Pflegereform von Ministerin Warken stößt auf breite Kritik aus SPD, CSU und Kommunen
Berlin, 05 Juni 2026
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Kurzfassung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihren Entwurf für eine Reform der Pflegeversicherung vorgelegt, der auf scharfen Widerstand bei SPD, CSU, Kommunen und Verbänden stößt. Kritiker warnen vor höheren Eigenanteilen, längeren Wartezeiten auf Entlastungen und Einschnitten bei Renten für pflegende Angehörige.
Berlin, 05 Juni 2026
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt, der bei Ländern, Kommunen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Teilen der eigenen Koalition auf heftigen Widerstand stößt.
Defizit und Sparziele
Der Entwurf, über den zuerst der Deutschlandfunk am 5. Juni 2026 berichtete, sieht eine Reihe von Sparmaßnahmen vor, um das erwartete Defizit der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu schließen. Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums könnte die Lücke bis 2028 sogar auf 15 Milliarden Euro wachsen. Die Reform soll nach dem Willen der Regierung noch vor der Sommerpause im Juli vom Bundestag verabschiedet werden.
Kern des Vorhabens sind höhere Beiträge, schärfere Zugangsregeln und längere Wartezeiten auf Entlastungen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose soll von 4,2 auf 4,3 Prozent steigen, der Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte. Für Minijobs bis 603 Euro sollen künftig erstmals Pflegeversicherungsbeiträge von 3,6 Prozent erhoben werden, die allein die Arbeitgeber tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden, sodass Beschäftigte mit Monatseinkommen über 5.812,50 Euro laut Ministerium maximal 17 Euro zusätzlich im Monat zahlen.
Strengere Regeln für den Zugang zur Pflege
Bei den Leistungen plant das Ministerium strengere Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 und korrigiert damit nach eigenen Angaben eine Abweichung von der wissenschaftlichen Empfehlung aus der Pflegereform 2017. Bestandsfälle bleiben nach dem Entwurf in ihrer bisherigen Einstufung. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für Pflegegrad 1 soll ersatzlos gestrichen, in den Pflegegraden 2 und 3 in den ersten drei Monaten halbiert werden. Damit wird nach Einschätzung des Grünen-Gesundheitsexperten Janosch Dahmen der größte Sparposten „ausgerechnet“ über den Leistungszugang erzielt: „der größte Sparposten bestehe ausgerechnet darin, den Zugang zu Pflegeleistungen einzuschränken.“
Längere Wartezeiten auf Entlastungen
Deutliche Einschnitte sind bei den Zuschüssen zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege vorgesehen. Künftig sollen Heimbewohner erst nach 18 statt nach 12 Monaten in die nächsthöhere Zuschussstufe rücken. Aus den verlängerten Intervallen – 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr – ergibt sich die maximale Entlastung von 75 Prozent erst nach viereinhalb Jahren. Der Entwurf beziffert das Sparvolumen durch diese Verlängerung im nächsten Jahr auf 2,6 Milliarden Euro, die den Pflegebedürftigen nicht mehr zugutekommen. Der durchschnittliche Eigenanteil für reine Pflegeleistungen in Heimen lag laut Verband der Ersatzkassen zuletzt bei 1.982 Euro im Monat – ein Anstieg um 222 Euro seit Anfang 2025. Die mittlere Gesamtbelastung inklusive Unterbringung, Verpflegung und Investitionskosten überstieg zuletzt sogar 3.200 Euro monatlich.
Ein weiterer zentraler Streitpunkt sind die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Der Entwurf sieht vor, dass die Pflegekassen ab dem 1. Januar 2027 nur noch 70 Prozent der bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung übernehmen – aktuell zahlen sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu rund 740 Euro pro Monat. Das Ministerium begründet den Schritt als „notwendige Maßnahme zur finanziellen Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung“ und verweist darauf, dass bereits erworbene Rentenansprüche unberührt blieben, während künftige Ansprüche langsamer wüchsen. Das geplante Einsparvolumen beziffert der Entwurf auf rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 und auf etwa zwei Milliarden Euro jährlich.
Einschnitte bei Renten für pflegende Angehörige
Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der Pflegeversicherung soll ab 2028 eingeschränkt werden – analog zu Plänen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Künftig sollen nur noch Partner beitragsfrei mitversichert bleiben, die Kinder unter sieben Jahren, Kinder mit Behinderung, pflegebedürftige Angehörige betreuen oder bereits in Rente sind; in allen anderen Fällen soll ein Beitrag von 0,52 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen des Partners erhoben werden.
Mitversicherung von Partnern und neue Leistungen
Demgegenüber enthält der Entwurf auch neue Leistungen: eine „Pflegebegleitung“ zur Früherkennung von Gesundheitsverschlechterungen in der häuslichen Pflege, ein „Überbrückungsbudget“ für Krisenzeiten oder ungeplante Ausfälle der Hauptpflegeperson sowie die Bündelung einzelner ambulant genutzter Leistungen zu Budgets. Ab 2028 sollen die Sachleistungsbeträge in ambulanter und stationärer Pflege jährlich an die Inflation angepasst werden.
Kritik aus SPD und CSU
Die scharfe Kritik an dem Entwurf kommt aus den Reihen der Koalition selbst. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, ihre Partei lehne die Vorschläge ab: „Wir lehnen diese Vorschläge ab, weil sie die Pflegebedürftigen und ihre Familien stärker belasten und die Pflegekräfte schlechter stellen.“ Warken begehe zudem „einen schweren Fehler, dass die Bundesgesundheitsministerin wie schon bei der Gesundheitsreform einen nicht mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf auf den Weg bringt.“ Schwesig warnte zudem: „eine Reform, die dazu führe, dass Pflege unbezahlbar werde, sei keine Reform.“
Auch aus der CSU kam deutliche Kritik an den Rentenkürzungen für pflegende Angehörige. Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, sagte: „wer pflegende Angehörige stärken wolle, dürfe nicht Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die unser Pflegesystem Tag für Tag am Laufen halten.“ Im Bund verteidigte hingegen der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alexander Hoffmann, Warken: „Ein „Weiter so“ mit endlos steigenden Beiträgen, kann nicht das Ziel sein und würde Menschen und Wirtschaft viel mehr belasten.“
Kommunen warnen vor Zusatzkosten
Besonders scharf fiel die Reaktion der Kommunen aus. Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetags und Oberbürgermeister von Leipzig (SPD), zeigte sich „erschüttert und wütend“ und warnte: „Ältere Menschen dem Sozialamt zu überlassen, ist respektlos.“ Hintergrund ist die Erwartung, dass Länder und Kommunen im kommenden Jahr zusätzlich rund eine Milliarde Euro für die „Hilfe zur Pflege“ in der Sozialhilfe aufbringen müssten, wenn Pflegebedürftige die steigenden Eigenanteile nicht mehr aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen könnten. Zudem plant der Entwurf, die 2020 eingeführte Grenze abzuschaffen, nach der volljährige Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen werden.
Auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände lehnen den Entwurf in der vorliegenden Form ab. Der GKV-Spitzenverband, der zugleich die Pflegekassen vertritt, wertet das Paket als einseitig zu Lasten der Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden. Die Patientenschutzstiftung und der Sozialverband Deutschland sehen in dem Vorhaben primär ein Spargesetz. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sprach mit Blick auf die Rentenkürzungen von einer „massive[n] Geringschätzung vor allem von Frauen, die das Pflegesystem überhaupt am Laufen halten“. Janosch Dahmen (Grüne) warnte: „Die Kosten der Pflege verschwinden dadurch nicht – sie tauchen nur an anderer Stelle wieder auf.“
Verbände und Opposition
Aus der Opposition kam ebenfalls scharfe Kritik. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht sprach von einem „Sommer der sozialen Grausamkeiten“ unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und warf der Regierung Rücksichtslosigkeit gegenüber Pflegebedürftigen und Angehörigen vor; die Reform treffe Menschen in Ostdeutschland besonders hart, da dort die Reserven geringer seien. Sören Pellmann, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, fürchtet: „Durch die „Streichliste“ drohe noch mehr Altersarmut, befürchtet beispielsweise Sören Pellmann, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, „sowohl für die Menschen mit Pflegebedarf als auch diejenigen, die sie als Angehörige pflegen“
Insgesamt will das Bundesgesundheitsministerium mit den geplanten Maßnahmen im kommenden Jahr rund elf Milliarden Euro und bis 2030 mehr als 20 Milliarden Euro an Einsparungen und Mehreinnahmen erzielen, um Beitragssteigerungen zu vermeiden. Zudem soll die Steuerabzugsfähigkeit von Beiträgen zur privaten Pflegezusatzversicherung ermöglicht werden – dies ist im Entwurf allerdings noch als Absichtserklärung formuliert. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag, der eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile vorsieht, wächst der Druck auf Warken, den Entwurf noch in mehreren Punkten nachzubessern. Nach einer Verabschiedung im Bundestag müsste sich zudem der Bundesrat mit dem Vorhaben befassen.
Fragen & Antworten
Wer ist Nina Warken und welche Rolle spielt sie in der Pflegereform?
Nina Warken ist Bundesgesundheitsministerin und Mitglied der CDU. Sie hat den Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt, der die zentrale Pflegereform der schwarz-roten Koalition darstellen soll.
Warum stößt der Entwurf auf so scharfe Kritik – auch in der Koalition?
SPD und CSU kritisieren vor allem die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent und die fehlende Länderabstimmung. Manuela Schwesig (SPD) nennt den Entwurf einen „schweren Fehler“, Klaus Holetschek (CSU) spricht von einem „Schlag ins Gesicht“ der pflegenden Angehörigen.
Was würde sich für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige konkret ändern?
Pflegebedürftige müssten längere Wartezeiten auf höhere Zuschüsse zu den Eigenanteilen in Heimen hinnehmen, strengere Voraussetzungen für höhere Pflegegrade erfüllen und teilweise geringere Entlastungsbeträge in den unteren Pflegegraden in Kauf nehmen. Für pflegende Angehörige sollen die Rentenbeiträge ab 2027 auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus gekürzt werden.
Warkens Pflegereform: Kritik von SPD, CSU und Kommunen | nachrichten360