Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag in Luxemburg entschieden, dass Streamingdienste wie Sky das Widerrufsrecht für ihre digitalen Angebote nach EU-Regeln nicht generell ausschließen dürfen, wenn sie ihr Angebot am Nutzerverhalten ausrichten.

Wie der Gerichtshof in seinem Urteil zur Rechtssache C-234/25 feststellte, geht ein Streamingdienst, der über die bloße Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgeht, mit einer digitalen Dienstleistung im Sinne der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie gleichzusetzen. Konkret formulierten die Richterinnen und Richter: „Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kundinnen und Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden, urteilte der Gerichtshof." Damit stuften die Luxemburger Richter das Angebot von Sky Österreich vorläufig als digitale Dienstleistung ein.