Berlin, 19 Juni 2026

Seit dem 19. Juni 2026 verpflichtet ein neues Gesetz Online-Händler in Deutschland, auf ihrer Website und in Apps einen deutlich erkennbaren Widerrufsbutton anzubieten, mit dem Verbraucher Online-Verträge in zwei Schritten widerrufen können.

Was die neue Regelung vorschreibt

Mit Inkrafttreten der Neuregelung am 19. Juni 2026 müssen Anbieter in Deutschland, die Waren, Dienstleistungen oder digitale Produkte wie Streaming-Abos online verkaufen, eine klar beschriftete Schaltfläche oder einen gleichwertig beschrifteten Link auf ihrer Startseite bereitstellen. Voraussetzung ist, dass für den jeweiligen Vertrag überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Die Regelung betrifft nach Angaben der Verbraucherzentrale nahezu den gesamten B2C-Onlinehandel, von großen Versandhändlern über Spezialgeschäfte bis hin zu Streaming-Diensten, Online-Kursen und digitalen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen.