Das Regionalgericht in Pilsen hat am Montag die Auslieferung der 55-jährigen Marla Svenja Liebich, die in Deutschland wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, an die deutschen Behörden angeordnet.
Die Entscheidung fiel am frühen Nachmittag und ist damit noch nicht rechtskräftig. Liebich hat nun acht Tage nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Zeit, Beschwerde beim Obergericht in Prag einzulegen. Auch die Staatsanwaltschaft kann gegen den Auslieferungsbeschluss vorgehen.
Marla Svenja Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle – damals noch unter dem männlichen Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl ihre Berufung als auch eine spätere Revision scheiterten.
Vom Untertauchen zur Festnahme an der Grenze
Nach der Verurteilung änderte Liebich ihren Personenstand von männlich zu weiblich und ihren Vornamen von Sven zu Marla Svenja. Kritikerinnen und Kritiker werteten dies als Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Auch Bürgerrechts- und Trans-Organisationen äußerten den Verdacht, es könne sich um eine rechtsextreme Aktion gegen das neue Gesetz handeln.