Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel tritt in Österreich in Kraft
Wien, 02. Juli 2026
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Kurzfassung
Seit Mittwoch gilt in Österreich auf eine Reihe von Grundnahrungsmitteln ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent. Die Regierung erwartet dadurch im Schnitt etwa 100 Euro zusätzliche Kaufkraft pro Haushalt bis Jahresende und ein Sinken der Inflation um rund 0,2 Prozentpunkte.
In Österreich ist am Mittwoch, dem 1. Juli 2026, die Senkung der Mehrwertsteuer auf eine Reihe von Grundnahrungsmitteln in Kraft getreten, womit der bisherige Steuersatz auf bestimmten Produkten auf 4,9 Prozent fällt.
Hintergrund zur Mehrwertsteuersenkung
Die Senkung betrifft laut der geltenden Regelung frische Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, ungekochte sowie ungefüllte Teigwaren, Brot und Speisesalz. Insgesamt erstreckt sich die Maßnahme nach Angaben von Billa auf mehr als 4 000 Produkte.
Gewählt wurde der Satz von 4,9 Prozent, weil die EU-Regelungen für ermäßigte Steuersätze in Österreich bereits mit 13 und 10 Prozent ausgeschöpft sind: „Da die EU-Regelungen für ermäßigte Steuersätze in Österreich bereits mit 13 und 10 Prozent ausgeschöpft sind, durfte der neue Satz nicht bei oder über 5 Prozent liegen, um die europarechtlichen Vorgaben für zusätzliche Ausnahmen zu umgehen."
Beratung und Beschlussfassung im Nationalrat
Im April und Mai stand die Umsetzung im Zeichen intensiver Diskussionen über die Abgrenzung der Produkte, basierend auf der „Kombinierten Nomenklatur". Mitte Mai und nach einem intensiven Begutachtungsverfahren, in dem sowohl Kritik an der Komplexität als auch an der sozialen Treffsicherheit geübt wurde, beschloss der Nationalrat die Maßnahme final. Zieldatum blieb der 1. Juli 2026.
Die Trennung von Mitnahme und Verzehr vor Ort, etwa zwischen „takeaway" mit 4,9 Prozent und „on-premises consumption" mit 10 Prozent, bedeutet für Handel und Gastronomie einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Für bestimmte Brotwaren gilt der begünstigte Steuersatz zudem nur dann, wenn der Gehalt an Fett und Zucker in der Trockenmasse jeweils fünf Prozent nicht überschreitet — den Bäckern liegt bis heute keine verbindliche Durchführungsverordnung vor.
Was der Praxistest zeigt
Ein KURIER-Testkauf am Stichtag zeigte, dass die Senkung im untersuchten Supermarkt tatsächlich weitergegeben wurde: „Die sechs Äpfel kosteten nur mehr 2,66 statt 2,79 Euro, Ersparnis 13 Cent." Bio-Heumilch war „mit nur mehr 1,89 Euro um zehn Cent billiger als am Vortag", Sommerbutter „schlug nur mehr mit 2,66 Euro zu Buche, wir ersparten uns also 13 Cent". Knäckebrot hingegen fällt nicht unter die verminderte Mehrwertsteuer, sodass der Preis zwischen Juni und Juli unverändert blieb.
Marktführer Spar und Verfolger Billa setzen auf Kundeninformation statt auf Rabatt und bewerben die Produkte, für die die Steuersenkung gilt. Bei einem Liter Spar-S-Budget-Vollmilch sparen Kundinnen und Kunden sieben Cent, die gleiche Summe bei einem Kilo Eigenmarken-Spaghetti, bei der Eigenmarken-Semmel verlangt Spar zwei Cent weniger, bei den Cherry-Tomaten ebenfalls. Beim zweitgrößten Lebensmittelhändler Billa wird versprochen, die verordnete Preissenkung „auf den Cent genau" weiterzugeben, auch auf Aktionsartikel.
Lidl hat über sein Treueprogramm „Lidl Plus" für zwei Wochen sogar den kompletten Steueranteil auf die begünstigten Grundnahrungsmittel erlassen: „Lidl Plus gibt es für Nutzer der ‚Lidl Plus App' darüber hinaus ab heute einen zweiwöchigen Entfall der kompletten Steuer." Beim Diskonter handelt es sich um eine freiwillige Aktion zusätzlich zur Weitergabe der Senkung.
Billa-Chef Erich Szuchy betonte, dass die Entlastung spürbar und nachvollziehbar bei den Kundinnen und Kunden ankommen solle: „Bei allen betroffenen Produkten setzen wir die Mehrwertsteuersenkung vollständig auf den Cent genau im Verkaufspreis um und runden bei jedem Artikel ab. Das gilt selbstverständlich auch für unsere vielen Aktionen. Unser Ziel ist es, die Entlastung unmittelbar und nachvollziehbar an unsere Kund:innen weiterzugeben."
Wirkung auf Inflation und Budget
Bei Feinkost-Artikeln wie Wurstsemmeln und Leberkässemmeln gilt mit 10 Prozent weiterhin der reguläre Steuersatz. Dennoch gibt es laut Billa beim Verkaufspreis keinen Unterschied zwischen der Semmel aus dem Selbstbedienungsgerät und der frisch zubereiteten Feinkost-Semmel: „Die durch den weiterhin höheren Mehrwertsteuersatz entstehende Mehrbelastung trägt BILLA freiwillig selbst." Eine „Ja! Natürlich"-Kaisersemmel kostet aktuell 0,45 Euro und wird künftig 0,429 Euro kosten.
Die Regierung begründet die Senkung unter anderem mit einem erwarteten Rückgang der Inflation: „Durch die Maßnahme soll die Inflation um rund 0,2 Prozentpunkte sinken." Die Regierung meinte beim Beschluss der Maßnahme, Bürger würden etwa 100 Euro pro Jahr einsparen können; der Budgetdienst des Bundes geht Haushalten im Schnitt von knapp mehr als sieben Euro im Monat aus, „bis zum Jahresende ein willkommenes Plus von etwa 100 Euro in der Haushaltskasse". Der Lebensmittelhandel nutzt die kleine Steuerreduktion der Regierung inzwischen für Werbekampagnen.
Weitere Neuerungen in Österreich
Für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht durchgehend günstig wird das Monatsende: Dem Budget fehlen durch das Steuerzuckerl 400 Millionen Euro. In rund einem Monat wird die Bundeswettbewerbsbehörde prüfen, ob die Steuerreduktionen überall weitergegeben werden.
Parallel treten weitere Änderungen in Kraft. Beim Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern fällt die bisherige 150-Euro-Freigrenze weg; für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro wird ab Juli pro Produktkategorie eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro fällig, zusätzlich zur bestehenden Einfuhrumsatzsteuer. Betroffen sind vor allem Kundinnen und Kunden von E-Commerce-Plattformen wie Temu, Shein, AliExpress und internationalen Marktplätzen wie Amazon. Innerhalb der EU fallen Steuern und Zoll mit Ausnahmen von Kaffee, Alkohol und Tabakwaren grundsätzlich nicht an.
Beim großen Wiener Parkraum-Modell verlieren alte Parkscheine mit dem alten Tarif ihre Gültigkeit; es dürfen nur noch Scheine mit dem aktuellen Tarif genutzt werden. Die Kernzonen-Tarife der Wiener Linien wurden bereits Anfang des Jahres angepasst; in der Kernzone ändert sich nichts. Der Verkehrsverbund Ost-Region hebt die Preise für bestimmte Tickets im Tarifbereich „Region" stufenweise zum 1. Juli und 1. September um im Schnitt 3,5 Prozent an.
In Immobilienanzeigen müssen ab dem 1. Juli neben dem Heizwärmebedarf zusätzlich der Endenergiebedarf angegeben werden; damit setzt die Regierung eine EU-Vorgabe für mehr Transparenz über künftige Energiekosten um. Für Veranstalter großer Events ab 300 Gästen ist künftig ein verpflichtendes Sicherheits- und Awareness-Konzept samt verantwortlicher Person vorgeschrieben; die Vorgaben zur Müllvermeidung und zum Umweltschutz werden deutlich angehoben.
Wer sich erstmals einen Hund, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel anschaffen möchte, muss künftig mehr Zeit für die Ausbildung einplanen; der sogenannte Sachkundenachweis wird verpflichtend. Beim klassischen „Lotto 6 aus 45" ist das Zusatzspiel LottoPlus ab dem 8. Juli automatisch mit zwei Ziehungen pro Runde verbunden — doppelte Chancen, aber auch höhere Kosten.
In Deutschland treten zum 1. Juli ebenfalls zahlreiche Änderungen in Kraft: Über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Juli im Schnitt 4,24 Prozent mehr Rente, bei monatlich rund 1 000 Euro bedeutet das etwa 42,40 Euro mehr im Monat. Für rund 100 000 Rentnerinnen und Rentner hat die Anhebung zur Folge, dass sie erstmals in die Steuerpflicht rutschen, denn im Jahr 2026 werden nur 84 Prozent der Renteneinkünfte tatsächlich zur Einkommensteuer veranlagt, ab 2058 zu 100 Prozent. Derzeit sind das 12 348 Euro im Jahr Grundfreibetrag für einen alleinstehenden Rentner; zusammen veranlagte Rentner-Ehepaare erhalten 24 696 Euro Freibetrag.
Was sich in Deutschland im Juli ändert
Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird vom Finanzamt abgezogen, ebenso wie Arzt- und Apothekenrechnungen oder eine neue Brille, „allerdings nur, wenn eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird". Minijobs sind „grundsätzlich steuerfrei und sind auch gar nicht in der Erklärung anzugeben". Ab 2026 können Beschäftigte im Rentenalter mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2 000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen.
Mit der Ein-Klick-Steuererklärung über die App „MeinElster+" steht einer ersten Nutzergruppe von bundesweit rund 11,5 Millionen Personen ein vorausgefüllter Steuerbescheid zur Verfügung — zunächst für kinderlose Singles und Rentnerinnen und Rentner. Beraterin Bärbel Metzger warnt: „Sie werden oft kalt erwischt, wenn plötzlich Post vom Finanzamt kommt." Die wichtige Frage sei, „ob der zu besteuernde Betrag höher ist als der Grundfreibetrag".
Ebenfalls ab Juli wird das neue Grundsicherungsgeld das Bürgergeld ablösen und verschärfte Regeln sowie striktere Sanktionen bis hin zu Totalsanktionen einführen; die Karenzzeit, in der Bezieher mehr Vermögen behalten durften, entfällt, und wer Freibeträge überschreitet, muss dieses Vermögen zunächst für den Lebensunterhalt einsetzen. Der Bürgergeld-Leistungsbetrag bleibt dabei unverändert.
Den Kölner Dom können Besucherinnen und Besucher ab Juli für 12 Euro betreten — ZDF-Reporterin Nathalie Hasselbart zufolge seien die finanziellen Rücklagen aufgebraucht. An bestimmten Tagen im Jahr bleibt der Eintritt frei, ebenso für Gottesdienstbesucher und Beter.
Die Luftverkehrsteuer auf Flüge ab deutschen Flughäfen sinkt zwischen 2,50 und 11,40 Euro pro Strecke — auf 13,03 Euro für Kurzstrecken, 33,01 Euro für Mittelstrecken und 59,43 Euro für Langstrecken — auf Basis eines im Mai vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes. Wölfe werden in Deutschland jagdbare Art; in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand können Länder den Abschuss erlauben, die Schonzeit läuft vom 1. Juli bis 31. Oktober, und ein Wolf, der Weidetiere gerissen oder verletzt hat, darf unabhängig davon geschossen werden. In der Altenpflege steigt der Mindestlohn für Pflegeassistenz von 16,10 auf 16,52 Euro pro Stunde.
Fragen & Antworten
Welche Produkte sind in Österreich von der Mehrwertsteuersenkung betroffen?
Laut der Regelung sinkt der Steuersatz auf frische Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, ungekochte und ungefüllte Teigwaren, Brot und Speisesalz. Für bestimmte Brotwaren gilt der begünstigte Satz zudem nur, wenn Fett- und Zuckeranteil in der Trockenmasse jeweils fünf Prozent nicht überschreiten.
Warum wurde ausgerechnet ein Satz von 4,9 Prozent gewählt?
Weil die EU-Regelungen für ermäßigte Steuersätze in Österreich bereits mit 13 und 10 Prozent ausgeschöpft sind, durfte der neue Satz nicht bei oder über 5 Prozent liegen, um die europarechtlichen Vorgaben für zusätzliche Ausnahmen zu erfüllen.
Wer kontrolliert, ob die Steuersenkung tatsächlich bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommt?
Laut Angaben aus dem Begutachtungsverfahren wird in rund einem Monat die Bundeswettbewerbsbehörde prüfen, ob die Steuerreduktionen überall weitergegeben werden.
Mehrwertsteuersenkung Österreich ab 1. Juli 2026 | nachrichten360