Magdeburg, 08 Juni 2026
Im Magdeburger Prozess um den Weihnachtsmarkt-Anschlag vom 20. Dezember 2024 haben am 37. Verhandlungstag zahlreiche Nebenklägerinnen und Nebenkläger von Todesangst, schweren Verletzungen und anhaltendem Trauma berichtet.
Die 39-jährige Nebenklägerin, die am Abend des Anschlags mit ihrer Sportgruppe auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt war, schilderte eindringlich die Folgen des Angriffs. „Ich wusste bis zu diesem Abend nicht, wie sich Todesangst anfühlt“, sagte sie. Das Fahrzeug des Todesfahrers habe sie am Rucksack mitgerissen und die Finger ihrer linken Hand überfahren. Als medizinische Fachangestellte sei sie sofort zur Ersthelferin geworden. Bis heute höre sie die Schreie und fühle sich überwältigt: „Ich bin unendlich wütend auf den Angeklagten.“
Die Nebenklagevertreter Thomas Klaus und Petra Küllmei, die zusammen mehr als 100 Betroffene vertreten, hatten in ihren Plädoyers deutlich gemacht, dass die Folgen der Tat weit über die unmittelbar Verletzten hinausreichen. „Von den Folgen der Tat seien die Familien, Freunde, Arbeitskollegen und Weggefährten betroffen“, sagte Küllmei. Viele der Betroffenen befänden sich weiterhin in therapeutischer Behandlung.
Berichte der Nebenkläger
Anwältin Alexandra Tust schilderte den Fall eines zum Tatzeitpunkt siebenjährigen Jungen, der schwere Verletzungen erlitt. Er habe diverse Brüche unter anderem an Schädel und Becken davongetragen und wochenlang nicht zur Schule gehen können. „Ihr kleiner Mandant sei nur wenige Meter entfernt gewesen von dem getöteten Neunjährigen“, berichtete Tust. Die Anwältin kritisierte zudem das Auftreten des Angeklagten im Prozess: „Niemand verstehe seine Motivation. Seine langen Ausführungen seien an Absurdität nicht zu überbieten.“
Ein weiterer schwerer Fall betrifft einen 15-Jährigen, der so extreme Verletzungen erlitt, dass sich sein Berufswunsch, Berufskraftfahrer zu werden, aus jetziger Sicht nicht mehr erfüllen lässt. Auch eine Mutter, die an jenem Abend erstmals mit ihrem Neugeborenen draußen war, schilderte die Szene: Sie habe ihr Baby aus dem Kinderwagen gerissen, um es in Sicherheit vor dem Fahrzeug des Angeklagten zu bringen. Die Familie zog sich danach lange zurück. Ein Mann blieb nach eigenen Angaben an der Seite seiner schwer verletzten Ehefrau, die später starb.
Ausmaß der Tat und Forderungen
Insgesamt sechs Menschen starben infolge der Tat, mehr als 300 wurden verletzt. Die 39-Jährige ist eine von rund 200 Nebenklägern im Prozess, darunter Verletzte und Hinterbliebene. Viele von ihnen leiden bis heute unter Schlafstörungen, Panikattacken, Schreckhaftigkeit und der Vermeidung von Menschenansammlungen. Eine Nebenklägerin, die ihre Mutter bei dem Anschlag verlor, kritisierte, das Leid der Betroffenen habe im Prozess nicht ausreichend Platz gefunden bei all den „Märchen und Geschichten des Täters“.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, den Todesfahrer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Die Opferanwälte schlossen sich dem Antrag an. Auch die Nebenkläger fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe. Am 37. Verhandlungstag war dem Angeklagten zum wiederholten Mal das Mikrofon abgestellt worden, weil er einer Anwältin ins Wort fiel.
Hintergrund: Tathergang und Angeklagter
Nach den Angaben aus dem Prozess bog der Angeklagte Taleb Al-Abdulmohsen von einer Straße durch eine Lücke in Betonabsperrungen auf einen Fußweg zum Weihnachtsmarkt ein. Mit dem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen war er in Schlangenlinien und mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde unterwegs. Er war gleich nach der Tat festgenommen worden. Vor seiner Tat hatte er jahrelang als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch erkrankte Straftäter gearbeitet. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.
Der Prozess findet im eigens errichteten Interims-Gerichtsgebäude statt. Der Angeklagte verfolgt die Verhandlung aus einem Glaskasten. Anwaltin Tust fasste die Wirkung der Tat in einem Satz zusammen: Der Angeklagte habe aus dem Weihnachtsmarkt als Ort der Begegnung, Freude und Sicherheit einen Ort der Angst gemacht. Auffallend sei, dass deutlich mehr Betroffene an den Plädoyers teilnahmen als zuvor an früheren Verhandlungstagen.
