Berlin, 12 Juni 2026
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist am Freitag in Kraft getreten und bringt schnellere Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, einen Solidaritätsmechanismus zur Lastenverteilung sowie strengere Identitätskontrollen.
Mit dem Inkrafttreten gilt in der EU ab sofort ein einheitlicher Rechtsrahmen, der als tiefgreifendste Änderung der europäischen Flüchtlingspolitik seit Jahrzehnten gilt. Die Reform war nach den Fluchtjahren 2015/16 über beinahe ebenso lange Zeiträume verhandelt worden und sollte ursprünglich die Schwächen des Ersteintrittsprinzips im Dublin-System beheben und Länder wie Griechenland und Italien entlasten. Auch wenn die Hauptverantwortung für Asylverfahren beim Ersteintrittsland bleibt, sehen die neuen Regeln verbindliche Mechanismen zur Verteilung vor.
