Buwog: Neue Anklage gegen Grasser wegen Steuerhinterziehung | nachrichten360
Neue Buwog-Anklage: WKStA wirft Grasser und zwei Ex-Lobbyisten Steuerhinterziehung vor
Wien, 17. Juni 2026
Burkhard Mücke / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklage gegen Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger eingebracht. Den drei bereits rechtskräftig wegen Bestechung und Untreue verurteilten Männern wird nunmehr Steuerhinterziehung in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro zur Last gelegt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien eine neue Anklage im Buwog-Komplex gegen Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger eingebracht, die ihnen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro zur Last legt.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklage eingebracht. Den Angeklagten – einem ehemaligen Finanzminister sowie zwei Unternehmern – wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung zur Last gelegt. Wie die WKStA am Mittwoch mitteilte, richtet sich die Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie gegen die früheren Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger. Die Anklage wurde beim Landesgericht Wien eingebracht, teilte die WKStA mit.
Hintergrund: Bestechung und Steuerhinterziehung
Hintergrund der Anklage sind die gerichtlich festgestellten Bestechungszahlungen rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog) sowie die Einmietung der Finanzdienststellen in den Linzer 'Terminal Tower'. Wie durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig entschieden wurde, flossen bei diesen Vorgängen rund zehn Millionen Euro an 'Schmiergeldern'. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, die ihnen damals zugeflossenen Bestechungsgelder in ihren Einkommensteuererklärungen der Jahre 2005 bis 2007 gegenüber den Steuerbehörden bewusst verschwiegen und damit nicht versteuert zu haben. Dadurch sollen sie zu niedrige Abgabenfestsetzungen bewirkt und Steuern in Höhe von insgesamt rund 4,9 Mio. Euro hinterzogen haben.
Die Summen wurden in den Einkommensteuererklärungen nicht aufgeführt, der Republik wurden damit 4,9 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Der vermutete Steuerschaden für die Republik belaufe sich auf rund 4,9 Millionen Euro. Es geht um Steuerhinterziehung von rund 4,9 Millionen Euro. Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ging es um die Frage, ob Grasser und die beiden Ex-Lobbyisten die Provisionen in der Causa BUWOG/Terminal Tower in Höhe von 9,8 Mio. Euro ordnungsgemäß versteuert haben, teilte die WKStA vorigen Frühherbst mit.
Die Anklageschrift legt Grasser und den beiden weiteren zudem zur Last, sich bei dieser Steuerhinterziehung aktiv und wechselseitig unterstützt zu haben. Es geht um das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung, das auch zieht, wenn verdeckt Geld fließt. Die nunmehrige Anklage betrifft ausschließlich die Frage der Versteuerung dieser Geldflüsse. Entsprechend anhängige Finanzstrafverfahren wurden bereits 2021 bestätigt.
Bereits rechtskräftig verurteilt
Die Anklage erfolgte nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Justizministerium nach Befassung des Weisungsrats. Für diese Bestechungs- und Untreuehandlungen waren die Angeklagten bereits rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der frühere Finanzminister war Ende März 2025 wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Auch Meischberger und Hochegger waren um Ursprungsprozess und den Instanzen rechtskräftig verurteilt worden.
Walter Meischberger erhielt im Buwog-Verfahren eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, Peter Hochegger eine zusätzliche Strafe von drei Jahren, teilweise bedingt. Grasser und Meischberger verbüßen ihre Strafen derzeit mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest. Hochegger hat eine beantragt. Karl-Heinz Grasser ist derzeit – nach einem siebenmonatigen Gefängnisaufenthalt in Innsbruck – mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest. Grasser erhielt Anfang 2026 eine Fußfessel und büßt seine Strafe seither im elektronisch überwachten Hausarrest ab.
Strafrahmen und Selbstanzeigen
Der Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung beträgt eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages, den die WKStA mit 4,9 Mio. Euro beziffert. Daraus ergibt sich für die Angeklagten ein maximaler Geldstrafenrahmen von knapp zehn Millionen Euro. Zusätzlich ist eine Zusatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich. Einsprüche sind noch 14 Tage lang möglich.
Zwei der Angeklagten versuchten, durch eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden einer Bestrafung zu entgehen. Eine Selbstanzeige befreit laut Gesetz aber nur dann von einer Strafe, wenn man den Sachverhalt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß offenlegt. Dies ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren jedoch nicht zutreffend und konnte daher nicht strafbefreiend gewertet werden. Sie wirke in diesem Fall aber nicht strafbefreiend, weil der Sachverhalt nicht – wie gesetzlich gefordert – rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt wurde.
Hochegger erklärte dazu, die Steuerbehörden hätten ihn zuvor informiert, dass seine Selbstanzeige rechtzeitig erfolgt sei. Er habe rund 1,3 Millionen Euro an Steuern bezahlt. Karl-Heinz Grasser wird namentlich nicht genannt. Die WKStA hatte die neue Anklage am Mittwoch über eine Aussendung angekündigt, ohne die Beschuldigten namentlich zu nennen und lediglich auf einen früheren Finanzminister und zwei Unternehmer verweisend.
Reaktion der Verteidigung
Verteidiger Norbert Wess, der Grasser vertritt, wies die Vorwürfe am Mittwoch auf Anfrage der Tageszeitung KURIER zurück. 'Wir haben die Anklage heute zugestellt bekommen und prüfen derzeit, ob diese Anklage nicht gegen ein Doppeltverfolgungsverbot verstößt, weil es sich um ein und den selben Sachverhalt handelt', sagte Wess. Er prüfe zudem, ob die gegenständliche Angelegenheit nicht allenfalls gegen ein Doppelbestrafungs- und/oder Doppelverfolgungsverbot verstoßen könnte, da die nunmehrige Anklage letztendlich ein- und denselben Lebenssachverhalt betrifft, nämlich den Buwog Sachverhalt. Grasser hat seine Unschuld seit der Verurteilung durchgehend bestritten.
Finanzielle Lage der Beschuldigten
Die finanzielle Lage der drei Beschuldigten ist prekär. Alle drei befinden sich in Privatkonkurs. Der 57 Jahre alte Kärntner geht derzeit einer Arbeit in Kitzbühel in Tirol nach. Grasser sitzt auf einem Schuldenberg von 34 Mio. Euro. Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt bzw. einen Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren gestellt. Zehn Gläubiger meldeten Forderungen gegen den früheren Spitzenpolitiker an, wobei Forderungen von insgesamt 23,1 Millionen Euro anerkannt wurden. Der größte Gläubiger ist mit weitem Abstand die Republik Österreich. Entschulden wollte sich der Ex-Finanzminister über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen.
Politische Dimension des Skandals
Die Causa Buwog gilt als einer der größten Korruptionsskandale der Zweiten Republik Österreichs. Im Zentrum steht die Privatisierung von Bundeswohngesellschaften im Jahr 2004, bei der eine Gruppe rund um Grasser den Verkauf zugunsten eines Konsortiums rund um die Immofinanz manipuliert haben soll. Steuerstrafrecht und Kriminalrecht arbeiten unabhängig voneinander: Wer Bestechungsgelder annimmt, muss sich sowohl wegen Bestechung als auch wegen Steuerhinterziehung verantworten, wenn er die Einnahmen nicht deklariert. Dazu kommen noch jene Steuerschulden für die Provision bei der Privatisierung der BUWOG und die möglichen Schadenersatzzahlungen gegenüber dem Staat.
Die Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung für die Angeklagten. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Wiener Landesgericht für Strafsachen entscheiden. Die WKStA erhob Anklage wegen Abgabenhinterziehung. Die WKStA erhebt Anklage. Wie die WKStA am Mittwoch bekannt gab, sind die Angeklagten in dieser Causa wegen Bestechung und Untreue bereits rechtskräftig verurteilt. Für diese Bestechungs- und Untreuehandlungen wurden die Angeklagten bereits rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren wie das nun eingebrachte sind in Österreich ein eigenständiger Strang neben klassischen Strafverfahren. Selbst wenn die Untreue- und Bestechungsurteile des OGH aus 2025 rechtskräftig bleiben, ist die nunmehrige Anklage ein neuer Verfahrensschritt. Die Causa Buwog wird damit die österreichische Justiz noch über Jahre beschäftigen – in Form von Hauptverhandlungen, allfälligen Berufungen sowie den laufenden Insolvenzverfahren der drei Beschuldigten.
Fragen & Antworten
Worum geht es in der neuen Anklage gegen Karl-Heinz Grasser?
Die WKStA wirft Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger vor, in den Einkommensteuererklärungen 2005 bis 2007 Bestechungsgelder aus der Buwog-Privatisierung und der Terminal-Tower-Vermietung verschwiegen und dadurch rund 4,9 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben.
Welche Strafe droht den Angeklagten bei einer Verurteilung?
Bei Abgabenhinterziehung sieht das Gesetz eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages vor, was bei 4,9 Millionen Euro bis zu etwa 10 Millionen Euro entspricht; zusätzlich ist eine Zusatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.
Warum hat die Selbstanzeige zweier Angeklagter keine strafbefreiende Wirkung?
Nach Ansicht der WKStA erfolgte die Selbstanzeige nicht rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß, weshalb die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Straffreiheit nicht erfüllt seien.