Neue Anklage gegen Egisto Ott und Martin Weiss wegen Geheimnisverrats
Wien, 13. Juli 2026
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Kurzfassung
Die Staatsanwaltschaft Wien hat eine zusätzliche Anklage gegen den ehemaligen BVT-Chefinspektor Egisto Ott und seinen früheren Vorgesetzten Martin Weiss eingebracht. Den beiden wird die Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung im Zusammenhang mit dem sogenannten BVT-Konvolut zur Last gelegt. Ein gemeinsamer Prozess am Landesgericht wird im Herbst erwartet.
Die Wiener Staatsanwaltschaft hat am Montag eine weitere Anklage gegen den ehemaligen Chefinspektor des aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, sowie gegen seinen früheren Vorgesetzten Martin Weiss beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht.
Den beiden Beschuldigten wird die Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung zur Last gelegt. Wie die Anklagebehörde am Montag per Presseaussendung bekannt gab, richtet sich der neue Strafantrag gegen den früheren BVT-Chefinspektor Ott sowie seinen ehemaligen Vorgesetzten, den früheren BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss.
Vorwurf: Verletzung der Geheimhaltungspflicht
Dem nunmehrigen Strafantrag zufolge sollen Ott und Weiss Urheber des sogenannten "BVT-Konvoluts" sein. Es geht um ein 26-seitiges Konvolut mit Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums samt ihrer dienstlichen Verwendung, das Ott dem Journalisten postalisch übermittelt haben soll.
Ott soll im Sommer 2017 einem Journalisten geheime Informationen über den Verfassungsschutz anvertraut bzw. zugänglich gemacht haben. Konkret wird ihm zur Last gelegt, ihm "ausschließlich wegen seines Amtes anvertraut oder zugänglich gewordene" Informationen offengelegt zu haben.
Inhalt des BVT-Konvoluts
Enthalten war in der Postsendung auch die Behauptung, ein damaliger BVT-Referatsleiter habe Reisepassrohlinge der Volksrepublik Nordkorea erhalten und davon drei Stück an Vertreter des südkoreanischen Geheimdiensts übergeben.
Zweite Vorwurfslage rund um ATIB
In einer weiteren, gesondert zu betrachtenden Vorwurfslage wird Ott zudem beschuldigt, im Dezember 2018 einem damaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten vertrauliche Informationen über einen "Gelegenheitsinformanten" des BVT weitergeleitet zu haben. Diese Informationen sollen sich auf die ATIB (Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit), den Ableger der türkischen Religionsbehörde in Österreich, bezogen haben.
Sein Wissen soll Ott von Martin Weiss bezogen haben. Dieser ist daher als Beitragstäter mitangeklagt. Weiss soll "zur strafbaren Handlung Otts beigetragen" haben, wie es in einer Erklärung der Staatsanwaltschaft Wien heißt.
Begründung der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Anklage auch mit den Folgen der behaupteten Taten. "Durch die beschriebene Tathandlung wurde das Recht der betroffenen Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit gefährdet", hält die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung fest.
Für Ott und Weiss gilt die Unschuldsvermutung. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, dass man gegen die erstinstanzliche Verurteilung Otts vom Mai Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet hat. Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt.
Bisheriges Verfahren und Berufungen
Ott wurde Ende Mai in Wien in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs, Spionage und weiterer Delikte zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Seither "schießt" die Staatsanwaltschaft weitere Strafanträge gegen den früheren Geheimdienstler nach. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Vergehens der "Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung" (ehemals Verletzung des Amtsgeheimnisses) Anklage gegen Ott und Weiss.
Zwischen den verschiedenen Verfahren beschäftigte die "BVT-Affäre" über die Jahre hinweg auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss sowie die Strafverfolgungsbehörden. Das BVT selbst wurde mittlerweile aufgelöst.
Ausblick: Gemeinsamer Prozess im Herbst
Die beiden Strafanträge werden wohl gemeinsam am Landesgericht verhandelt. Mit einem Prozesstermin gegen Ott dürfte im Herbst zu rechnen sein.
Ob Weiss allerdings tatsächlich vor Gericht erscheinen wird, gilt als fraglich. Weiss hält sich seit längerem in Dubai auf und ist der heimischen Justiz nicht zugänglich; bisher hat er sich einer Strafverfolgung entzogen. Dass Weiss zur Verhandlung erscheinen wird, wäre eine große Überraschung.
Ott wird durch seine Rechtsvertreterin Anna Mair verteidigt. Diese wollte am Montagnachmittag auf APA-Anfrage keine Stellungnahme abgeben.
Rechtlich wird Ott und Weiss die Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung angekreidet. Der frühere Paragraf zur Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde mittlerweile neu gefasst und an datenschutzrechtliche Vorgaben angepasst.
Das Konvolut, das den Kern des neuen Strafantrags bildet, ist 26 Seiten dick. Es enthält laut Anklage Vorwürfe gegen den Inlandnachrichtendienst sowie personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums.
Mit den nun zusätzlich erhobenen Vorwürfen dehnt die Staatsanwaltschaft Wien den bereits laufenden Komplex rund um die BVT-Affäre weiter aus. Es bleibt abzuwarten, wie das Landesgericht die beiden Verfahren terminlich zusammenführt.
Fragen & Antworten
Worum geht es in der neuen Anklage gegen Egisto Ott?
Die Wiener Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen BVT-Chefinspektor Egisto Ott und seinem früheren Vorgesetzten Martin Weiss die Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung im Zusammenhang mit dem sogenannten BVT-Konvolut vor, einem 26-seitigen Dokument mit Namen von Innenministerium-Mitarbeitenden.
Wer ist Martin Weiss und welche Rolle wird ihm zugeschrieben?
Martin Weiss war früherer Abteilungsleiter im BVT und wird im neuen Strafantrag als Beitragstäter geführt, weil Ott sein Wissen aus dieser Quelle bezogen haben soll. Weiss hält sich in Dubai auf und ist der österreichischen Justiz derzeit nicht zugänglich.
Wie geht es mit den Verfahren gegen Ott weiter?
Die beiden Strafanträge sollen gemeinsam am Landesgericht für Strafsachen in Wien verhandelt werden, mit einem Prozesstermin wird im Herbst gerechnet. Das erstinstanzliche Urteil aus dem Mai mit einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten haben Berufung eingelegt.
Neue Anklage gegen Egisto Ott: BVT-Affäre geht weiter | nachrichten360