Vor dem Wiener Landesgericht hat die Staatsanwaltschaft in einem Prozess um einen Messerangriff auf Jugendliche in einem Wiener Park bedingten Tötungsvorsatz argumentiert.
Der Prozess wird am Landesgericht Wien geführt und beschäftigt sich mit einem Messerangriff auf Jugendliche, der sich in einem Park in Wien ereignet hat. Wie die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer darlegte, spreche ein Stich in eine bestimmte Köperregion für einen bedingten Tötungsvorsatz des Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich nach APA-Angaben auf das Argument, dass eine derartige Stichführung gegen ein Opfer die bewusste Inkaufnahme des Todes nahelege und damit den Tatbestand des versuchten oder vollendeten Mordes begründen könne. Das Gericht hat diese rechtliche Einordnung zur Grundlage der weiteren Verhandlung gemacht.
