Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist nach ihrer Festnahme in Tschechien nach Deutschland überstellt worden, wo sie eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren verbüßen soll.
Festnahme und Überstellung
Die tschechische Polizei hatte die Auslieferung über die Plattform X bekannt gegeben. Demnach wurde Liebich, die seit Jahren unter dem früheren Vornamen Sven als bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene galt, auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls Anfang April in Tschechien festgenommen. Zuständige Vollstreckungsbehörde in Deutschland ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Behörde in Halle.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht in Prag eine Beschwerde gegen die Auslieferung zurückgewiesen. Das Prager Gericht erklärte die Rechtsmittel der 55-Jährigen demnach für unbegründet. Damit bestätigte es die Entscheidung des Landesgerichts im westtschechischen Pilsen, das Anfang Juni die Auslieferung nach Deutschland angeordnet hatte. Dagegen legte Liebich erfolglos Beschwerde ein.
Verurteilung und Flucht
In der Sache selbst liegt der Auslieferung ein Urteil des Amtsgerichts Halle zugrunde. Das Gericht hatte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sechs getrennte Anklagen gegen die 1970 in Merseburg im Saalekreis geborene Rechtsextremistin erhoben. Der damalige Richter sagte über sie: "Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts".
