Wien, 02 Juli 2026

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat den Wiener Promi-Anwalt Manfred Ainedter am Donnerstag im Berufungsverfahren wegen übler Nachrede rechtskräftig freigesprochen und die erstinstanzliche Verurteilung durch das Landesgericht Wien aufgehoben.

Im Verfahren wegen übler Nachrede gegen den Wiener Promi-Anwalt Manfred Ainedter hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) das Urteil des Landesgerichts aufgehoben. Wie ein Sprecher des OLG der APA bestätigte, sei der Anwalt in dem Berufungsprozess am Donnerstag rechtskräftig von dem Vorwurf freigesprochen worden. Die Gesamtkosten des Verfahrens muss nun Ainedters Verfahrensgegner Hohenecker tragen.

Ainedter war vergangenen August erstinstanzlich vom Landesgericht Wien zu einer teilbedingten Geldstrafe von 9.880 Euro (40 Tagessätze à 247 Euro) verurteilt worden. Bei der Strafbemessung hielt er 40 Tagessätze für ausreichend, weil schon der Schuldspruch allein eine "deutliche Wirkung" entfalte. Ainedter hatte daraufhin Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Hintergrund: Die Vorwürfe aus dem März 2025

Der Grund für das Verfahren war eine Klage vom Ehemann der BUWOG-Richterin Marion Hohenecker gewesen. Ende März 2025 hatte der Advokat in einem Interview mit der "Kronen Zeitung" behauptet, Manfred Hohenecker - selbst als Strafrichter am Landesgericht Korneuburg tätig - habe seine Ehefrau seinerzeit als Vorsitzende im Prozess gegen Westenthaler verbotenerweise während der Urteilsverkündung gefilmt. Dieses in seinen Augen rufschädigende Statement ließ sich Manfred Hohenecker nicht gefallen.

Manfred Hohenecker, Ehemann der BUWOG-Richterin Marion Hohenecker, ist als Strafrichter am Landesgericht Korneuburg tätig. Seine Frau Marion Hohenecker hatte seinerzeit als Vorsitzende im Westenthaler-Prozess fungiert. Die Urteilsverkündung in jenem Verfahren hatte 2017 stattgefunden.

Im Prozess am Wiener Landesgericht vergangenes Jahr waren dann etliche Augenzeugen, die 2017 bei der Urteilsverkündung dabei waren, zur Frage vernommen, ob Manfred Hohenecker mit seinem Handy gefilmt hatte. Er sei sich "schlicht und einfach nicht sicher, ob er (Hohenecker, Anm.) gefilmt hat", hatte der Richter damals nach dem durchgeführten Beweisverfahren festgestellt.

Beweiswiederholung vor dem OLG

Das OLG habe eine Beweiswiederholung durchgeführt und noch einmal alle Zeugen befragen lassen - darunter auch den ehemaligen FPÖ- sowie BZÖ-Politiker Peter Westenthaler. Nach der Vertagung einer Verhandlung im heurigen Frühjahr, weil Zeugen fehlten, kam es am Donnerstag zum zweiten Prozesstag am Oberlandesgericht in dem Berufungsverfahren.

Er sei "erleichtert und habe den Freispruch mit Genugtuung zur Kenntnis genommen", sagte Ainedter in einer Reaktion. Laut einem ORF-Bericht sagte er zur APA, er sei erleichtert und habe den Freispruch mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.

Manfred Ainedter ist ein bekannter Wiener Anwalt, der unter anderem den Sänger Rainhard Fendrich und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vertreten hat. Er ist in der heimischen Medienlandschaft als Vertreter von Prominenten aus Wirtschaft, Sport und Kultur fest etabliert.

Die beteiligten Personen

Peter Westenthaler wird in dem Verfahren als ehemaliger FPÖ- sowie BZÖ-Politiker bezeichnet. Er war im Verfahren vor dem OLG als Zeuge geladen und im Zuge der Beweiswiederholung erneut befragt worden.

Im Kern drehte sich der Streit um die Frage, ob Manfred Hohenecker bei der Urteilsverkündung 2017 im Westenthaler-Prozess mit seinem Mobiltelefon gefilmt hatte. Ainedter hatte dies in dem Kronen-Zeitungs-Interview öffentlich behauptet, woraufhin Hohenecker eine Klage wegen übler Nachrede einbrachte.

Das OLG bewertete die Beweislage nach der neuerlichen Zeugenbefragung offenbar anders als die erste Instanz. Anstatt einer Verurteilung sprach das Gericht den Anwalt frei und wies die Verfahrenskosten der Gegenseite zu.

Rechtskräftiger Ausgang und Kostenfolgen

Mit dem Freispruch durch das OLG ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Eine weitere Instanz steht im österreichischen Rechtssystem nicht zur Verfügung, sodass der Ausgang des Verfahrens endgültig ist.

Der Ausgang des Verfahrens wirft auch ein Schlaglicht auf das Zusammenspiel zwischen Justiz und Medienöffentlichkeit. Äußerungen über Richterinnen und Richter, die in Boulevard-Medien Verbreitung finden, können rasch zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen - auch dann, wenn sie, wie hier, von einem prominenten Strafverteidiger stammen.

Bedeutung über den Einzelfall hinaus

Für Ainedter bedeutet der Freispruch einen deutlichen Erfolg nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch. Die Reputationseinbußen, die mit der Verurteilung wegen übler Nachrede einhergegangen wären, konnte er mit dem Urteil des OLG abwenden.

Der Fall bleibt auch medial von Interesse, weil er sowohl die Sphäre der Wiener Justiz als auch die der Promi-Verteidigung berührt. Die Verfahrensteilnehmer - der Anwalt, der klagende Strafrichter und die vormalige BUWOG-Vorsitzende Marion Hohenecker - verbindet ein dichtes Geflecht aus Wiener Justizgeschichte.