Donald Trump hat der früheren Journalistin E. Jean Carroll einem am Dienstag veröffentlichten Gerichtsdokument zufolge insgesamt 5,6 Millionen Dollar (rund 4,9 Millionen Euro) Schadensersatz wegen sexuellen Übergriffs und Verleumdung gezahlt.

Bestätigung durch die Anwältin

Carrolls Anwältin Roberta Kaplan bestätigte den Eingang der Zahlung. „Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass sie die Schadensersatzzahlung erhalten hat“, sagte Kaplan mit Blick auf ihre Mandantin. Die Summe ergibt sich aus zwei zivilrechtlichen Urteilen gegen Trump sowie aufgelaufenen Zinsen, wie aus dem Gerichtsdokument hervorgeht.

Carroll hatte Trump vorgeworfen, sie 1996 in einer Umkleidekabine des New Yorker Luxuskaufhauses Bergdorf Goodman sexuell missbraucht zu haben. Ein Bundesgericht im New Yorker Bezirk Manhattan hatte Trump im Mai 2023 in einem Zivilprozess wegen eines sexuellen Übergriffs auf Carroll haftbar gemacht.

Hintergrund der Vorwürfe

Die Geschworenen sprachen der früheren Zeitungskolumnistin zwei Millionen Dollar wegen des Übergriffs und drei Millionen Dollar wegen späterer Verleumdung zu. Hinzu kamen nach der Entscheidung aufgelaufene Zinsen, sodass sich die Gesamtsumme auf 5,6 Millionen Dollar belief.

Als die Vorwürfe 2019 durch ein Buch Carrolls öffentlich wurden, bezeichnete Trump Carroll als „Verrückte“ und warf ihr vor, zu lügen. Diese Äußerungen mündeten in ein zweites Verleumdungsverfahren in New York, in dem Trump zur Zahlung von 83,3 Millionen Dollar an Carroll verurteilt wurde.

Zweites Verleumdungsverfahren

Dieses Urteil wurde in der Berufung bestätigt, seine Vollstreckung ist aber weiter ausgesetzt. In der vergangenen Woche hatte ein Bundesrichter in New York die Auszahlung der Summe aus dem ersten Verfahren an Carroll angeordnet, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA ein Rechtsmittel Trumps gegen das Urteil nicht zur Entscheidung angenommen hatte. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.

Die nun geleistete Zahlung in Höhe von 5,6 Millionen Dollar stammt aus dem ersten Zivilverfahren wegen sexuellen Übergriffs und der damit verbundenen Verleumdung. Die 83,3 Millionen Dollar aus dem zweiten, separaten Verleumdungsprozess sind davon nicht umfasst und bleiben aufgrund der laufenden Berufungsverfahren ausgesetzt.

Offenlegung und Reaktionen

Die Offenlegung der Zahlung erfolgte durch ein am Dienstag veröffentlichtes Gerichtsdokument. Carroll selbst war jahrzehntelang als Kolumnistin für das Magazin „Elle“ tätig, bevor sie mit ihren Vorwürfen gegen Trump an die Öffentlichkeit ging. Der Fall gehört zu den wenigen zivilrechtlichen Verfahren, in denen ein US-Präsident persönlich wegen sexuellen Übergriffs und Verleumdung verurteilt wurde.

Aus dem Weißen Haus gab es zunächst keine Stellungnahme zu der bestätigten Zahlung. Weder Trump noch seine Anwälte äußerten sich unmittelbar nach Bekanntwerden des Gerichtsdokuments.