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Kurzfassung
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage der hessischen AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz abgewiesen. Die Beobachtung der Landespartei durch den Inlandsgeheimdienst ist damit im Hauptverfahren bestätigt worden.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch in seinem Hauptverfahren entschieden, dass der hessische Verfassungsschutz die AfD Hessen weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf.
Begründung des Gerichts
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wies die Klage der hessischen AfD gegen das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ab und bestätigte zugleich, dass der hessische Inlandsgeheimdienst die Landespartei als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln darf. Die Einstufung war bereits im Jahr 2022 erfolgt und wird nun auch im Hauptsacheverfahren gerichtlich getragen. Damit ist der seit rund vier Jahren schwelende Rechtsstreit um die Beobachtung der hessischen AfD in erster Instanz entschieden, wobei das Gericht die Berufung zuließ.
Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit der rechtskräftigen Einstufung der AfD-Bundespartei als Verdachtsfall. Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sich der hessische Landesverband von der Bundespartei in relevantem Maße distanziere. Darüber hinaus sieht die Kammer auch eigenständige landesspezifische Anhaltspunkte, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen innerhalb der hessischen AfD belegen. Damit liegt nach Auffassung des Gerichts sowohl eine bundesweite als auch eine hessenspezifische Grundlage für die Beobachtung vor.
Bereits im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden und die Einstufung als Verdachtsfall bestätigt. Diese Entscheidung war in zweiter Instanz vom Verwaltungsgerichtshof Kassel im September 2025 bestätigt worden. Mit dem jetzigen Urteil im Hauptsacheverfahren ist nun auch die materielle Prüfung abgeschlossen, sodass die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln endgültig gerichtlich abgesichert sind.
Rechtswidrige Pressemitteilung von 2022
Zugleich gab das Gericht der AfD in einem wesentlichen Punkt recht: Die Pressemitteilung des Landesamts für Verfassungsschutz und des hessischen Innenministeriums aus dem Jahr 2022, mit der die Öffentlichkeit über die Einstufung informiert worden war, war rechtswidrig. Zum damaligen Zeitpunkt fehlte in Hessen die gesetzliche Grundlage, um eine solche öffentliche Bekanntmachung über die Beobachtung einer Partei vorzunehmen. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass weder das LfV noch das Innenministerium seinerzeit eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung hatten.
Erst durch eine Gesetzesänderung im vergangenen Jahr verfügt der hessische Verfassungsschutz nunmehr über die Befugnis, eigenständig und ohne ministerielle Genehmigung über Einstufungen und wesentliche Erkenntnisse zu informieren. Die damalige Veröffentlichung aus dem Jahr 2022 bleibt nach dem Urteil dennoch eine Rechtsverletzung, da sie vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgte. Damit ist die Einstufung als Verdachtsfall selbst nicht beanstandet, wohl aber das damalige Verfahren ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Reaktion von Innenminister Poseck
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) wertete die Entscheidung als Erfolg für das Landesamt für Verfassungsschutz. "Wir leben in einer wehrhaften Demokratie und in einem funktionierenden Rechtsstaat", sagte Poseck. Er wies zugleich eine in den Reihen der Landespartei geäußerte Kritik zurück, wonach der Verfassungsschutz ein "Oppositionsbekämpfungsorgan" sei. Der Inlandsgeheimdienst handele auf der Grundlage geltenden Rechts und sei weder der Regierung noch der Opposition verpflichtet, betonte der Innenminister.
Die hessische AfD zeigte sich trotz der Niederlage in der Hauptsache teilweise zufrieden. Die beiden Landesvorsitzenden Andreas Lichert und Robert Lambrou sprachen in einer gemeinsamen Erklärung von einem "Teilerfolg". Sie verwiesen darauf, dass das Gericht die damalige Veröffentlichung der Einstufung für rechtswidrig erklärt habe. Die AfD-Führung behauptete zugleich, der Verfassungsschutz sei "politisch instrumentalisiert" worden, "um die AfD in der Öffentlichkeit schlecht dastehen zu lassen".
Reaktion der AfD Hessen
Lambrou hatte zudem erklärt, es gehe in dem Verfahren darum, sich gegen "Stigmatisierung und Diffamierung" durch den Inlandsgeheimdienst zu wehren. Er beschrieb die AfD als "bürgerlich, konservative, freiheitliche" Partei. Die AfD kündigte an, das Urteil sorgfältig zu prüfen und sich weitere rechtliche Schritte vorzubehalten. Da das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen hat, ist der Weg zum Verwaltungsgerichtshof Kassel grundsätzlich eröffnet.
Im Hauptsacheverfahren hatte der Prozessbevollmächtigte der AfD zudem vorgetragen, "die Klägerin sei davon überzeugt, dass die Einstufung überwiegend aus politischen Gründen geschehe". Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte fest, dass die Klassifizierung auf einer ausreichenden tatsächlichen Grundlage beruhe. Die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, die mit der Einstufung als Verdachtsfall verbunden ist, wird damit von der ersten Instanz als rechtmäßig angesehen.
Mit der Entscheidung ist der seit 2022 andauernde Streit um die Beobachtung der hessischen AfD durch den Verfassungsschutz in erster Instanz entschieden. Sollte die AfD Berufung einlegen, müsste sich der Verwaltungsgerichtshof Kassel erneut mit der Sache befassen. Bis zu einer endgültigen rechtskräftigen Entscheidung in höherer Instanz bleibt die Beobachtung der Landespartei durch den hessischen Inlandsgeheimdienst jedoch weiterhin zulässig.
Was bedeutet die Einstufung als Verdachtsfall?
Die Einstufung als Verdachtsfall bedeutet, dass der Verfassungsschutz die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf. Dazu gehören etwa die Observation von Funktionären, die Auswertung offener und geschlossener Kommunikation sowie der Einsatz von V-Leuten. Eine Einstufung als gesichert rechtsextrem wäre hingegen ein stärkerer Eingriff und würde weitergehende Befugnisse begründen. Die hessische AfD hat mit der Einstufung als Verdachtsfall die niedrigste Stufe der Klassifizierung erreicht, die gleichwohl bereits weitreichende Eingriffsbefugnisse auslöst.
Rechtlich ist die Einstufung als Verdachtsfall an bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gebunden, die auf verfassungsfeindliche Bestrebungen hindeuten. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass solche Anhaltspunkte sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gegeben sind. Dabei berücksichtigte das Gericht ausdrücklich, dass sich die hessische AfD erkennbar nicht von der Bundespartei distanziert. Eine Distanzierung hätte nach Auffassung des Gerichts eine eigenständige Bewertung des Landesverbands erforderlich machen können.
Ausblick und politische Bedeutung
Die hessische AfD hatte die Beobachtung als politisch motiviert kritisiert und auf ihre parlamentarische Verankerung im Wiesbadener Landtag verwiesen. Dort war die Partei bei der Landtagswahl 2023 als stärkste Fraktion in den Landtag eingezogen. Die Kritik an einer Beobachtung gewählter Parlamentarier durch den Inlandsgeheimdienst wird von der AfD seit Jahren vorgebracht. Das Verwaltungsgericht ist dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt und hat die Beobachtung als rechtmäßig bestätigt.
Die Entscheidung hat auch bundespolitische Bedeutung, da die hessische AfD in mehreren Bundesländern als mitgliederstarker Landesverband gilt. Die Einstufung als Verdachtsfall auf Landesebene steht im Einklang mit der bundesweiten Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Sollte die Berufung der hessischen AfD vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel keinen Erfolg haben, wäre die Beobachtung der Landespartei gerichtlich endgültig abgesichert. Damit wäre der hessische Verfassungsschutz befugt, die Partei dauerhaft mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.
Berichtet wurde über die Entscheidung am 3. Juni 2026 im Programm des Deutschlandfunks. Damit liegt die Berichterstattung über den Abschluss des Hauptsacheverfahrens mehr als drei Jahre nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Eilverfahren und rund acht Monate nach der Bestätigung durch den Verwaltungsgerichtshof Kassel im September 2025. Die politische Debatte über den Umgang mit der AfD in Hessen dürfte durch das Urteil neuen Auftrieb erhalten.
Fragen & Antworten
Was hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden?
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wies die Klage der hessischen AfD gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall ab und bestätigte die Beobachtung durch den hessischen Verfassungsschutz im Hauptsacheverfahren.
Was war an der Pressemitteilung von 2022 rechtswidrig?
Das Gericht stellte fest, dass dem Landesamt für Verfassungsschutz und dem hessischen Innenministerium 2022 keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung der Beobachtung zur Verfügung stand; eine entsprechende Befugnis wurde erst durch eine Gesetzesänderung im vergangenen Jahr geschaffen.
Wie hat die AfD Hessen auf das Urteil reagiert?
Die Landesvorsitzenden Andreas Lichert und Robert Lambrou sprachen von einem Teilerfolg, da die Pressemitteilung von 2022 für rechtswidrig erklärt wurde, kündigten jedoch die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte an.