OGH-Präsident Kodek warnt vor unzumutbaren Arbeitsbedingungen in der Justiz
Wien, 05. Juli 2026
AI-generated image (z-image via Kie.ai)
Kurzfassung
OGH-Präsident Georg Kodek hat im APA-Interview die Arbeitsbedingungen in der Justiz als „unzumutbar" bezeichnet. Trotz zusätzlicher Aufgaben werde die Regierung die geforderten Planstellen auch im Doppelbudget 2027/28 nicht erfüllen – Kodek sieht Standards und Vollzug von Urteilen in Gefahr.
Der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Georg Kodek, hat im APA-Interview die Arbeitsbedingungen in der österreichischen Justiz als „unzumutbar" bezeichnet und vor einem schleichenden Verlust der Leistungsfähigkeit gewarnt.
Belastung an der Grenze
Kodek schildert die Lage in einem APA-Interview mit deutlichen Worten: „Die Arbeitsbedingungen sind unzumutbar", sagte er. Noch funktioniere die Gerichtsbarkeit „einigermaßen gut", das könne sich aber bald ändern. „Die sind wirklich seit Jahren an der Grenze oder über der Grenze der Belastbarkeit", beschrieb er die Situation der Richterinnen und Staatsanwälte. Mit Blick auf die laufenden Budgetverhandlungen formulierte er klar: „Was nicht geht, ist, ohne massive Aufgabenreduktion und ohne Personalvermehrung den Standard zu halten."
Die Forderung von Richterinnen und Staatsanwälten nach zusätzlichen Planstellen werde die Regierung auch mit dem Doppelbudget 2027/28 nicht erfüllen, kritisierte Kodek. Trotz zusätzlicher Aufgaben bleibe eine substanzielle Aufstockung aus. „Ich sehe das sehr kritisch, sehr besorgt", sagte er. Ob Urteile vollzogen würden, hänge dann nicht mehr von den Entscheidungen der Gerichte ab, sondern vom Budget. „Dann muss man es aber auch politisch verantworten", fügte er hinzu.
Einstiegsgehälter und Selbstfinanzierung
Bei den Einstiegsgehältern in der Justiz müsse man „dringend nachjustieren“, forderte der OGH-Präsident. Die Bezahlung sei ein wesentlicher Faktor, um qualifiziertes Personal zu halten und neu zu gewinnen. Auch an der bestehenden Praxis, Gerichte überwiegend über Pauschalgebühren selbst zu finanzieren, übte er Kritik. „Das ist in gewisser Weise unehrlich“, sagte Kodek. Das führe dazu, dass Investitionen in Gerichte gegenüber der Politik immer schwer zu argumentieren seien – das sei „der Preis der Unabhängigkeit“.
Sparpotenzial sieht Kodek grundsätzlich durch eine Verkürzung des Instanzenzuges in Zivilsachen. Allerdings würde er diese Maßnahme selbst nicht befürworten. Modernisierungsmöglichkeiten seien durchaus vorhanden, erklärte er: „Es fehlt nicht an Ideen, aber es fehlt an finanziellen Mitteln. Und zwar schon seit Längerem.“ Die Effizienzgewinne durch Digitalisierung schätzt er als gering und erst langfristig ein: „Aber nur sehr gering und sehr langfristig“, sagte der Jurist. „Gerade die kleinen Gerichte funktionieren sehr gut.“
Position zur Kriminalpolitik
Inhaltlich positionierte sich Kodek auch zur jüngsten Debatte über vorzeitige Haftentlassungen. Die Diskussion mache ihn „sehr besorgt“. Er sei zwar grundsätzlich für eine moderne Kriminalpolitik, allerdings aus fachlichen Gründen und nicht aus fiskalischen. „Das halte ich für eine ganz besorgniserregende Fehlentwicklung“, sagte er. Wenig hält der Zivilrechtler von der Idee, Häftlinge vorzeitig zu entlassen. Der Strafvollzug koste, und Resozialisierung koste: „Das müsse der Gesellschaft etwas wert sein“, betonte Kodek.
Die ebenfalls debattierte „Haft in der Heimat“ bezeichnete Kodek als „vielleicht ausbaufähig“. Diese Form des Vollzugs könnte aus seiner Sicht weiterentwickelt werden, ohne die Sicherheit zu gefährden. Zugleich wies er darauf hin, dass eine reine Sparlogik bei Haftfragen weder rechtsstaatlich noch kriminalpolitisch überzeuge. Die Abwägung zwischen Sicherheit, Resozialisierung und Kosten sei eine politische Kernfrage.
Pläne für den Justizpalast
Für den Justizpalast selbst formulierte Kodek konkrete Wünsche: „Ich hätte gerne eine flächendeckende Fernkälte“, sagte er. Außerdem wären ein Ausstellungsraum sowie ein Mehrzwecksaal für Verhandlungen und Veranstaltungen wünschenswert. Damit verband er ein übergeordnetes Ziel: „Die Justiz sichtbarer machen“, obwohl das Amtssystem „extrem erstarrt“ sei. Bisher gebe es „kleinere Dinge, die mich freuen und die gelungen sind“, bilanzierte er.
Kodek steht dem OGH seit Anfang 2024 vor. Die Bestellung erfolgte erstmals unter Einbindung eines Personalsenats, ein Verfahren, das als Schritt zu mehr Transparenz und Mitbestimmung gilt. In seiner Amtszeit will er den OGH stärker als Anlaufpunkt für die juristische Öffentlichkeit positionieren und zugleich die Arbeitsfähigkeit der Gerichte sichern – was nach seinen Worten ohne zusätzliche Mittel kaum möglich sein wird.
Budgetverhandlungen und Ausblick
Die Warnungen des OGH-Präsidenten fallen in eine Phase, in der die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS die Eckpunkte des Doppelbudgets 2027/28 verhandeln. Justizstaatssekretärin Anna Sporrer war zuletzt ebenfalls mit der Forderung nach mehr Planstellen an die Öffentlichkeit getreten. Aus Sicht der Richterschaft droht ohne zusätzliches Personal ein schleichender Qualitätsverlust, der sich erst mit zeitlicher Verzögerung in längeren Verfahrensdauern und überlasteten Spruchkörpern zeigen werde.
Kodeks Botschaft richtet sich gleichermaßen an die Politik wie an die Öffentlichkeit: Die Justiz sei keine Sparmaschine, sondern eine Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit. „Es fehlt nicht an Ideen, aber es fehlt an finanziellen Mitteln. Und zwar schon seit Längerem“, wiederholte er seine Kerndiagnose. Ob diese Warnungen im Budget ihren Niederschlag finden, ist derzeit offen.
Über die konkreten Eckwerte des Doppelbudgets 2027/28 wird in den kommenden Wochen weiterverhandelt. Die Justizgewerkschaft und die Richtervereinigung haben bereits angekündigt, ihre Forderungen nach einer spürbaren Aufstockung der Planstellen und einer Anpassung der Einstiegsgehälter aufrechtzuerhalten.
Kodek selbst will den Druck aufrechterhalten. Es gehe nicht um ein Mehr an Selbstverwaltung der Gerichte, sondern um die schlichte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit. „Dann muss man es aber auch politisch verantworten“, hatte er im Interview gesagt – ein Satz, der sich wie eine Mahnung an die Adresse der Regierungsparteien liest.
Wie ernst die Lage aus Sicht des OGH ist, verdeutlicht auch ein weiterer Aspekt: Sollten die Gerichte unter der Last zusätzlicher Aufgaben bei gleichbleibendem Personalstand zusammenbrechen, könnten Verurteilungen nicht mehr zeitnah vollzogen werden. Kodek sieht darin ein Risiko für die Glaubwürdigkeit der Rechtspflege und für das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung.
Mit seinen Äußerungen verbindet Kodek die Rolle des obersten Richters mit einer politischen Verantwortungsethik: Die Unabhängigkeit der Justiz habe ihren Preis, und dieser Preis werde seit Jahren nicht mehr bezahlt. Sein Appell ist zugleich ein Eingeständnis – dass die Justiz in Österreich an die Grenzen ihrer Belastbarkeit stößt.
Fragen & Antworten
Wer ist Georg Kodek?
Georg Kodek ist seit Anfang 2024 Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH) in Österreich; seine Bestellung erfolgte erstmals unter Einbindung eines Personalsenats.
Warum kritisiert der OGH-Präsident die Arbeitsbedingungen?
Kodek sieht Richterinnen und Staatsanwälte seit Jahren an der Grenze der Belastbarkeit und kritisiert, dass die Regierung die geforderten zusätzlichen Planstellen auch im Doppelbudget 2027/28 nicht erfüllen will.
Was sagt Kodek zur Debatte über vorzeitige Haftentlassungen?
Er hält vorzeitige Entlassungen aus fiskalischen Gründen für eine „besorgniserregende Fehlentwicklung" und fordert, dass Resozialisierung der Gesellschaft etwas wert sein müsse.
OGH-Präsident Kodek warnt vor unzumutbaren | nachrichten360