Das Oberlandesgericht in Prag hat die Beschwerden der 55-jährigen verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich gegen ihre Auslieferung an Deutschland abgewiesen.
Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, lehnte das Gericht die rechtlichen Einsprüche gegen die geplante Überstellung ab. Damit ist der Weg frei, die inhaftierte Frau an die deutschen Behörden zu übergeben, wo sie eine Haftstrafe verbüßen soll.
Die Rechtsextremistin war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Strafe sollte sie im vergangenen Jahr in Chemnitz antreten, doch Liebich tauchte unter.
Hintergrund: Verurteilung und Flucht
Nach einer monatelangen europaweiten Fahndung wurde Liebich am 9. (Jahr in den Fakten nicht vollständig angegeben) in Tschechien festgenommen. Seither sitzt sie in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens.
Das Pilsener Gefängnis beherbergt laut den vorliegenden Angaben mehr als 1200 Häftlinge, darunter auch Schwerverbrecher. Die Unterbringung dort ist Teil des regulären Auslieferungsverfahrens, das nun mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts in Prag einen entscheidenden Schritt vorangegangen ist.
