Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 das vom Bundestag Ende Juni verabschiedete Gesetz zum Recht auf Reparatur gebilligt, das Verbrauchern unter anderem bei Smartphones und Kaffeemaschinen einen Anspruch auf reparierbare Produkte sowie verfügbare Ersatzteile gibt.

Mit der Zustimmung der Länderkammer ist der Weg frei für eine Neuregelung, die Elektroschrott reduzieren und die Lebensdauer von Geräten verlängern soll. Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller künftig reparierbare Produkte herstellen und Verbrauchern ermöglichen, Defekte selbst zu beheben oder kostengünstig beheben zu lassen.

Wie der Bundesrat in seiner Kurzmeldung erläutert, gilt dabei ein klarer Grundsatz: "Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten wäre, stellt auch das einen Sachmangel dar". Damit wird die mangelnde Reparierbarkeit künftig rechtlich einem Defekt gleichgestellt.