Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen seine Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz abgelehnt.

Mit der Entscheidung vom Montag darf die Behörde den Landesverband vorerst mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen, darunter Observation, Telefonüberwachung und den Einsatz von V-Leuten. Das Gericht sah die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Beobachtung als gegeben an.

Der Verfassungsschutz hatte die AfD Niedersachsen Mitte Februar von einem Verdachtsfall zu einem Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsfall eingestuft gewesen. Diese Phase konnte nach Angaben der Behörde nicht weiter verlängert werden, sodass entweder die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage gestellt werden musste.