Position der rot-grünen Landesregierung gibt es daher noch nicht.
Mecklenburg-Vorpommern sieht den Entwurf positiver: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz sei technologieoffener und flexibler als das alte Ampel-Heizungsgesetz, erklärte die Staatskanzlei. Allerdings seien einige Regeln im Entwurf praxisfern und teilweise bürokratisch. Die Landesregierung, die keinen grünen Koalitionspartner hat, hält es für richtig, das Heizungsgesetz der Ampelregierung abzulösen.
Schleswig-Holstein, das von einer schwarz-grünen Koalition regiert wird, hält das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz für falsch ausgerichtet. Es verlangsame die Wärmewende und verlängere die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Zudem teilt das Land die Sorge, dass möglicherweise nicht ausreichend Biomasse zur Verfügung steht, um den Anteil klimaneutraler Brennstoffe schrittweise zu erhöhen.
Ausblick: Verabschiedung Anfang Juli
Befürworter sehen das anders: Müller, sagte im Deutschlandfunk, das Gebäudemodernisierungsgesetz komme dem Klimaschutz zugute. Die Bundesregierung hatte den Bericht noch nicht abschließend kommentiert, als die Nachricht am 12.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet wurde.
Fragen & Antworten
Was ändert sich für Mieter und Vermieter beim neuen Gebäudemodernisierungsgesetz?
Ab 2028 sollen die Kosten für den CO2-Preis und die Gasnetzentgelte je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Ab 2029 tragen Vermieter zudem die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Quote biogener Brennstoffe.
Warum kritisieren Umweltverbände und Die Linke den Entwurf?
Die Linken-Sprecherin Bock wirft dem Entwurf Versagen beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit vor. Mehrere Umweltverbände und die Linken-Fraktion prüfen daher eine Klage gegen das Gesetz.
Welche Rolle spielt die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel im neuen Gesetz?
Die zentrale Bestimmung des Entwurfs ist die Aufhebung der 65-Prozent-Vorgabe aus dem alten Heizungsgesetz. Hauseigentümer sollen künftig wieder frei entscheiden dürfen, welche Heizung sie einbauen, auch Öl- und Gasheizungen.