Bundestag und Bundesrat beraten erstmals über Warkens Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung
Berlin, 12. Juni 2026
Steffen Prößdorf / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Bundestag und Bundesrat haben am Freitag erstmals über den Entwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beraten. Ziel ist es, die Kassen 2027 um mindestens 16,3 Milliarden Euro zu entlasten und steigende Zusatzbeiträge zu verhindern – doch aus den Ländern und der Koalition kommen zahlreiche Änderungsforderungen.
Bundestag und Bundesrat haben am Freitag erstmals über den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung beraten, der Ausgabenbremsen für Praxen, Kliniken und die Pharmabranche sowie höhere Zuzahlungen für Versicherte vorsieht.
Finanzielle Lage und Ziel der Reform
Im Mittelpunkt der ersten Lesung im Plenum des Bundestages stand ein Entwurf, mit dem die schwarz-rote Koalition die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren will. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause in der zweiten Juliwoche abgeschlossen werden. „Kernpunkt der Novelle ist eine finanzielle Entlastung der Kassen ab dem nächsten Jahr“, heißt es in der Vorlage. Damit soll verhindert werden, dass die Zusatzbeiträge für die Versicherten weiter steigen.
Ohne Reform wäre nach bisherigen Berechnungen im kommenden Jahr ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Wie Gesundheitsministerin Warken am Freitag mitteilte, müsse der Fehlbetrag nun jedoch um 3,5 Milliarden Euro höher angesetzt werden als bisher prognostiziert. „Der Rest muss jetzt dann noch zusätzlich gehoben werden, um Beitragsstabilität zu bekommen“, sagte die CDU-Politikerin. Insgesamt sieht der Entwurf Entlastungen für die Kassen von mindestens 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 vor.
Einschnitte und Belastungen für Versicherte
Der Gesetzentwurf sieht Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen. Geplant sind „höhere Zuzahlungen für Medikamente“ sowie „eine Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern“. Gesundheitsministerin Warken, CDU, plant unter anderem Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.
Auch in der Länderkammer wird das Vorhaben parallel beraten. „Heute entscheidet der Bundesrat darüber, welche der Kritikpunkte er sich zu eigen macht.“ In der Länderkammer haben sich bereits mehrere Ausschüsse kritisch geäußert. Der Bundesrat verhandelt am Freitag darüber, welche Empfehlungen der Ausschüsse er zu eigenen Forderungen erhebt. Dazu will unter anderem der neue rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sprechen, begleitet von elf Staatssekretären der Länder.
Kritik aus dem Bundesrat
Dabei stehen nach Angaben aus den Ausschüssen insbesondere die geplanten Ausgabenbremsen für Krankenhäuser, aber auch für Arztpraxen, Apotheken und die Pharmaindustrie in der Kritik. „Bundesratsausschüsse fordern die Streichung mehrerer geplanter Ausgabenbremsen, insbesondere für Krankenhäuser, aber auch für Arztpraxen, Apotheken und die Pharmaindustrie.“ Der Entwurf sieht zudem eine Senkung des regulären Bundeszuschusses vor, die ebenfalls auf Widerstand stößt.
„Allerdings dringen sowohl die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD als auch die Bundesländer auf Änderungen an dem Entwurf.“ Auch innerhalb der schwarz-roten Koalition werden Korrekturen verlangt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat nach Informationen aus der Bundesregierung die Vorbedingung formuliert, dass der Sparpuffer nicht kleiner werden dürfe. Im aktuellen Kabinettsentwurf ist allerdings nur ein kleiner Puffer von einer Milliarde Euro vorgesehen.
Gegenstimmen aus Gewerkschaften und Patientenschutz
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel warf der Koalition vor, mit dem Paket die Versicherten zur Kasse zu bitten. „Niemand braucht Beitragssatzkosmetik zulasten der Versicherten“, sagte Piel der Deutschen Presse-Agentur. Piel sagte, das parlamentarische Verfahren biete die Chance, einen falschen Weg zu korrigieren, und die geplanten Einsparungen stabilisierten eher den Bundeshaushalt als die gesetzliche Krankenversicherung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert Verbesserungen für eine nachhaltige, solidarische Finanzierung.
Auch aus Sicht der Patientenschützer greift der Entwurf zu kurz. Eugen Brysch, Vorstandsmitglied der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sprach sich dafür aus, das Patientenwohl zum Maßstab der ärztlichen Vergütung zu machen. Brysch erklärte, derzeit würden nur Arzt-Patienten-Kontakte vergütet, und ob sich Beschwerden verbesserten oder verschlechterten, dürfe bei der Honorarhöhe keine Rolle spielen.
Die Bundesregierung reagiert auf eine sich verschärfende Finanzlage. Die Gesundheitsausgaben sind dem Entwurf zufolge im ersten Quartal 2026 stärker gestiegen als für das Gesamtjahr 2026 angenommen. Arithmetisch ergibt sich nach Berechnungen, die dem Entwurf zugrunde liegen, ein zusätzlicher Sparbedarf von mindestens 2,5 Milliarden Euro, sofern auch ein neuer Sicherheitspuffer für eine mögliche weitere finanzielle Verschlechterung berücksichtigt wird.
Verfahrenstechnisch ist das Gesetz in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. „Das bedeutet, dass der Bundesrat die Verabschiedung nur hinauszögern kann.“ Der Bundesrat kann den Beschluss damit lediglich verzögern, nicht aber blockieren. Bundesratsausschüsse können ihre Kritik in Stellungnahmen einbringen, über die das Plenum am Freitag abstimmt. Die eigentliche parlamentarische Arbeit am Gesetzentwurf wird nach der ersten Lesung in den Fachausschüssen fortgesetzt.
Verfahren: Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich
Die Reform „zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden“. Warken hatte ihren Entwurf am Freitag in den Bundestag eingebracht. „Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)“, schreiben Nachrichtenagenturen zum Auftakt der Beratungen. In einer ersten Debatte am Vormittag um 09:00 Uhr stellten die Fraktionen ihre Positionen vor.
Neben dem Gesundheitspaket stand am Freitag ein weiteres Gesetz auf der Tagesordnung des Bundestages. „Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll.“ „Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.“ In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung.
Weitere Tagesordnungspunkte und Zeitplan
Der Zeitdruck ist hoch: Bis zur Sommerpause Mitte Juli soll das Gesetz in trockenen Tüchern sein. „Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren vor der Sommerpause abgeschlossen werden.“ Ob dies gelingt, hängt davon ab, wie viele der im Bundesrat und in den Bundestagsfraktionen formulierten Änderungswünsche noch in den Entwurf eingearbeitet werden. Insbesondere die Rolle des Bundeszuschusses und die künftige Belastung der Versicherten dürften die weiteren Beratungen prägen.
Die Beratungen am Freitag sind erst der Auftakt eines Gesetzgebungsverfahrens, das die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in Deutschland unmittelbar betreffen wird. Sollte der Entwurf in der vorgesehenen Form in Kraft treten, müssten Versicherte ab dem kommenden Jahr mit höheren Zuzahlungen für Medikamente und mit Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern rechnen. Gleichzeitig sollen die Ausgaben der Kassen stärker begrenzt werden, um die Finanzierung des Systems zu sichern.
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Koalition den Spagat zwischen dem Ziel stabiler Beiträge und den Forderungen aus Ländern, Opposition und Sozialpartnern schafft. Bereits die ersten Beratungen im Bundestag und Bundesrat machten deutlich, dass Warkens Sparpaket in mehreren Punkten umstritten ist. Die Beratungen in den Ausschüssen gelten als entscheidend dafür, welche der vorgesehenen Sparmaßnahmen in der Endfassung tatsächlich bestehen bleiben.
Fragen & Antworten
Was sieht der Entwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken konkret vor?
Der Entwurf sieht Ausgabenbremsen für Arztpraxen, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente und eine Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern vor. Ziel ist eine Entlastung der Kassen um mindestens 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027.
Warum ist der Entwurf umstritten?
Bundesratsausschüsse fordern die Streichung mehrerer geplanter Ausgabenbremsen, insbesondere für Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken und die Pharmaindustrie. Der DGB und die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisieren, dass die geplanten Einsparungen vor allem den Bundeshaushalt und nicht die Krankenversicherung stabilisieren würden.
Welche Rolle spielt der Bundesrat bei dem Gesetz?
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, sodass die Länderkammer die Verabschiedung lediglich verzögern, aber nicht blockieren kann. Am Freitag stimmt das Plenum darüber ab, welche Empfehlungen der Ausschüsse es zu eigenen Forderungen erhebt.
Sparpaket Gesundheit: Bundestag und Bundesrat beraten | nachrichten360