Schweizer Stimmvolk erschwert den Wechsel vom Militär- in den Zivildienst
Bern, 14. Juni 2026
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Kurzfassung
Das Schweizer Stimmvolk hat am 14. Juni 2026 mit 53 Prozent Ja eine Reform des Zivildienstgesetzes angenommen, die den Wechsel vom Militär- in den Zivildienst deutlich erschwert. Künftig müssen Wechsler mindestens 150 Diensttage ableisten, Einsätze werden zur jährlichen Pflicht und Mediziner dürfen nicht mehr fachbezogen eingesetzt werden.
Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 14. Juni 2026 mit 53 Prozent Ja-Stimmen einer Revision des Zivildienstgesetzes zugestimmt, die den Wechsel vom Militärdienst in den Zivildienst spürbar erschwert.
Die SRG-Prognose um 13 Uhr ergab 53 Prozent Ja- und 47 Prozent Nein-Stimmen bei einer Fehlertoleranz von ±2 Prozent. Bei der amtlichen Auszählung standen am Abend 41 043 Ja gegen 28 055 Nein auf dem eidgenössischen Stimmzettel. Damit setzte sich die Vorlage von Bundesrat und Parlament gegen das Referendum einer Allianz aus Jungparteien, Gewerkschaften und Zivildienstverbänden durch.
Ausgangslage und Abstimmungsresultat
Im Nationalrat war die Gesetzesänderung zuvor mit 120 zu 76 Stimmen gutgeheissen worden, gestützt auf eine bürgerliche Mehrheit aus SVP, FDP und Die Mitte. Auch der Ständerat stimmte mit 33 zu 10 Stimmen deutlich zu. Anschliessend ergriff das Referendumskomitee das Begehren auf eine Volksabstimmung.
Die Reform führt sechs neue Hürden für Armeeangehörige ein, die in den Zivildienst wechseln wollen. Wer künftig wechselt, muss unter anderem mindestens 150 Tage Zivildienst leisten, unabhängig von der noch ausstehenden Militärdienstzeit. Der Faktor 1,5 für Zivildiensttage pro Militärdiensttag gilt neu ausdrücklich auch für Unteroffiziere und Offiziere.
Bisher galt die Regelung, dass Wechsler 1,5-mal so viele Tage Zivildienst leisten müssen, wie ihnen an Militärdiensten noch verblieben wären. Neu gilt für alle Wechsler nach der Rekrutenschule eine einheitliche Untergrenze von 150 Tagen. Wird das Wechselgesuch noch während der Rekrutenschule bewilligt, ist der verlängerte Dienst bis Ende des auf die Zulassung folgenden Jahres zu absolvieren, also deutlich früher als heute.
Inhalt der Reform
Wer die Rekrutenschule und sämtliche Ausbildungstage bereits abgeschlossen hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln und damit die Schiesspflicht umgehen. Damit schliesst das Gesetz eine der bislang am häufigsten genutzten Lücken. Die Eidgenossenschaft reagiert damit auf den anhaltenden Trend steigender Wechselzahlen.
Im vergangenen Jahr hatten 7211 Männer den Ersatzdienst gewählt, ein Rekordwert. 40 Prozent der Wechsler entschieden sich demnach erst während der Rekrutenschule, ein Drittel gar nach absolvierter Grundausbildung. Diese Zahlen hatten die Diskussion um die Belastung der Armee befeuert.
Auswirkungen auf den Zivildienst
Der Zivildienst wird durch die Reform zur jährlichen Pflicht. Bereits geleistete Einsätze können künftig jährlich eingefordert werden, ähnlich wie Wiederholungskurse bei der Armee. Damit soll sichergestellt werden, dass die 60 000 Zivis in einem Krisenfall tatsächlich abrufbar sind.
Bisher liessen sich Zivildienstleistende im Krisenfall nur tröpfchenweise und nie im Verbund aufbieten. Das zuständige Bundesamt hatte zudem eingeräumt, dass es Handlungsbedarf bezüglich Arbeitsmarktneutralität bei gewissen Zivi-Stellen gebe. Die Reform will deshalb den Dienst verlässlicher und steuerbarer machen.
Eine weitere Neuerung betrifft Mediziner. Sie können weiterhin in den Zivildienst wechseln, müssen den Dienst aber fachfremd, also nicht mehr in medizinischen Einrichtungen, absolvieren. Damit soll verhindert werden, dass Ärzte und Pflegefachpersonen ihre medizinische Ausbildung umgehen.
Für den Bundesrat ist die Reform ein Element einer umfassenderen Sicherheitspolitik. Erst kürzlich hatte der Bundesrat gewarnt, dass Russland bereits heute einen verdeckten Konflikt gegen den Westen führe und auch die Schweiz verwundbar sei. In diesem Kontext gewinnt die Frage an Gewicht, wie viele Diensttage die Armee verlässlich einplanen kann.
Sicherheitspolitischer Kontext
Die Schweizer Armee hat im Gegensatz zum Zivildienst einen Verfassungsauftrag: Sie muss das Land und seine Bevölkerung verteidigen und die zivilen Behörden bei schwerwiegenden Bedrohungen und Notlagen unterstützen. Genau dieser Auftrag werde durch die hohe Zahl an Wechseln geschwächt, argumentierten Bundesrat und Parlament im Abstimmungskampf.
Das Parlament plant deshalb, Zivildienst und Zivilschutz zu einer Katastrophenhilfe zu verschmelzen. Damit soll aus den beiden bislang getrennten Instrumenten ein gemeinsamer Pool für Katastrophen- und Notlagen-Einsätze entstehen. Die Zivis würden damit zu einem festen Bestandteil des nationalen Krisenmanagements.
Inhaltlich war die Vorlage für die Stimmbevölkerung schwer einzuordnen. Urs Bieri von GFS Bern sagte: «Wenn man nicht genau weiss, um was es geht, stimmt man eher Ja.» Tatsächlich sei das Zivildienstgesetz im Vergleich zur gleichzeitig zur Abstimmung stehenden «Nein zur 10-Millionen-Schweiz»-Initiative kaum diskutiert worden. Bieri sieht darin einen Grund, weshalb die Ja-Empfehlung von Bundesrat und Parlament verfing.
Lukas Golder, Politikwissenschaftler bei GFS Bern, erklärte, das Ja sei in konservativen Deutschschweizer Gemeinden erwartet worden, doch die starke Mobilisierung in den Städten habe den Ausschlag gegeben. Zwar habe das bürgerliche Lager mobilisiert, gleichzeitig hätten SP und Grüne in urbanen Gebieten Wählerinnen und Wähler an die Urne gebracht.
Gegner der Vorlage hatten im Abstimmungskampf argumentiert, dass die neuen Regeln zu rund 40 Prozent weniger Zivildienstleistenden führen würden. Sie sahen darin eine Schwächung des zivilen Engagements, etwa in Spitälern, Pflegeheimen und Rettungsdiensten, und kritisierten die Reform als bürokratisch.
Argumente der Befürworter und Gegner
Befürworter hielten dem entgegen, dass eine Studie aus dem Jahr 2024 gezeigt habe, dass selbst deutlich höhere Hürden viele Männer nicht davon abhielten, den Dienst an der Waffe zu quittieren. Der Reformbedarf bleibe daher hoch, so das Argument von Bundesrat und bürgerlicher Mehrheit.
Die Schweizer Verfassung kennt kein freies Wahlrecht zwischen Militär- und Zivildienst; vielmehr ist der Militärdienst die Regel, der Zivildienst eine Ausnahme. Mit der Revision wird diese Ausnahme enger gefasst, ohne sie abzuschaffen.
Mittel- bis langfristig ist die Abstimmung über die Zivildienst-Hürden nur ein Vorgeplänkel: Der eigentliche Kraftakt folgt mit der Abstimmung über zusätzliche Milliarden für die Nachrüstung der Armee. Sollte die Finanzierung gemäss Vorschlag des Bundesrats über eine höhere Mehrwertsteuer laufen, müsste darüber ebenfalls das Volk an der Urne entscheiden.
Ausblick auf die Armeefinanzierung
Gleichzeitig mit der Zivildienst-Vorlage wurde über die Volksinitiative «Nein zur 10-Millionen-Schweiz» abgestimmt. Diese Abstimmung dominierte die öffentliche Debatte, während das Zivildienstgesetz medial eher am Rand stand. Auch dies erklärt, weshalb die Stimmbeteiligung und die Aufmerksamkeit für die Zivildienstvorlage geringer ausfielen.
Am Abstimmungssonntag zeichnete sich zudem ab, dass der Wechsel in den Zivildienst weiterhin eine breit akzeptierte Option bleibt. Auch unter den neuen Regeln ist es möglich, den Dienst zu wechseln, allerdings unter erschwerten Bedingungen. Das Stimmvolk hat damit einen Kompromiss zwischen Armeebedürfnissen und individueller Wahlfreiheit bestätigt.
Die Zivildienstreform ist Teil einer grösseren sicherheitspolitischen Neuorientierung der Schweiz, in deren Zentrum die Frage steht, wie das Land seine Verteidigungsfähigkeit angesichts gewachsener Bedrohungen sichern will. Weitere Entscheidungen, insbesondere zur Armeefinanzierung, werden in den kommenden Monaten folgen.
Mit dem Ja vom 14. Juni 2026 wird die Schweiz ihre Wehrstruktur den veränderten sicherheitspolitischen Realitäten anpassen. Das Ergebnis ist ein politisches Signal: Die Wehrbereitschaft soll gestärkt, der Zivildienst hingegen klar als Ausnahme definiert werden, ohne ihn ganz abzuschaffen.
Fragen & Antworten
Was hat die Schweizer Bevölkerung am 14. Juni 2026 zum Zivildienst beschlossen?
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit 53 Prozent Ja einer Revision des Zivildienstgesetzes zugestimmt, die den Wechsel vom Militär- in den Zivildienst deutlich erschwert.
Welche neuen Hürden gelten künftig für Wechsler vom Militär in den Zivildienst?
Künftig müssen Wechsler mindestens 150 Diensttage absolvieren, Einsätze werden zur jährlichen Pflicht, Mediziner dürfen nur fachfremd eingesetzt werden und wer seine Militärausbildung vollständig abgeschlossen hat, kann nicht mehr wechseln.
Warum haben Bundesrat und Parlament die Zivildienstreform vorangetrieben?
Sie wollten die steigende Zahl von Wechseln eindämmen, die Armee als verfassungsmässig verankerte Verteidigungsinstitution stärken und den Zivildienst künftig in eine gemeinsame Katastrophenhilfe mit dem Zivilschutz einbringen.
Zivildienst-Abstimmung 14. Juni 2026: 53 Prozent Ja | nachrichten360