Bern, 12 August 2026
Der Bundesrat will in der Liquiditätsverordnung quantitative Mindestanforderungen für systemrelevante und mittelgrosse Banken beim besicherten Liquiditätsbezug bei der Schweizerischen Nationalbank regeln und kleinere Institute ausnehmen.
Die geplante Anpassung der Liquiditätsverordnung zielt darauf ab, den Rahmen für die Notenbankliquidität klarer zu fassen. Konkret geht es um quantitative Mindestanforderungen an systemrelevante und mittelgrosse Banken, die bei der Nationalbank besicherte Liquidität beziehen. Kleinere Banken, die in deutlich geringerem Umfang auf solche Geschäfte angewiesen sind, sollen von den neuen Vorgaben ausdrücklich nicht betroffen sein.
