Mordanklage gegen Ex-Lebensgefährten von Jennifer Scharinger acht Jahre nach dem Verschwinden
Wien, 15 Juni 2026
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Kurzfassung
Acht Jahre nach dem Verschwinden der Wiener Jus-Studentin Jennifer Scharinger hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihren früheren Lebensgefährten Clemens T. wegen Mordes erhoben. Die Verteidigerin des 32-Jährigen erklärte, ihr Mandant habe sich schuldig bekannt, die Anklage sei aber noch nicht rechtskräftig.
Wien, 15 Juni 2026
Die Wiener Staatsanwaltschaft hat rund acht Jahre nach dem Verschwinden der damals 21-jährigen Jus-Studentin Jennifer Scharinger Mordanklage gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten Clemens T. erhoben, der in der gemeinsamen Wohnung in Wien-Brigittenau unter laut Polizei "bedenklichen Umständen" verschwunden war.
Anklage steht, Prozesstermin offen
Die Anklage sei noch nicht rechtskräftig, sagte die Verteidigerin des Beschuldigten, Astrid Wagner. Deshalb steht noch kein Prozesstermin fest. Die Wiener Staatsanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, die junge Frau im Jänner 2018 in der gemeinsamen Wohnung getötet und ihre Leiche anschließend in Niederösterreich versteckt zu haben. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Jennifer Scharinger war seit dem 21. Jänner 2018 vermisst. Die damalige 21-Jährige hatte sich mit ihrem Lebensgefährten gestritten und in der Folge von ihm getrennt. Danach verschwand sie aus der gemeinsamen Wohnung in Wien-Brigittenau. Der Fall entwickelte sich zu einer der aufsehenerregendsten Vermisstenfälle der vergangenen Jahre in Österreich. Die junge Studentin war aus ihrer Wohnung verschwunden, jede Spur fehlte.
Spurensuche in Niederösterreich
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung waren im April 2019 eingestellt worden. Wie Jahre später herauskam, soll der Verdächtige die Frau getötet und ihre Leiche 2018 zunächst im Bereich von Großweikersdorf im Bezirk Tulln versteckt haben. Er habe die Leiche demnach in einem Windschutzgürtel in der Nähe eines Feldwegs abgelegt. Erst im März desselben Jahres soll der Mann die sterblichen Überreste zum endgültigen Ablageort in der Nähe des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl gebracht haben, wo sie dann nach seinem Geständnis entdeckt wurden.
Im Dezember des Vorjahres, also Ende 2025, legte Clemens T. ein umfangreiches Geständnis ab. Er führte die Ermittler zu den sterblichen Überresten der jungen Frau. Das Skelett der Studentin wurde in einem Grünstreifen auf dem Truppenübungsplatz des Österreichischen Bundesheeres in Allentsteig im Waldviertel entdeckt. Bei den polizeilichen Vernehmungen schilderte der 32-Jährige laut Ermittlern, er habe sein Opfer während des Streits in der Wohnung von hinten gepackt und stranguliert, bis es reglos am Boden lag. Anschließend habe er den Leichnam in einem Koffer aus der Wohnung transportiert und im Unterholz nahe eines Feldwegs im Raum Großweikersdorf abgelegt.
Chat-Nachricht bringt Bewegung in den Fall
Den neuen Ermittlungsansatz brachte im Jahr 2025 eine Sprachnachricht. Der Verdächtige habe in einem Chat "detailliert geschildert", wie er sich einer Leiche entledigen würde, ohne verdächtige Spuren zu hinterlassen. Danach sei der Mann erneut im Fokus gestanden. Die Ermittlungen konzentrierten sich in die Rekonstruktion der Tat und die Sicherung weiterer Beweise. Nach Abschluss der Untersuchungen liegt nun die Mordanklage gegen den Mann vor.
Im Jänner des laufenden Jahres soll der Ex-Freund der jungen Frau ein weiteres Geständnis abgelegt haben. Die Verteidigerin Astrid Wagner erklärte, ihr Mandant habe sich schuldig bekannt. Sie bezeichnete die Tat als Affekthandlung, nicht als "geplanten Mord". Die Verteidigung stellte zudem die Schilderungen ihres Mandanten zum Tathergang dar, wonach die Trennung der Auslöser gewesen sei. Die 21-Jährige habe sich mit ihrem damaligen Partner gestritten, die Ermittlungen hätten ergeben, dass der nun 32-Jährige dies nicht habe verarbeiten können.
Forensische Unterbringung beantragt
Gleichzeitig wurde vonseiten der Anklagebehörde die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach § 21/2 Strafgesetzbuch beantragt. Die Wiener Staatsanwaltschaft hat darüber hinaus beantragt, den Beschuldigten gemäß § 22 Absatz 1 StGB in eine Einrichtung für suchtkranke Rechtsbrecher einzuweisen. Der Einweisungsantrag erfolge wegen einer kombinierten Persönlichkeitsstörung zum Tatzeitpunkt, weshalb ohne Behandlung von dem Beschuldigten weiterhin Gefahr ausgehe, ähnliche schwerwiegende Taten zu begehen, so die Anwältin. Ein psychiatrisches Gutachten kam zum Ergebnis, dass der Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, ihn aber als hochgefährlich einstuft.
Der Fall ist mit den Tat- und Ablageorten Wien-Brigittenau, Großweikersdorf im Bezirk Tulln und dem Truppenübungsplatz Allentsteig im Bezirk Zwettl im Waldviertel verbunden. Die Behörden hatten den Beschuldigten bereits von Beginn an als Verdächtigen geführt. Zunächst hatte er ein mögliches Gewaltverbrechen bestritten. Erst durch die Sprachnachricht im Jahr 2025 geriet er wieder verstärkt ins Zentrum der Ermittlungen und gestand schließlich Ende 2025.
Die Mordanklage wurde nach acht Jahren und umfangreichen Ermittlungen fertiggestellt. Da die Anklage noch nicht rechtskräftig ist, hat noch kein Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Sollte die Anklage zugelassen werden, wäre ein erstinstanzliches Verfahren am Landesgericht Wien zu erwarten. Die Verteidigung kündigte an, sich zum Vorwurf der Verbringung der Leiche und zum Ablageort äußern zu wollen.
Vom Vermisstenfall zur Mordanklage
Der Beschuldigte Clemens T. sitzt seit seiner Festnahme Ende 2025 in Untersuchungshaft. Bei der Tatausführung im Jänner 2018 war er 24 Jahre alt. Bei der Anklageerhebung im Juni 2026 ist er 32 Jahre alt. Der Fall Jenni Scharinger gilt als einer der bekanntesten ungeklärten Vermisstenfälle Österreichs aus dem Jahrzehnt, an dessen Aufklärung jahrelang ermittelt wurde.
Für die Familie und Angehörige der Getöteten bedeutet die Anklage nach fast acht Jahren Ungewissheit einen ersten formellen Schritt zur juristischen Aufarbeitung. Die Eltern der Studentin hatten sich in der Vergangenheit mehrfach an die Öffentlichkeit gewandt, um auf das Schicksal ihrer Tochter aufmerksam zu machen. Die Auffindung der sterblichen Überreste im Waldviertel hatte die Hoffnung auf eine abschließende Klärung der Umstände genährt.
Die Behörden wiesen darauf hin, dass die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil für den Beschuldigten gilt. Astrid Wagner betonte als Verteidigerin, dass die Anklage noch nicht rechtskräftig sei und sie den Ausgang des Verfahrens abwarten wolle. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch ein Gericht bleibt der Beschuldigte lediglich angeklagt, nicht verurteilt.
Ausblick auf das Hauptverfahren
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, im Falle einer Verurteilung eine Verlegung in das forensisch-therapeutische Zentrum sowie in eine Einrichtung für suchtkranke Rechtsbrecher zu beantragen. Damit würde die Unterbringung nicht in einem normalen Strafvollzug erfolgen, sondern in spezialisierten Einrichtungen. Die endgültige Entscheidung über die Unterbringung trifft das Gericht im Rahmen des Urteils.
Sollte das Gericht die Anklage zulassen, würde sich das Hauptverfahren voraussichtlich mit der Frage befassen, in welchem psychischen Zustand der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt war, welche Rolle die Persönlichkeitsstörung spielte und ob die Tat als Affekthandlung oder als geplante Tötung zu werten ist. Astrid Wagner hatte erklärt, die Tat sei im Affekt begangen worden, die Staatsanwaltschaft geht hingegen von einem heimtückischen Vorgehen aus, wie aus dem Antrag auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum hervorgeht.
Die Mordanklage im Fall Jenni Scharinger ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft das Ergebnis jahrelanger kriminalistischer und forensischer Arbeit. Hinweise aus Chat-Nachrichten und eine zentrale Sprachnachricht hatten die Ermittler demnach auf die entscheidende Spur gebracht. Die Auffindung der sterblichen Überreste hatte den Fall nach acht Jahren entscheidend vorangebracht.
Die Causa Jenni Scharinger wird voraussichtlich eines der aufmerksamkeitsstärksten Strafverfahren der kommenden Jahre in Wien bleiben. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, wäre mit einem mehrtägigen Prozess zu rechnen, in dem Gutachter, Forensiker und Zeugen aussagen. Bis dahin gilt der Grundsatz, dass erst ein rechtskräftiges Urteil die Schuldfrage endgültig beantwortet.
Fragen & Antworten
Wer ist Clemens T. und was wird ihm vorgeworfen?
Clemens T. ist der ehemalige Lebensgefährte der 2018 verschwundenen Jennifer Scharinger. Die Wiener Staatsanwaltschaft wirft dem heute 32-Jährigen vor, die damals 21-jährige Studentin im Jänner 2018 in der gemeinsamen Wohnung in Wien-Brigittenau getötet zu haben.
Wie kam die Polizei auf die Spur des Beschuldigten?
Nach Angaben der Ermittler geriet Clemens T. bereits zu Beginn als Verdächtiger in den Fokus. Im Jahr 2025 brachte eine Sprachnachricht, in der er laut Staatsanwaltschaft im Chat detailliert schilderte, wie man eine Leiche spurenlos beseitigen könne, die Ermittlungen entscheidend voran.
Was passiert nun mit dem Beschuldigten?
Die Anklage ist laut Verteidigerin Astrid Wagner noch nicht rechtskräftig, ein Prozesstermin steht daher noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hat zugleich beantragt, den Beschuldigten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach § 21/2 StGB sowie in eine Einrichtung für suchtkranke Rechtsbrecher nach § 22 Absatz 1 StGB einzuweisen.
Fall Jenni Scharinger: Mordanklage in Wien 2026 | nachrichten360