Innsbruck, 07 August 2026
Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat die Anklage der Anklagebehörde gegen einen 42-jährigen Österreicher im Fall der 2023 im Innsbrucker Rapoldipark erstochenen Studentin aus Australien bestehen lassen und einen Einstellungsantrag der Verteidigung abgewiesen.
Hintergrund des Verfahrens
Das Gericht entschied, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Anklage weiterhin gegeben sind. Die zuständige Ratskammer wies einen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens ab, wie mehrere österreichische Medien übereinstimmend berichten.
