Das Oberlandesgericht Wien hat im Verfahren gegen den früheren syrischen Beamten Mussab Abou R. eine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft teilweise stattgegeben und die vom Wiener Landesgericht für Strafsachen angenommene Fluchtgefahr zurückgewiesen.

Die Entscheidung fiel am Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) nach der Festnahme von Mussab Abou R. und der im Anschluss verhängten Untersuchungshaft. Das Gericht gab einer Beschwerde gegen die Haft teilweise statt und wies die vom Landesgericht für Strafsachen angenommene Fluchtgefahr zurück, wie aus den vorliegenden Berichten hervorgeht.

Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Folter und schwerer Menschenrechtsverletzungen, die dem früheren syrischen Beamten zugerechnet werden. Die Anklage stützt sich nach Angaben der Nebenklagevertretung unter anderem auf Aussagen von Überlebenden syrischer Haftanstalten sowie auf Auswertungen der Menschenrechtsorganisation CEHRI. Auch der ebenfalls angeklagte Khaled Al H. ist Teil des Verfahrens.