Prozess zum Magdeburger Anschlag: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Magdeburg, 04. Juni 2026
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Kurzfassung
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten Taleb A. gefordert. Der 34. Verhandlungstag am 2. Juni 2026 wurde durch zahlreiche Beweisanträge der Nebenklage und der Verteidigung verzögert, sodass die Plädoyers verschoben werden mussten.
Im Landgericht Magdeburg hat die Generalstaatsanwaltschaft am 34. Verhandlungstag im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten Taleb A. gefordert.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Saudi-Arabien unter anderem sechsfachen vollendeten Mord und 338-fachen versuchten Mord vor. Bei dem Anschlag am 20. Dezember 2024 waren sechs Menschen getötet worden – fünf Frauen und ein neunjähriger Junge. Zudem wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft mehr als 300 Menschen verletzt, einige von ihnen schwer.
Anklage und Forderung der Staatsanwaltschaft
Oberstaatsanwalt Böttcher erklärte in seinem Plädoyer, die Tat sprenge jede menschlich begreifbare Dimension. Wörtlich sagte er: „Es sei unbeschreiblich, welches Leid der Angeklagte aus rein persönlichen Motiven über viele Menschen und Familien gebracht habe." Laut Anklage hatte der damalige 50-jährige Taleb Al-Abdulmohsen ein mehr als zwei Tonnen schweres Fahrzeug mit 340 PS rund 350 Meter weit über den Weihnachtsmarkt gesteuert.
Der 34. Verhandlungstag am 2. Juni 2026 verlief turbulent: Die für diesen Tag geplanten Plädoyers verzögerten sich, weil sowohl die Nebenklage als auch die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge stellten. Der Angeklagte selbst verlas über Stunden eigene Anträge. Der vorsitzende Richter Dirk Sternberg hatte ursprünglich den 2. Juni als Frist gesetzt, bis zu der Verfahrensbeteiligte weitere Beweisanträge einreichen konnten.
Beweisanträge verzögern den Prozess
Die Nebenklage beantragte unter anderem zu prüfen, ob das Auto noch mehr Menschen gefährdete als bisher angenommen und ob sich dadurch die Zahl der Opfer erhöhen könnte. Außerdem verlangten die Anwälte der Nebenkläger, dass weitere aktuelle ärztliche und Behandlungsberichte in das Protokoll aufgenommen werden, um die erlittenen Schäden zu belegen. Die Verteidigung stellte Anträge zu dem bei dem Anschlag verwendeten Fahrzeug sowie zum Abschlussbericht des Ermittlungsausschusses.
Vom 25. bis 34. Verhandlungstag hatte das Gericht die Anhörung von Zeugen und Sachverständigen abgeschlossen. Am 33. Verhandlungstag (12. Mai 2026) wurde das letzte Gutachten verlesen; danach wurde der Prozess für drei Wochen unterbrochen. Sachverständige berichteten zudem, dass viele Opfer bis heute unter den Folgen des Anschlags leiden – darunter Angstzustände, Schlafstörungen und Stress in Menschenmengen.
Schilderungen der Opfer und Gutachter
Besonders betroffen sind nach Angaben einer Kinderpsychiaterin fünf Kinder, die noch immer schwer unter posttraumatischen Belastungsstörungen, Panikattacken, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel leiden. Ein normales Alltagsleben mit Freizeitaktivitäten und Ausflügen mit Freunden sei für sie weiterhin unmöglich. Eine 63-jährige Nebenklägerin schilderte, sie habe bisher acht Operationen hinter sich, sei weiterhin auf einen Rollator angewiesen und könne nicht selbstständig leben.
Am 31. Verhandlungstag (6. Mai 2026) sagte zudem ein 24-jähriger Notfallsanitäter-Auszubildender aus, der am Tag des Anschlags Erste Hilfe leistete. Er sei danach aus Magdeburg weggezogen und leide bis heute unter Albträumen, Flashbacks und Konzentrationsschwierigkeiten. Sachverständige warnten, der spätere Autoanschlag in Leipzig könne die Magdeburger Opfer zusätzlich retraumatisieren und alte Ängste verstärken.
Störungen durch den Angeklagten
Der Angeklagte sorgte wiederholt für Unterbrechungen: Am 35. Verhandlungstag musste der Prozessbeginn um etwa eine halbe Stunde verschoben werden, weil der 51-Jährige in seiner Glasbox schrie und sich über längere Zeit nicht beruhigte. Fünf maskierte Justizbeamte führten ihn daraufhin aus dem Saal. Richter Sternberg erklärte, der Angeklagte habe den Ausbruch selbst als „Showeinlage für die Presse" bezeichnet. Auch beim Verlesen des Plädoyers der Staatsanwaltschaft unterbrach der Angeklagte mehrfach lautstark, sodass die Richterin sein Mikrofon abschalten ließ.
Bereits am 25. Verhandlungstag (23. März 2026) hatte sich Taleb A. geweigert, den Verhandlungssaal zu betreten. Justizbeamte hatten ihn unter Protest in die Glasbox tragen müssen, während er wiederholt schrie und angab, eine akute Gefahr für sich selbst zu sein. Ein medizinischer Gutachter erklärte ihn trotz erneuter Nahrungsverweigerung für den Sitzungstag als verhandlungsfähig.
Weiterer Verfahrensgang
Im Prozess sind mehr als 200 Nebenkläger zugelassen, von denen allerdings nur wenige regelmäßig im Saal anwesend sind. Mehrere Opfer haben angekündigt, im Rahmen der noch ausstehenden Plädoyers selbst sprechen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Schlussvorträge mehrere Tage in Anspruch nehmen werden.
Das Landgericht verhandelt den Fall seit dem 10. November 2025 in einem eigens errichteten Interimsgebäude unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Richter Sternberg hatte am 26. Verhandlungstag (30. März 2026) die Erwartung geäußert, ein Urteil noch im Juni 2026 zu erreichen, wobei allein eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Betracht komme. Der bislang letzte geplante Verhandlungstag ist der 26. Juni 2026. Zunächst muss das Gericht jedoch über die Vielzahl der eingegangenen Beweisanträge entscheiden; im Anschluss könnten die Plädoyers beginnen.
Vor seiner Tat war Taleb A. als Psychiater in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung für psychisch kranke Straftäter tätig. Die Generalstaatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf ein umfangreiches Beweisprogramm, das unter anderem Gutachten zum Tatfahrzeug, zu den Verletzungen der Opfer und zu den psychischen Folgeschäden umfasst.
Fragen & Antworten
Was wirft die Staatsanwaltschaft Taleb A. vor?
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Taleb A. unter anderem sechsfachen vollendeten Mord und 338-fachen versuchten Mord im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 vor.
Warum verzögern sich die Plädoyers im Prozess?
Am 34. Verhandlungstag stellten sowohl die Nebenklage als auch die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge, deren Behandlung Vorrang vor den Schlussvorträgen hat; zudem verlas der Angeklagte selbst über Stunden eigene Anträge.
Welche Folgen hat die Attacke für die Überlebenden?
Gutachter berichten von anhaltenden posttraumatischen Belastungsstörungen, Albträumen, Schlaf- und Angststörungen bei Erwachsenen und Kindern; eine 63-jährige Nebenklägerin ist nach acht Operationen weiterhin auf einen Rollator angewiesen.