Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Verteidigung des verurteilten Taleb A. Revision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg eingelegt, wie das Gericht am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Die Revision hat zur Folge, dass nun der Bundesgerichtshof den Fall auf Rechtsfehler prüfen muss. Wie das Gericht weiter mitteilte, „teilte eine Gerichtssprecherin mit", sei das Rechtsmittel fristgerecht eingelegt worden. Der Bundesgerichtshof muss demnach das Urteil zum Anschlag in Magdeburg auf mögliche Rechtsfehler überprüfen.

Hintergrund der Tat

Das Landgericht Magdeburg hatte den 51-jährigen Angeklagten am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und wegen versuchten Mordes in mehr als 200 Fällen für schuldig befunden und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Das Gericht hatte den 51-Jährigen vergangene Woche schuldig gesprochen und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.