Eine Reform zum Recht auf Reparatur ist am 31. Juli 2026 in Kraft getreten und stärkt die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland beim Umgang mit defekten Geräten.

Hintergrund: Die europäische Ökodesign-Verordnung

Die Reform knüpft unmittelbar an die europäische Ökodesign-Verordnung an, die bereits 2024 in Kraft getreten ist. „Der Reform ging das Inkrafttreten der europäischen Ökodesign-Verordnung im Jahr 2024 voraus. Sie macht für bestimmte Produktgruppen detaillierte Vorgaben, die eine spätere Reparierbarkeit sicherstellen sollen." Damit sollen Produkte so gestaltet werden, dass Schlüsselkomponenten länger verfügbar bleiben und sich überhaupt austauschen lassen.