OLG Wien: Facebook-Like auf beleidigenden Kommentar ist kein strafbarer Schmäh
Wien, 19. Juni 2026
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Kurzfassung
Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass ein Facebook-Like unter einem beleidigenden Kommentar nicht automatisch eine strafbare Beleidigung darstellt. Damit setzte sich die Angeklagte gegen die Klage des Publizisten Sebastian Bohrn Mena durch, der gemeinsam mit seiner Frau gegen Hass im Netz vorgeht.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat das Ersturteil gegen eine Frau aufgehoben, die einen beleidigenden Facebook-Kommentar über den Publizisten Sebastian Bohrn Mena und seine Frau mit einem Like versehen hatte, und entschieden, dass das grafische Symbol in diesem Fall keine strafbare Beleidigung darstellt.
Ausgangspunkt: Posting auf Krauss' Facebook-Seite
Im Mittelpunkt der als "Causa Bohrn Mena" bekannt gewordenen Auseinandersetzung steht ein Posting des Wiener FPÖ-Klubchefs Maximilian Krauss auf Facebook. Darin hatte Krauss das Wiener Volkstheater als "eine von der Stadt Wien hochsubventionierte linksradikale Spielwiese" bezeichnet, wie aus dem nunmehrigen Urteil des OLG Wien hervorgeht. Unter dem Beitrag beleidigte ein Nutzer den Publizisten Sebastian Bohrn Mena und dessen Frau, Veronika Bohrn Mena, mit den Worten: "Der LAMAHIRTE und seine Frau reden in jeder Sendung den selben SCHEISSDRECK". Ein weiterer User kommentierte, die Bohrn Menas seien "doch nicht ernst zu nehmen".
Eine dritte Nutzerin – sie ist die Angeklagte im Strafverfahren – versah den beleidigenden Kommentar mit einem "Gefällt mir". Bohrn Mena, der gemeinsam mit seiner Ehefrau seit Jahren medienwirksam gegen "Hass im Netz" gerichtlich vorgeht, sah darin eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung und brachte die Sache vor Gericht. Das Landesgericht für Strafsachen Wien als erste Instanz gab seiner Argumentation noch Folge und wertete das Like als strafbare Beleidigung. Dagegen legte die Angeklagte Berufung ein.
Begründung des OLG Wien
Das OLG Wien hob das Ersturteil nun in einem siebenseitigen Schriftstück auf und sprach die Angeklagte frei. In seiner Begründung führt das Gericht aus, das Like sei "nur als (im Rahmen freier Meinungsäußerung zulässiger) Zustimmung [...] sowie als Zeichen allgemeiner Geringschätzung dem Ehepaar gegenüber zu verstehen". Ein Durchschnittsbetrachter werde hingegen nicht annehmen, "dass sich die Angeklagte durch das Setzen des grafischen Symbols 'Like' auch mit einer Verspottung des Anklägers dergestalt identifiziert, diesen als dummen Viehhirten ohne große geistige Kapazitäten darzustellen".
Das OLG Wien stützt sich ausdrücklich auf eine kurz zuvor ergangene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Juni 2026, in dem die Höchstrichter in einem zivilrechtlichen Verfahren – ebenfalls angestrengt von Bohrn Mena – klargestellt hatten, dass ein Like nicht automatisch als Zustimmung zu allen Aspekten einer fremden Aussage zu werten ist und damit auch keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung begründet. Das OLG Wien übertrug diese zivilrechtliche Linie nun auf den strafrechtlichen Bereich und entschied, dass die Entscheidung des OGH auch für die strafrechtliche Beurteilung heranzuziehen sei.
Bezug zur OGH-Entscheidung im Juni
Zur Begründung führte das OLG Wien wörtlich aus: "Im Regelfall – so auch gegenständlich – weist das 'Like' lediglich einen diffusen Charakter ohne verbindliche Resonanz des betreffenden Inhalts auf." Ein einzelnes Like sei Teil eines allgemeinen Stimmungsbildes, dem sich eine konkrete inhaltliche Zustimmung nicht ohne Weiteres entnehmen lasse. "Die Intensität der Zustimmung – ob es sich um eine distanzierte, kursorische Sympathiebekundung zu einem Teilaspekt oder um ein vollinhaltliches Mittragen jedes Details der gelikten Äußerung handelt – wird einem individuellen Like [...] nicht ohne Weiteres entnommen", heißt es in dem Urteil weiter.
Das OLG Wien stellte gleichzeitig klar, dass ein Like zwar grundsätzlich eine ehrenbeleidigende Handlung darstellen könne, dies aber stets vom konkreten Einzelfall abhänge. Im konkreten Fall sei das Symbol als Ausdruck einer unspezifischen Antipathie gegenüber dem Kläger oder dessen öffentlichem Zur-Schau-Stellen seiner Ehe zu werten. Eine Identifikation mit der konkreten, beleidigenden Aussage – nämlich der Herabwürdigung als "dummer Viehhirte" – sei damit nicht verbunden.
Reichweite und mögliche Folgen
Die Entscheidung ist laut OLG Wien im medienstrafrechtlichen Bereich rechtskräftig, entfaltet aber keine bindende Wirkung über den Zuständigkeitsbereich des Wiener Oberlandesgerichts hinaus. Die Zuständigkeit des OLG Wien umfasst neben Wien auch die Gerichte in Niederösterreich und im Burgenland. Wie der Artikel anmerkt, könnten Gerichte in Innsbruck oder anderen Sprengeln durchaus zu einer anderen Beurteilung gelangen. Damit ist die Frage, ob ein Like strafrechtlich relevant ist, höchstgerichtlich noch nicht abschließend geklärt.
Reaktion von FPÖ-Anwalt Völk
Als medienrechtlicher Vertreter der Wiener FPÖ – Krauss' Facebook-Seite wird von der Partei betrieben – trat der Anwalt Christoph Völk auf. Völk sprach gegenüber den Zeitungen Kurier und Falter von einer "Judikaturwende" im Strafrecht: "Diese Entscheidung markiert eine bedeutende Judikaturwende auch der Strafgerichte". Ein Like sei "Teil eines Stimmungsbildes, nicht aber in jedem Einzelfall zwingend schon eine Straftat". Zugleich betonte Völk, dass das Teilen beleidigender Beiträge sehr wohl strafbar bleiben müsse: "Weil es keinen Unterschied macht, ob ich so einen Text selbst schreibe oder den eines anderen quasi kopiere und auf einem anderen Kanal verbreite." Es wäre "im Sinne einer einheitlichen Rechtssprechung, wenn sich alle anderen Gerichte auch an dieser sehr gut durchdachten Entscheidung orientieren", so Völk weiter.
Sebastian Bohrn Mena selbst war nach Angaben von oe24 zunächst telefonisch für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Bekannt ist der ehemalige Strafverteidiger, der in oe24-Formaten als streitbarer Diskussionsteilnehmer auftritt, dafür, dass er gemeinsam mit seiner Frau Veronika Bohrn Mena seit Jahren mit einer Vielzahl an Klagen gegen Hasspostings im Internet vorgeht. In Österreich ist nach übereinstimmenden Medienberichten in jüngster Zeit insgesamt ein Anstieg an Verfahren zu verzeichnen, in denen sich Betroffene gegen Beleidigungen in sozialen Medien wehren.
Politische Reaktion: Justizministerin Sporrer
Parallel zur juristischen Debatte hat die politische Reaktion auf den OGH-Beschluss aus dem Juni bereits eingesetzt. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte in der Folge eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen an. Gegenüber der Öffentlichkeit erklärte sie: "Sie wolle verhindern, dass Rechtsbehelfe gegen Hass im Netz missbraucht werden, um Profit zu schaffen." Ein Gesetzesentwurf befinde sich in Finalisierung und müsse noch mit den Koalitionspartnern ÖVP und NEOS abgestimmt werden: "Ein Gesetzesentwurf werde derzeit finalisiert und müsse noch mit den Koalitionspartnern ÖVP und Neos abgestimmt werden", so Sporrer.
Geschäftsmodell mit Klagen gegen Like-Setzer?
Hintergrund der politischen Debatte sind Berichte, wonach einzelne Personen offenbar ein Geschäftsmodell darin entdeckt haben, jedenfalls medienrechtliche Klagen anzudrohen und darauf zu setzen, dass Nutzer, die lediglich ein Like setzen, rasch einen Vergleich zahlen. In einem Mediengerichtsverfahren drohen Verlierern laut dem Bericht Verfahrenskosten, hohe Vergleichszahlungen und im schlimmsten Fall eine strafrechtliche Verurteilung. Die Wiener Entscheidung wird daher von Beobachtern als richtungsweisend für den Umgang mit Online-Interaktionen bewertet.
Bemerkenswert ist, dass das OLG Wien den bereits zitierten OGH-Beschluss aus dem Juni herangezogen hat, um die strafrechtliche Bewertung zu schärfen. Der OGH hatte damals in einem Zivilverfahren – ebenfalls auf Betreiben Bohrn Menas – geurteilt, dass ein Like eine einstweilige Verfügung gegen den Klickenden nicht ohne Weiteres rechtfertige. Diese Linie übertrug das OLG Wien nun auf den strafrechtlichen Bereich und hob das Ersturteil zugunsten der Angeklagten auf.
Bedeutung für die Praxis
Rechtsexperten werten den Spruch des OLG Wien als praxisrelevant, weil er den Druck auf bloße Like-Setzer mindert. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass die Frage, ob und wann ein Like eine strafbare Beleidigung darstellt, in anderen Sprengeln neu aufgerollt werden kann. Bis zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung im Strafrecht bleibt damit eine gewisse Rechtsunsicherheit bestehen. Auch die geplante Gesetzesnovelle von Justizministerin Sporrer könnte hier noch für zusätzliche Klarheit sorgen.
Im konkreten Fall ist die Entscheidung des OLG Wien für die Angeklagte endgültig. Die Causa Bohrn Mena dürfte aber die gerichtliche und politische Debatte um den richtigen Umgang mit Likes, Teilen und Kommentaren in sozialen Medien in Österreich weiter befeuern. Beobachter erwarten, dass die Wiener Linie in den kommenden Monaten in weiteren Verfahren – auch in anderen Sprengeln – auf den Prüfstand gestellt wird.
Fest steht nach dem aktuellen Urteil: Wer einen beleidigenden Kommentar mit einem Like versieht, macht sich nach Ansicht des OLG Wien im Regelfall nicht strafbar, sofern keine konkrete Identifikation mit der beleidigenden Aussage erkennbar ist. Diese Einschätzung könnte auch für die Praxis der Strafverfolgungsbehörden und für die Strategien künftiger Kläger wegweisend sein, die den Kampf gegen Hass im Netz mit zivil- und strafrechtlichen Mitteln führen.
Die Causa Bohrn Mena ist damit vorerst zuungunsten des Klägers entschieden, aber noch nicht abschließend beigelegt. Sowohl die geplante Gesetzesnovelle Sporrers als auch mögliche höchstgerichtliche Entscheidungen in gleichgelagerten Fällen könnten die Rechtslage in Österreich in puncto Likes und Beleidigung im Netz nochmals verändern.
Fragen & Antworten
Worum geht es in der Causa Bohrn Mena?
Der Publizist Sebastian Bohrn Mena klagte eine Facebook-Nutzerin, die einen beleidigenden Kommentar unter einem Posting des Wiener FPÖ-Klubchefs Maximilian Krauss mit einem "Gefällt mir" versehen hatte. Das OLG Wien sprach die Angeklagte frei, weil das Like in diesem Fall keine strafbare Beleidigung darstelle.
Was hat das OGH im Juni 2026 zu Likes entschieden?
Der Oberste Gerichtshof stellte Anfang Juni 2026 klar, dass ein Like nicht automatisch als Zustimmung zu allen Aspekten einer fremden Aussage zu werten ist und daher nicht ohne Weiteres eine einstweilige Verfügung gegen den Klickenden rechtfertigt.
Welche politischen Reaktionen gab es auf die Urteile?
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte nach der OGH-Entscheidung eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen an, um zu verhindern, dass Rechtsbehelfe gegen Hass im Netz zur Profitgenerierung missbraucht werden. Ein Gesetzesentwurf werde derzeit finalisiert und müsse noch mit ÖVP und NEOS abgestimmt werden.
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