Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat das Ersturteil gegen eine Frau aufgehoben, die einen beleidigenden Facebook-Kommentar über den Publizisten Sebastian Bohrn Mena und seine Frau mit einem Like versehen hatte, und entschieden, dass das grafische Symbol in diesem Fall keine strafbare Beleidigung darstellt.

Ausgangspunkt: Posting auf Krauss' Facebook-Seite

Im Mittelpunkt der als "Causa Bohrn Mena" bekannt gewordenen Auseinandersetzung steht ein Posting des Wiener FPÖ-Klubchefs Maximilian Krauss auf Facebook. Darin hatte Krauss das Wiener Volkstheater als "eine von der Stadt Wien hochsubventionierte linksradikale Spielwiese" bezeichnet, wie aus dem nunmehrigen Urteil des OLG Wien hervorgeht. Unter dem Beitrag beleidigte ein Nutzer den Publizisten Sebastian Bohrn Mena und dessen Frau, Veronika Bohrn Mena, mit den Worten: "Der LAMAHIRTE und seine Frau reden in jeder Sendung den selben SCHEISSDRECK". Ein weiterer User kommentierte, die Bohrn Menas seien "doch nicht ernst zu nehmen".