Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Erneuerungsantrag des früheren ÖVP-Klubobmanns August Wöginger im Linzer Postenschacher-Prozess zurückgewiesen und damit seine Beschwerde gegen das Vorgehen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgelehnt.

Wögingers Vorwurf: Vertrauen auf die Diversion

Wie zunächst der Standard (online) am Mittwoch berichtete, wies das Höchstgericht den Antrag Wögingers mit Entscheidung vom 1. Juli 2026 ab. Die Entscheidung trägt die Geschäftszahl 12 Os 46/26w und wurde am Mittwoch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Wöginger hatte in seinem Erneuerungsantrag geltend gemacht, dass die WKStA durch ihr widersprüchliches Verhalten im Verfahren gegen die Postenschacher-Anklage sein Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt habe.

Konkret rügte Wöginger, dass die Staatsanwaltschaft während der Hauptverhandlung einer Diversion zugestimmt, später aber – auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien – Berufung gegen den Beschluss erhoben habe, ohne ihm zuvor die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Dieses Verhalten, so Wögingers Argumentation, begründe einen Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Grundrechtsverletzung.