Die US-Bundesrichterin Kathleen Williams hat den im Mai zwischen Donald Trump und der Steuerbehörde IRS geschlossenen Vergleich für unwirksam erklärt, weil Trump und die ihm unterstehende Behörde in dem Zivilverfahren keine echten gegnerischen Parteien gewesen seien.

Williams erließ ihre Entscheidung am Montag in Miami. Sie begründete den Schritt damit, dass der Präsident und die ihm unterstellte Behörde im zugrundeliegenden Zivilverfahren keine echten gegnerischen Parteien gewesen seien. Damit fehle die grundlegende Voraussetzung für einen gerichtlichen Vergleich. Die Richterin untersagte Trump, seinen erwachsenen Söhnen und seinem Unternehmen, die Vereinbarung in künftigen Verfahren als Argument anzuführen.

Der im Mai erzielte Vergleich hatte vorgesehen, dass die IRS auf weitere Steuerprüfungen vergangener Steuererklärungen Trumps verzichtet. Durch die jetzige Entscheidung dürfte diese Klausel nun hinfällig sein. Damit ist der Weg für mögliche künftige Prüfungen der Steuerangelegenheiten Trumps und seiner Firmen grundsätzlich wieder offen.

Auswirkungen auf künftige Steuerprüfungen

Williams ging über die Aufhebung des Vergleichs hinaus und leitete disziplinarische Schritte gegen die beteiligten Anwälte ein. Sie meldete einen Anwalt Trumps sowie ranghohe Beamte des Justizministeriums, die den Vergleich unterzeichnet hatten, bei den zuständigen Anwaltskammern an, damit diese ein mögliches berufsrechtliches Fehlverhalten prüfen. Ein Sprecher von Trumps Anwaltsteam äußerte sich nicht direkt zur Entscheidung, wiederholte jedoch den Vorwurf, dass Trumps Steuerunterlagen unrechtmäßig veröffentlicht worden seien.