Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 29. Oktober 2026 die einstweilige Beobachtung der niedersächsischen AfD durch den niedersächsischen Verfassungsschutz bestätigt.
Damit bleibt die niedersächsische AfD nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vorerst ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Gegenstand der gerichtlichen Prüfung war die Entscheidung, mit der die zuständige Landesbehörde die Partei weiterhin beobachtet.
Der Ausgang des Verfahrens war bereits Gegenstand der Berichterstattung über das Verwaltungsgericht Hannover. Nun hat das höhere Gericht die Entscheidung bestätigt. Für die Partei und ihre niedersächsischen Vertreter bedeutet dies eine weitere gerichtliche Zusage, dass die Beobachtung zunächst fortbesteht.
