Wien, 02 Juli 2026

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat den Wiener Promi-Anwalt Manfred Ainedter am Donnerstag im Berufungsverfahren wegen übler Nachrede rechtskräftig freigesprochen und die erstinstanzliche Verurteilung durch das Landesgericht Wien aufgehoben.

Im Verfahren wegen übler Nachrede gegen den Wiener Promi-Anwalt Manfred Ainedter hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) das Urteil des Landesgerichts aufgehoben. Wie ein Sprecher des OLG der APA bestätigte, sei der Anwalt in dem Berufungsprozess am Donnerstag rechtskräftig von dem Vorwurf freigesprochen worden. Die Gesamtkosten des Verfahrens muss nun Ainedters Verfahrensgegner Hohenecker tragen.

Ainedter war vergangenen August erstinstanzlich vom Landesgericht Wien zu einer teilbedingten Geldstrafe von 9.880 Euro (40 Tagessätze à 247 Euro) verurteilt worden. Bei der Strafbemessung hielt er 40 Tagessätze für ausreichend, weil schon der Schuldspruch allein eine "deutliche Wirkung" entfalte. Ainedter hatte daraufhin Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.