Rechtsextremistin Liebich wird aus Tschechien an Deutschland ausgeliefert und in Chemnitz in Haft genommen
Chemnitz, 15. Juli 2026
AI-generated image (z-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist aus Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden und am Mittwoch im Frauengefängnis in Chemnitz eingetroffen. Dort soll die Anstaltsleitung nun entscheiden, wie es strafvollzugsintern weitergeht.
Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist am Mittwoch aus Tschechien an Deutschland ausgeliefert worden und im Frauengefängnis in Chemnitz eingetroffen, wo sie eine Strafe von eineinhalb Jahren verbüßen soll.
Die tschechische Polizei hatte am Morgen mitgeteilt, dass sie Liebich auf der Grundlage eines Auslieferungsbeschlusses eines tschechischen Gerichts nach Deutschland gebracht habe. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt sagte, traf die 55-Jährige am Mittwoch im Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz ein. Die Bundespolizei übernahm die Verurteilte an der A17 bei Breitenau in Sachsen.
Der Konvoi mit der deutschen Extremistin habe "die Grenze überquert", erklärte die tschechische Polizei im Onlinedienst X. Sie werde "offiziell an die deutschen Kollegen übergeben". Wie der leitende Oberstaatsanwalt Dennis Cernota der Nachrichtenagentur dpa sagte, habe Liebich "voll kooperiert", es habe "keine besonderen Vorkommnisse" gegeben.
Dem vorausgegangen war ein monatelanges juristisches Verfahren in Tschechien. Das Landesgericht im westtschechischen Pilsen hatte Anfang Juni ihre Auslieferung nach Deutschland angeordnet. Dagegen legte Liebich erfolglos Beschwerde ein; das Oberlandesgericht Prag wies die Beschwerde Anfang Juli als unbegründet zurück. Das Prager Gericht kündigte am Dienstag vergangener Woche die Auslieferung "binnen zehn Tagen" an.
Verfahren in Tschechien und Übergabe an der Grenze
Nach der Aufnahme in Chemnitz soll die Anstaltsleitung laut Staatsanwaltschaft Halle nun prüfen, "wie es strafvollzugsintern weitergeht". Dort soll nun eine grundlegende Entscheidung getroffen werden. Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz ist für Liebich zuständig, weil sie als wohnhaft gemeldet ist und das Frauengefängnis am nächsten zu ihrem gemeldeten Aufenthaltsort liegt.
Der Verurteilung lag ein Verfahren vor dem Amtsgericht Halle zugrunde. Das Amtsgericht Halle verurteilte sie im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs. Die Strafe wurde auf eineinhalb Jahre Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung festgesetzt. Im August des vergangenen Jahres war Liebich nicht zum Haftantritt in einem Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz erschienen.
Verurteilung wegen Volksverhetzung und gescheiterter Haftantritt
Liebich, die früher unter dem Vornamen Sven auftrat, war über Jahrzehnte eine bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene. Aus Halle stammend, organisierte sie seit 2014 regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Die Kundgebungen führten wiederholt zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten.
Bekannt wurde Liebich auch durch hetzerische Äußerungen. 2022 hatte Liebich Teilnehmende einer Pride-Parade in Halle als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnet. Das Amtsgericht Halle hatte sie im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs verurteilt.
Nachdem sie ihre Haftstrafe nicht angetreten hatte, wurde seit August 2025 nach ihr gefahndet. Im April dieses Jahres wurde Liebich in Tschechien auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen und nach Pilsen (Plzeň) gebracht. Die anschließenden juristischen Schritte mündeten in den Auslieferungsbeschluss, der nun vollzogen wurde.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) erklärte, das rechtskräftige Strafurteil könne nun vollstreckt werden. Geiert dankte den tschechischen Behörden für die gute Zusammenarbeit und den Ermittlern aus Sachsen-Anhalt für ihre hartnäckigen Bemühungen. Die Staatsanwaltschaft Halle an der Saale ist die zuständige Vollstreckungsbehörde für den Fall in Deutschland.
Geschlechtsänderung und Frage der Unterbringung
Ein besonderer Umstand des Falls ist die Änderung des Geschlechtseintrags. Ende 2024 änderte Liebich ihren Geschlechtseintrag, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Das Regelwerk ermöglicht eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags beim Standesamt ohne medizinische Nachweise. Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich die Haft in einem Frauengefängnis hätte verbüßen müssen.
Vor Gericht hatte Liebich angegeben, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie in einem deutschen Männergefängnis um ihr Leben fürchte. Nach ihrer Aufnahme im Chemnitzer Frauengefängnis soll die Anstaltsleitung laut Staatsanwaltschaft Halle nun prüfen, "wie es strafvollzugsintern weitergeht".
Politische Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz
Der Fall löste in Deutschland eine Debatte über mögliche Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus. Bürgerrechts- und Transgenderorganisationen hatten die Vermutung geäußert, dass es sich bei Liebichs Geschlechtswechsel um eine gezielte Provokation des Rechtsextremisten gegen das neue Gesetz handeln könnte. Kritiker bezeichneten den Namens- und Geschlechtswechsel als Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr eine Überprüfung des Gesetzes an. Nach ihrer Ankunft in Chemnitz wird Liebich unter anderem medizinisch untersucht, wie Justizkreise mitteilten. Die Berichterstattung erfolgte durch dpa und MDR.
Der erste Vornamen wurde von Sven in Marla Svenja geändert. Liebich tritt nun unter dem neuen Vornamen Marla Svenja auf. Die Verurteilung erfolgte 2023 durch das Amtsgericht Halle noch unter dem Vornamen Sven als Mann wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.
Gerichte mussten sich mehrfach mit Anklagen gegen Liebich befassen. Liebich ging gegen das Urteil des Amtsgerichts vor, scheiterte jedoch mit ihrer Berufung. Nach der Festnahme in Tschechien wurde sie nach Pilsen (Plzeň) im Westen des Landes gebracht, wo das zuständige Gericht über die Auslieferung entschied.
Die sächsische Justizverwaltung muss nun eine grundlegende Entscheidung über den Vollzug treffen. Soll Liebich tatsächlich in der Chemnitzer Frauenanstalt untergebracht werden? Diese Frage ist offen. Die Staatsanwaltschaft Halle erklärte, die rechtskräftige Entscheidung sei nun vollziehbar.
Nächste Schritte in der JVA Chemnitz
Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz verfügt über eine eigene Abteilung für Frauen. Die Entscheidung über die tatsächliche Unterbringung wird laut Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Anstaltsleitung getroffen. Die Bundespolizei hatte Liebich an der A17 bei Breitenau von den tschechischen Beamten übernommen.
Mit der Übergabe an der deutsch-tschechischen Grenze ist ein Kapitel des Falls abgeschlossen. Die tschechische Polizei kündigte die Auslieferung am Vormittag auf X (vormals Twitter) an. Damit endete eine gut elfmonatige Fahndung nach der flüchtigen Extremistin, die im August vergangenen Jahres nicht zur Haft angetreten war.
Fragen & Antworten
Wer ist Marla Svenja Liebich?
Liebich, die früher unter dem Vornamen Sven auftrat, war über Jahrzehnte eine bundesweit bekannte Figur der rechtsextremen Szene und stammt aus Halle. Sie wurde 2023 vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt.
Warum wurde Liebich in einem Frauengefängnis untergebracht?
Ende 2024 änderte Liebich ihren Geschlechtseintrag, nachdem das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war, das eine Änderung ohne medizinische Nachweise ermöglicht. Der geänderte Eintrag führte dazu, dass sie ihre Haft in einem Frauengefängnis verbüßen sollte.
Welche Strafe muss Liebich in Chemnitz verbüßen?
Das Amtsgericht Halle verurteilte sie im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft Halle ist zuständige Vollstreckungsbehörde.
Liebich Auslieferung: Rechtsextremistin in Chemnitz | nachrichten360