Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch in seinem Hauptverfahren entschieden, dass der hessische Verfassungsschutz die AfD Hessen weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf.

Begründung des Gerichts

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wies die Klage der hessischen AfD gegen das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ab und bestätigte zugleich, dass der hessische Inlandsgeheimdienst die Landespartei als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln darf. Die Einstufung war bereits im Jahr 2022 erfolgt und wird nun auch im Hauptsacheverfahren gerichtlich getragen. Damit ist der seit rund vier Jahren schwelende Rechtsstreit um die Beobachtung der hessischen AfD in erster Instanz entschieden, wobei das Gericht die Berufung zuließ.