Mordprozess um Bluttat in Zürcher Lugano-Bar: Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft und Verwahrung
Zürich, 28. Juli 2026
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Kurzfassung
Vor dem Bezirksgericht Zürich steht ein 53-jähriger Ungar wegen Mordes an einem 64-jährigen Barkeeper der Lugano-Bar an der Zürcher Langstrasse vom August 2023. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Freiheitsstrafe, ordentliche Verwahrung sowie eine 15-jährige Landesverweisung.
Im Prozess um die Bluttat in der Zürcher Lugano-Bar vom August 2023 hat die Staatsanwaltschaft vor dem Bezirksgericht Zürich 16 Jahre Freiheitsstrafe, ordentliche Verwahrung sowie eine 15-jährige Landesverweisung gegen den 53-jährigen ungarischen Angeklagten gefordert.
Der Angeklagte, ein 53-jähriger Ungar, muss sich seit Montag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten, weil er am 30. August 2023 in der Lugano-Bar an der Langstrasse den 64-jährigen Schweizer Barkeeper mit sieben Messerstichen getötet haben soll. Er wurde auf einer Bahre in den Gerichtssaal gebracht, lag während der Verhandlung auf einem Krankenbett und wurde von drei Sanitätern betreut. «Der 53-jährige Ungar ist krebskrank und in palliativer Pflege. Er wurde von drei Sanitätern, die ihn während der Verhandlung betreuen, vom Pflegezentrum Bauma zum Bezirksgericht Zürich gefahren», heißt es in der Prozessberichterstattung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann heimtückisches und planmäßiges Vorgehen vor. «Der Angriff sei heimtückisch und planmässig erfolgt, sagt die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei sich sicher gewesen, dass seine Handlungen zum Tod des Opfers führten.» Konkredit fordert sie wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und eine ordentliche Verwahrung sowie eine Landesverweisung für 15 Jahre.
Tatablauf: Reizstoff, Messer und sieben Stiche
Zum Ablauf der Tat rekonstruierte die Anklage, dass der Ungar am 30. August 2023 um 10.30 Uhr erstmals die Bar betrat, ein kurzes Gespräch mit dem Barmann führte und das Lokal wieder verließ. «Um etwa 11 Uhr 55 kehrte er zurück, hielt sich zunächst zwei bis drei Minuten am Tresen auf und besprühte dann plötzlich den ahnungslosen Barkeeper, der gerade zwei Gäste bediente, mit einem Reizstoff. Dann trat er hinter den Tresen, stürzte sich auf sein überraschtes Opfer und stach mit einem zuvor verborgenen Messer mindestens sieben Mal von oben mit grosser Wucht auf den Barmann ein.» Mit schwersten Verletzungen unter anderem an Lunge, Niere und Milz verblutete der 64-Jährige noch vor Ort.
Der Täter verstaute den Reizstoff und das Messer in seiner Kleidung und flüchtete. Laut Anklage hatte sich der unbekannte Fremde schon seit Wochen im Gebiet der Langstrasse aufgehalten, die Bar beobachtet und immer wieder Personen in der Bar oder deren Umgebung nach einer schwarzen Frau namens «Debora» gefragt, die ein Kind von ihm habe. Videoaufnahmen und Zeugenaussagen belegten die Aufenthalte des Mannes im Quartier, sagte die Staatsanwaltschaft. «Er habe dort nach einer Frau mit dem Namen «Debora» gesucht und einem Kind, von dem er ausging, dass es sein eigenes ist.»
Ermittlungen: Wochen der Beobachtung und eine ungarische Telefonnummer
Mithilfe von Aufnahmen verschiedenster Videokameras erstellten die Ermittler ein Bewegungsprofil der vorangegangenen Wochen und ermittelten eine ungarische Rufnummer. Am 5. November 2023 wurde an der Dienerstrasse ein Tatverdächtiger verhaftet, der das Mobiltelefon mit dieser Nummer auf sich trug – der 53-jährige Ungar. Bei der Festnahme war er rund zwei Monate nach der Tat.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Tat vehement. Er sei zur Tatzeit gar nicht in Zürich, sondern in Ungarn gewesen, die Lugano-Bar kenne er nicht. Zu den Videoaufnahmen erklärte er über den Dolmetscher: «Es gibt wahrscheinlich eine ähnliche Person, die ausschaut wie ich.» Eine Frau namens «Debora» kenne er nicht. Er sei nicht psychisch krank, vielmehr hätten seine Familie und insbesondere sein krimineller Bruder Arztberichte und Patientenakten gefälscht, beharrte er. Bei der Befragung erzählte er immer wieder ausschweifende Geschichten und machte wirre Angaben, gab an, unter Schmerzen und unter Einfluss von Medikamenten einschließlich Morphium zu stehen, und forderte einen neuen Verteidiger.
Verteidigung: Wahn statt Mord, dritter Anwalt im Verfahren
Anfänglich sagte er, er kenne die Lugano-Bar nur von Bildern und eine Frau namens «Debora» sage ihm nichts. Am Nachmittag sprach er plötzlich davon, aus Notwehr gehandelt zu haben, eine Straftat habe er aber nicht begangen. «Obwohl er alles abstreitet, stellt sich der Beschuldigte auch auf den Standpunkt, der Barmann sei aus Notwehr getötet worden.» Im Gerichtssaal schrie er teils und wollte seinen Anwalt vor Ort entlassen.
Die Verteidigung schildert den Mann als psychisch schwer krank. Laut psychiatrischem Gutachten leidet der Ungar an paranoider Schizophrenie sowie an Wahnvorstellungen und Persönlichkeitsstörungen. «Es bestehe nur eine geringe therapeutische Aussicht.» Wahnhafte Beziehungsideen sind seit 2016 dokumentiert. Der Psychiater sieht lediglich eine leicht- bis mittelgradig eingeschränkte Schuldfähigkeit. Der Anwalt kritisiert das Gutachten massiv und hält es für nicht professionell erstellt und nicht verwertbar. «Während der Psychiater nur eine leicht- bis mittelgradig eingeschränkte Schuldfähigkeit sieht, ist der Verteidiger von einer totalen Schuldunfähigkeit überzeugt.»
Psychiatrisches Gutachten und Schuldfähigkeit
Im Hauptantrag verlangt der Verteidiger einen Freispruch und eine Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft. Es gehe im Wahn nicht um eine Tötung, sondern um die Rettung der Liebsten, sagte der Anwalt mit Blick auf die fixe Idee seines Mandanten. «Sein Mandant habe in einer Wahnvorstellung gehandelt, seine Liebsten zu retten. Er habe sein Kind vor Menschenhändlern befreien wollen, die er in den Etagen oberhalb der Lugano-Bar vermutet habe. Ziel sei nicht eine Tötung, sondern die Rettung der Frau und des Kindes gewesen.» Für den Verteidiger selbst ist sein Mandant aufgrund der Wahnvorstellungen schuldunfähig. Und eine Verurteilung wegen Mordes sei auch nicht gegeben. Sein Mandant habe nicht skrupellos gehandelt, sondern wollte einfach Frau und Kind befreien.
Im Eventualantrag plädiert die Verteidigung auf Feststellung der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten und Anordnung einer stationären Maßnahme. Subeventualiter fordert sie 5 Jahre Freiheitsstrafe für Totschlag, eine stationäre Maßnahme und 10 Jahre Landesverweis. Der aktuelle Anwalt ist bereits der dritte amtliche Verteidiger des Mannes. Die Arbeit mit dem Beschuldigten sei schwierig gewesen, sagte er. Er sei bei Einvernahmen manchmal aggressiv gewesen, sodass diese abgebrochen werden mussten. Zudem habe er immer wieder manipulierte Akten vermutet und eigene Verteidigungsstrategien fahren wollen.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es habe nie eruiert werden können, ob die Frau und das Kind tatsächlich existierten oder ob es sich nur um einen Wahn handelte. Sie gehe aber davon aus, dass der Beschuldigte die Frau und das Kind zu sich nach Ungarn habe holen wollen und dabei den Eindruck erhalten habe, von den Personen im Umfeld der Lugano-Bar behindert und angelogen worden zu sein. «Er vermutete beide im Umfeld der Lugano-Bar, seine Nachforschungen blieben jedoch erfolglos. Der Ungar habe deshalb die Überzeugung entwickelt, Mitarbeiter und Personen aus dem Umfeld der Bar würden ihn täuschen und bei seiner Suche behindern.»
Zivilforderungen und Prozessausgang
Zum Zeitgeschehen am Tattag selbst erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die Besuche der Bar dem Beschuldigten über Wochen hinweg gedient hätten, um seine Wahnvorstellungen zu verfestigen. Beim eigentlichen Angriff habe er den Barmann mit Pfefferspray besprüht und anschließend mit einem 13 Zentimeter langen Messer mindestens siebenmal auf ihn eingestochen. Vier Augenzeugen waren zugegen, einer von ihnen verglich die Tat gegenüber dem Staatsanwalt mit der Duschszene aus dem Film «Psycho».
Im Saal verlangte der Angeklagte zudem neue Ärzte und seine Verlegung in ein anderes Spital. Eine Krebs-Immuntherapie war im Februar auf sein Verlangen hin abgebrochen worden. Der Mann hat eine abgeschlossene Ausbildung als Bauelektriker und arbeitete ab 2013 immer wieder auf Baustellen in der Schweiz. Er sei nie verheiratet gewesen, habe aber mehrere Beziehungen gehabt und insgesamt fünf Kinder, von denen drei erwachsen seien, erzählte er.
Persönlicher Hintergrund des Angeklagten
Die Anwältin der Partnerin des Opfers verlangt 70 000 Franken Genugtuung und rund 8000 Franken Schadenersatz. Das Gericht kam nach kurzer Beratung zum Schluss, dass der Beschuldigte verhandlungsfähig ist, und führte den Prozess durch. Die Richter klärten vor der eigentlichen Verhandlung auch ab, ob der Mann überhaupt verhandlungsfähig ist, und entschieden sich dafür, den Prozess durchzuführen. Das Urteil soll am Mittwoch um 17 Uhr eröffnet werden.
Der Fall wirft Fragen nach dem Umgang mit schwer psychisch kranken Beschuldigten und nach der Sicherheit in urbanen Ausgehquartieren auf. Die Kombination aus psychotischer Wahnwelt, monatelanger Vorbereitung und einem überraschenden Angriff mit Reizstoff und Messer stellt auch die Frage, inwieweit das Umfeld des Beschuldigten die Tat hätte erkennen können. Die Antwort der Justiz darauf wird mit dem für Mittwoch erwarteten Urteil nur teilweise gegeben sein – die zivilrechtlichen Ansprüche und die weitere stationäre Unterbringung dürften den Abschluss des Verfahrens noch überdauern.
Fragen & Antworten
Worum geht es im Mordprozess am Bezirksgericht Zürich?
Ein 53-jähriger Ungar muss sich verantworten, weil er am 30. August 2023 in der Zürcher Lugano-Bar an der Langstrasse den 64-jährigen Schweizer Barkeeper mit sieben Messerstichen getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm heimtückisches und planmäßiges Vorgehen vor.
Welche Strafe fordert die Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes, eine ordentliche Verwahrung sowie eine 15-jährige Landesverweisung aus der Schweiz.
Was sagt die Verteidigung zur Tat?
Die Verteidigung hält ihren Mandanten für schuldunfähig und argumentiert, er habe in einer Wahnvorstellung gehandelt: Ziel sei nicht eine Tötung, sondern die vermeintliche Rettung einer Frau und eines Kindes vor Menschenhändlern gewesen. Im Hauptantrag fordert sie einen Freispruch und Entschädigung für erlittene Haft.
Mordprozess Lugano-Bar Zürich: Urteil am Mittwoch | nachrichten360