Das US-Bundesberufungsgericht für den Zweiten Bezirk hat die Verurteilung von Ghislaine Maxwell im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal um den US-Investor Jeffrey Epstein bestätigt und einen Antrag auf Aufhebung des Schuldspruchs zurückgewiesen.

Hintergrund des Verfahrens

Das Gericht in New York wies die Berufung Maxwells am Montag zurück und bestätigte damit das Urteil einer Jury aus dem Jahr 2021, die Maxwell unter anderem wegen Sexhandels mit Minderjährigen und Verschwörung schuldig gesprochen hatte. Die Richter befanden, dass keiner der von der Verteidigung vorgebrachten Verfahrensfehler eine Aufhebung des Schuldspruchs rechtfertige.