Oldenburg, 17 August 2026
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Montag zwei Eilanträge der AfD-Politiker Christoph Sichert und Stephan Bothe abgewiesen, mit denen diese ihren Ausschluss von Landratswahlen in Niedersachsen hatten verhindern wollen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg ist nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur für die Eilanträge nicht zuständig; diese seien beim Verwaltungsgericht Lüneburg einzureichen. Das dortige Gericht habe am 15. August die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen. Das teilten die Gerichte am Montag mit.
Beide Politiker waren von Wahlausschüssen der Landkreise Friesland beziehungsweise Lüneburg als Kandidaten für die Landratswahlen abgelehnt worden. Die Ausschüsse beriefen sich auf Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerber. Gegen diese Entscheidungen wandten sich Sichert und Bothe gerichtlich.
