Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) gegen app-exklusive Rabatte des Discounters Penny abgewiesen.

Hintergrund der Klage

Der vzbv hatte gegen Penny geklagt, weil der Discounter in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit bis zu 52 Prozent Rabatt beworben hatte – allerdings nur für registrierte App-Nutzer. Der Verbraucherschutzverband argumentierte, diese Praxis diskriminiere ältere, behinderte oder jüngere Menschen, die möglicherweise keine Apps nutzen oder keinen Zugang zu den erforderlichen Geräten haben.

Bereits im März hatte das Oberlandesgericht Bamberg eine ähnliche Klage gegen den Discounter Netto abgewiesen. Der vzbv geht auch gegen Lidl vor, eine erste Anhörung ist für September angesetzt.

Urteil und Reaktionen

Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung oder Alter. Ein Sprecher von Penny zeigte sich erfreut über die Entscheidung: *„Wir freuen uns für unsere Kundinnen und Kunden, dass wir ihnen auch mit unserer App weiterhin attraktive Angebote unterbreiten können und das Gericht mit seiner Entscheidung unsere Auffassung bestätigt.“*

Der vzbv kündigte an, das Urteil zu prüfen und eine Revision beim Bundesgerichtshof in Erwägung zu ziehen. *„Selbstverständlich hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht. Positiv ist allerdings, dass das Oberlandesgericht Hamm die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat“*, hieß es vom Verband.