Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat am Montag ihren Vorschlag veröffentlicht, wie die UBS nach der Notübernahme der Credit Suisse künftig reguliert werden soll.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) legte am Montag ihren Bericht zur künftigen Regulierung der UBS vor. Ziel ist es, die systemrelevante Großbank mit zusätzlichen Regeln zu versehen, ohne dabei ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stark einzuschränken. Die Vorlage folgt einem Gegenantrag, den FDP-Ständerat Thierry Burkart und Grünliberale-Ständerätin Tiana Moser gemeinsam eingebracht hatten.

Kern des Vorschlags ist ein sogenannter Trigger: Sollte dieser ausgelöst werden, dürfte die UBS keine Dividenden an Aktionärinnen und Aktionäre mehr ausschütten, keine Aktienrückkäufe mehr vornehmen und keine Zinsen mehr an Inhaberinnen und Inhaber von Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) zahlen. Gleichzeitig sollen die Boni der Bankerinnen und Banker reduziert werden. Mit diesen Instrumenten will die Kommission sicherstellen, dass im Krisenfall zuerst Eigentümer und Gläubiger haften, bevor staatliche Mittel fließen.