Kurz vor Inkrafttreten der halbierten Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel in Österreich üben Bäcker und Handel scharfe Kritik an den neuen Auslegungsregeln des Finanzministeriums, die schon am Rezepturbestandteil entscheiden, ob 4,9 oder 10 Prozent Mehrwertsteuer anfallen.
Im Juli sinkt die Mehrwertsteuer auf handverlesene Grundnahrungsmittel. Auf ausgewählte Produkte wie Brot, Milch oder Eier wird künftig statt 10 nur mehr 4,9 Prozent Umsatzsteuer verrechnet. Doch die Abgrenzung, welches Gebäck tatsächlich unter den ermäßigten Satz fällt, erweist sich als bürokratisches Minenfeld.
Maßgeblich ist der Anteil von Fett und Zucker in der Rezeptur. Backwaren mit mehr als fünf Prozent Fett in der Trockenmasse werden mit 10 Prozent besteuert. So fällt eine mit Salz verfeinerte Laugenbrezel unter den ermäßigten Satz, während eine mit Körnern bestreute und nicht an Butter sparende Variante in die höhere Kategorie rutscht: „Ist sie nur mit Salz verfeinert, gilt der ermäßigte Satz von 4,9 Prozent. Wer sie mit Körnern bestreut und nicht an Butter spart, muss dafür zehn Prozent Mehrwertsteuer verrechnen“, heißt es in den Auslegungshilfen.
