Der Schokoladenhersteller Mondelez darf nach einem Gerichtsurteil die Gewichtsreduzierung von Milka-Tafeln von 100 auf 90 Gramm nicht ohne weiteres umsetzen, wenn die schwereren Packungen in den vorangegangenen vier Monaten im Handel waren. Das Landgericht Bremen entschied, dass die verkleinerte Version nicht in Verkehr gebracht werden darf, da Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch getäuscht werden könnten.

Urteil und Begründung

Das Gericht sah in der Gewichtsreduzierung eine Täuschung der Kundschaft. "Das ist eine relative Mogelpackung", sagte der Vorsitzende Richter während der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen. "Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied." Die Verpackung der 90-Gramm-Tafeln war kaum verändert worden, obwohl der Inhalt um zehn Prozent reduziert worden war.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sah. Das Gericht gab dieser Argumentation recht und betonte, dass die Praxis irreführend sei. "Das hat keine direkten Konsequenzen", hieß es in einer ersten Stellungnahme. "Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle."