Vor dem Wiener Landesgericht hat am Dienstag der Prozess gegen einen 19-Jährigen begonnen, der am 18. Dezember in Langenzersdorf unter dem Vorwand von Installateurarbeiten in die Wohnung einer damals 88-jährigen Frau eingedrungen sein soll, um sie schwer verletzt zu berauben.

Wie die Staatsanwaltschaft darlegte, wurde die Frau nach dem Eindringen der beiden Männer überwältigt und mit einem Betttuch gefesselt. Der 19-Jährige soll das Opfer bewacht haben, während sein Komplize das Haus der Frau nach Wertgegenständen durchsuchte. „Der 19-Jährige soll das Opfer bewacht haben, während sein Komplize das Haus der Frau nach Wertgegenständen durchsuchte."

Brutaler Überfall unter dem Vorwand einer Reparatur

Bei der Tat zogen sich die Täter laut Anklage brutale Gewalt gegen die hochbetagte Pensionistin zu. Die Pensionistin erlitt dabei schwere Verletzungen, wie die Nachrichtenagentur APA zusammenfasste. Die Schwiegertochter der Frau schilderte im Verfahren die Folgen: „Sie haben meine Schwiegermutter spitalreif geprügelt, sie hatte am ganzen Körper blaue Flecken und hatte bei dem Überfall einen Herzinfarkt erlitten. Sie ist an jenem Tag um zehn Jahre gealtert und seither nicht mehr dieselbe wie vorher."

Laut Anklageschrift tarnten sich der 19-jährige Serbe und sein Komplize als Installateure, um in das Wohnhaus der betagten Frau in Langenzersdorf in Niederösterreich zu gelangen. „Der 19-Jährige war zusammen mit einem Komplizen, der bei dem Prozess am Dienstag nicht geladen war, am 18. Dezember in das Wohnhaus des betagten Opfers in Langenzersdorf unter dem Vorwand von Installateurarbeiten eingedrungen."

Nur 120 Euro Beute, aber lebenslange Folgen

Nach der Tat konnte sich das Opfer nach einiger Zeit selbst befreien. „Das Opfer konnte sich schließlich selbst befreien." Ein Nachbar verständigte daraufhin die Einsatzkräfte. „Ihr Nachbar verständigte daraufhin die Einsatzkräfte." Trotz des brutalen Vorgehens erbeuteten die beiden Männer nach Angaben der Ermittler nur einen geringen Bargeldbetrag in Höhe von rund 120 Euro. „Letztlich erbeuteten die beiden Männer nur einen geringen Bargeldbetrag."

Der 19-Jährige wurde nach einem gescheiterten Home Invasion in Wien im April gemeinsam mit vier Bekannten festgenommen. Ein DNA-Abgleich brachte die Ermittler auf die Spur des Mannes und verband ihn auch mit der Tat in Langenzersdorf. „Er hat das Opfer nicht geschlagen", erklärte dessen Verteidiger vor der Richterin und fügte hinzu: „Es tut ihm sehr leid."

Festnahme in Wien und Bosnien

Der Komplize, der in Langenzersdorf gemeinsam mit dem 19-Jährigen zugeschlagen haben soll, wurde wenig später in Bosnien festgenommen. „Sein Komplize wurde wenig später von der Polizei in Bosnien festgenommen." Bei dem Verfahren am Dienstag stand der 19-Jährige allerdings allein vor Gericht; die vier weiteren Angeklagten, mit denen er im April gemeinsam festgenommen worden war, sind nach APA-Angaben offenbar im Zusammenhang mit einem anderen Raub angeklagt.

Der Angeklagte zeigte sich vor der Richterin vollumfassend geständig. „Der Angeklagte zeigte sich vor der Richterin vollumfassend geständig." Sein Verteidiger erklärte, sein Mandant habe seit Längerem mit einer Spielsucht gekämpft. Auch der zweite Komplize, der laut Anklage gemeinsam mit ihm unter dem Vorwand von Installateurarbeiten in die Wohnung eingedrungen war, wurde zwischenzeitlich von der Polizei in Bosnien festgenommen.

Geständnis und Spielsucht als Erklärung

Das Urteil in dem Verfahren stand am Dienstag noch aus. Der 19-Jährige muss sich wegen schweren Raubes verantworten. Bei einer Verurteilung wegen schweren Raubes mit schwerer Körperverletzung drohen in Österreich empfindliche Freiheitsstrafen, zumal die Staatsanwaltschaft die besondere Schutzwürdigkeit des Opfers als hochbetagte Pensionistin hervorhebt.

Der Fall hatte in Niederösterreich und Wien für Aufsehen gesorgt, weil er exemplarisch für die Verwundbarkeit älterer Menschen in deren eigenem Zuhause steht. Die Schwiegertochter der Pensionistin brachte die Dimension des Leids auf den Punkt: „Sie ist an jenem Tag um zehn Jahre gealtert und seither nicht mehr dieselbe wie vorher." Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Überfall als besonders verwerflich, da die Täter das Vertrauen älterer Menschen in vermeintliche Handwerker schamlos ausgenutzt hätten.

Am Rande des Prozesses verwies die Verteidigung auf die bestehende Spielsucht-Problematik ihres Mandanten und bat das Gericht, dies bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Die Richterin kündigte an, das Urteil nach Abschluss der Beweisaufnahme zu verkünden. Bis dahin bleibt der 19-Jährige in Untersuchungshaft.