Steimle-Ermittlung: Staatsanwaltschaft prüft Satire-Aussagen über Merz
Dessau-Roßlau, 16. Juli 2026
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Kurzfassung
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ermittelt gegen den Kabarettisten Uwe Steimle wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Auslöser sind Äußerungen auf einer AfD-Veranstaltung, in denen er Bundeskanzler Friedrich Merz und Altkanzlerin Angela Merkel thematisierte.
Nach umstrittenen Auftritten auf einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft gegen den Kabarettisten Uwe Steimle wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB).
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Kabarettisten Uwe Steimle eingeleitet. Wie die Behörde dem ZDF bestätigte, besteht der Verdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Zuvor hatte MDR aktuell live für 11:30 Uhr einen Stream zum Thema angekündigt: "11:30 Uhr im Stream: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kabarettist Steimle."
Auslöser der Ermittlungen ist eine AfD-Veranstaltung am Dienstagabend in Dessau-Roßlau, auf der Steimle zusammen mit AfD-Chef Tino Chrupalla und dem sachsen-anhaltischen AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund auf der Bühne saß. Der Kabarettist, der auch als Schauspieler bekannt ist, äußerte sich dort in teils drastischer Weise über Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Altkanzlerin Angela Merkel, deren Kanzlerinnen-Porträt kürzlich vorgestellt wurde.
Über Merz sagte Steimle auf der Bühne wörtlich: "Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht." Damit spielte er auf Claus Schenk Graf von Stauffenberg an, einen der Männer hinter dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler 1944, der für die Verschwörung hingerichtet wurde. Die Aussage sorgte über die AfD-Veranstaltung hinaus für Empörung.
Die Aussagen im Wortlaut
Über Merkel witzelte Steimle im Zusammenhang mit deren offiziellem Porträt: "Warum hat sie sich im Stehen malen lassen? Weil sie ahnt, sie wird bald sitzen." Und: "Im Moment hängt sie erst mal und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand. Uns wird schon was einfallen." Steimles Äußerungen über die beiden CDU-Politiker sind bewusst vage.
Chrupalla und Siegmund reagierten auf der Bühne nicht auf Steimles Worte. Der AfD-Vorsitzende Chrupalla wollte sich zu den Aussagen des Kabarettisten nicht äußern. Im ZDF-Interview sagte er lediglich, der AfD werde viel "parlamentarisch verweigert, auch von der CDU", und forderte mehr Zusammenarbeit "bei inhaltlichen Fragen im Parlament".
Die Staatsanwaltschaft sieht das offenbar anders und hat ein Verfahren nach Paragraf 126 Strafgesetzbuch (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) eingeleitet. Im Fall eines vermeintlichen Gewaltaufrufs oder einer Gewaltankündigung bedeutet das, dass es für die Strafbarkeit darauf ankommt, ob die Aussage ernst gemeint ist oder es sich erkennbar um einen Scherz handelt.
Rechtliche Grundlage: Paragraf 126 StGB
Steimle kann sich auf die Satirefreiheit berufen. Satire steht nicht nur unter dem Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Jedoch muss sie dafür als solche erkennbar sein. Die Abgrenzung zwischen zulässiger Satire und strafbarer Gewaltandrohung ist damit der juristische Kern des Verfahrens.
Der Strafrechtler und emeritierte Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie Reinhard Merkel, der Mitglied im Deutschen Ethikrat war und als Experte für Strafrecht und Satire gilt, ordnete den Fall gegenüber dem Tagesspiegel ein. Bei Steimles Aussagen handele es sich um "grobe Geschmacklosigkeiten". Zugleich sagte er, als Satire fielen sie unter den Schutz der Kunstfreiheit nach Paragraf 126 Strafgesetzbuch. Er könne "ziemlich sicher prognostizieren: Es wird eingestellt werden." Aus der Sicht des Juristen zeigten die Vorfälle "die Verkommenheit unseres öffentlichen Begriffs von Satire und die Liberalität unserer Verfassungsordnung".
Stimme aus der Strafrechtswissenschaft
MDR aktuell live kündigte für 11:30 Uhr eine Sendung an, in der über den juristischen Hintergrund und welche Konsequenzen Uwe Steimle im Fall einer Verurteilung drohen, mit dem Anwalt Professor Michael Solmecke von @wbs_legal gesprochen werden sollte.
Die Reaktionen auf die Äußerungen reichen über den juristischen Diskurs hinaus bis in die Familien der historisch Betroffenen. Karl Graf von Stauffenberg, Enkel von Claus Schenk Graf von Stauffenberg, bezeichnete die Bemerkung in der Bild als "Geschichtsklitterung par excellence". Stauffenberg war einer der Männer hinter dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler 1944 und wurde für die Verschwörung hingerichtet. Der Enkel wandte sich damit in der Donnerstagausgabe an die Öffentlichkeit.
Empörung bei Stauffenbergs Familie
Der Fall fällt in ein politisch aufgeladenes Umfeld. Im Wahljahr 2026 bröckelt das Bild der geeinten AfD enorm. Erst am vergangenen Wochenende war der AfD-Bundesparteitag in Marl eskalierend zu Ende gegangen und musste abgebrochen werden, die Fortsetzung ist für das kommende Wochenende geplant. Auf dem Parteitag prallten das für AfD-Verhältnisse gemäßigte Lager rund um Landeschef Martin Vincentz auf die Rechtsextremisten hinter Matthias Helferich, der in einer Rede am Wochenende einen anderen AfD-ler "Kameradenschwein" nannte. Inzwischen wird der Parteitag in der AfD als "Schlacht in Marl" bezeichnet. Matthias Helferich hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil er sich selbst in einem Chat als "das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus" bezeichnet hatte, angeblich ironisch.
Politischer Kontext: Zerwürfnisse in der AfD
Anschließend wurde das alte Führungsduo aus Alice Weidel und Tino Chrupalla zwar wiedergewählt, für Chrupalla gab es allerdings einen Denkzettel. Die beiden Parteichefs hatten Anfang der Woche Mediation vorgeschlagen – und scheiterten damit. In einen internen Chat, der ZDF vorliegt, drohte Vize-AfD-Chef Sven Tritschler, ein enger Vertrauter Weidels, mit einer Blockade weiterer Wahllistenkandidaten des gegnerischen Lagers und schrieb: "Die Schattenarmee muss stehen, egal was passiert!" Ein in den sozialen Medien veröffentlichtes Foto zeigt einen AfD-Mann, der beide Mittelfinger hebt – die obszöne Geste gilt einem "Parteifreund". Kay Gottschalk, stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Nordrhein-Westfalen, verlangte daraufhin, dass auch Alice Weidel den Rücktritt von Sven Tritschler fordere: "Der erste stellvertretende Bundessprecher, der von ihr vorgeschlagen worden ist, betreibt Zersetzungs- und Blockadetendenzen in einer Schattenarmee und einer Chatgruppe, da muss ganz klar sein, dass auch Alice Weidel den Rücktritt von Sven Tritschler verlangt." Gottschalk hatte beim AfD-Bundesparteitag in Erfurt Anfang Juli seinen Posten als stellvertretender Parteichef an Tritschler in einer Kampfkandidatur verloren.
Die DDR-Hymne und der Streit um die Symbolik
Auch jenseits des Steimle-Auftritts sorgte die AfD-Veranstaltung in Dessau für Diskussionen: Zum Ende wurde die DDR-Hymne "Auferstanden aus Ruinen" gesungen. Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke sagte der Rheinischen Post, die Hymne habe "eine hohe Symbolkraft für einen Staat, der eine Diktatur war, ein Unrechtsstaat, der seine Bürger überwachte, der sie schikanierte, der sie einsperrte". Chrupalla wies die Kritik zurück: "Die DDR-Hymne ist nicht verboten", sagte er dem ZDF. Sie habe in der DDR ab den 70er Jahren nicht mehr gesungen werden dürfen, da sie einen Aufruf zur Einheit enthalte, und sei 1989 "zum Motto der friedlichen Revolution geworden, die die SED-Herrschaft beendete".
Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hatte die AfD zudem ihr Zehn-Punkte-Sofortprogramm vorgestellt. CSU-Politiker regen an, ein Verbot einzelner AfD-Landesverbände zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun unabhängig davon wegen einer einzelnen Aussage auf einer Bühne – an der Schnittstelle von Satire, Meinungsfreiheit und der Frage, wann eine bewusst vage Bemerkung zur strafbaren Gewaltandrohung wird.
Wie das Verfahren ausgeht, ist offen. Strafrechtsexperte Reinhard Merkel rechnet mit einer Einstellung. Sollte es jedoch zu einer Verurteilung kommen, wären Sanktionen bis hin zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe denkbar, da Paragraf 126 StGB sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen vorsieht. Die juristische Debatte darüber, wo Satire endet und strafbare Androhung beginnt, wird durch den Dessauer Auftritt neu befeuert.
Fragen & Antworten
Worum geht es in dem Ermittlungsverfahren gegen Uwe Steimle?
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ermittelt gegen den Kabarettisten wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB). Auslöser sind Äußerungen, die Steimle bei einer AfD-Veranstaltung über Bundeskanzler Friedrich Merz und Altkanzlerin Angela Merkel gemacht hat.
Welche Aussagen von Steimle stehen konkret im Fokus?
Über Merz sagte er auf der Bühne wörtlich: "Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht." Über Merkel witzelte er mit Blick auf deren Porträt: "Im Moment hängt sie erst mal und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand." Steimles Äußerungen über die beiden CDU-Politiker sind bewusst vage.
Wie bewerten Rechtsexperten den Fall?
Der Strafrechtler Reinhard Merkel bezeichnete die Aussagen gegenüber dem Tagesspiegel als "grobe Geschmacklosigkeiten", hält sie aber als Satire für grundsätzlich geschützt und prognostizierte: "Es wird eingestellt werden." Für die Strafbarkeit komme es darauf an, ob die Aussage ernst gemeint oder erkennbar als Scherz zu verstehen sei.