Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel in Kraft: Handel meldet hohe Umstellungskosten
Wien, 02. Juli 2026
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Kurzfassung
Seit 1. Juli gilt in Österreich eine Mehrwertsteuersenkung von zehn auf 4,9 Prozent auf ausgewählte Grundnahrungsmittel. Der Handel investierte rund sechs Millionen Euro in die technische Umstellung, Verbandsvertreter sprechen von einer enormen organisatorischen Herausforderung.
In Österreich ist am Mittwoch, 1. Juli, die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel von zehn auf 4,9 Prozent gesenkt worden, während Händler und Kleinbetriebe den damit verbundenen organisatorischen und technischen Mehraufwand beklagen.
Die Senkung ist laut vorliegenden Informationen unbefristet und betrifft eine Vielzahl von Produkten – von Brot und Milch über Eier bis hin zu Blattspinat und Naturjoghurt. Wie ein Sprecher der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erklärte, behalte die Behörde den Lebensmittelhandel im Auge: "Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie die entwickelte Methodik bilden nun die Grundlage für eine mögliche Prüfung der Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel", sagte eine Behörden-Sprecherin.
Supermärkte wie Billa, Spar und Hofer versichern, die Senkung vollständig an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Billa-Österreich-Chef Erich Szuchy erklärte: "Bei allen betroffenen Produkten setzen wir die Mehrwertsteuersenkung vollständig auf den Cent genau im Verkaufspreis um und runden bei jedem Artikel ab. Das gilt selbstverständlich auch für unsere vielen Aktionen". Bei Billa sind österreichweit rund 4.000 Artikel und jährlich rund 90 Millionen Semmeln von der Maßnahme betroffen, bei Spar rund 16.000 Produkte, beim Diskonter Hofer aktuell rund 230.
Supermärkte sichern volle Weitergabe zu
Bei einer Marktbegehung in Wien zeigten sich die Probleme im Kleinhandel besonders deutlich. Ein Obstverkäufer am Naschmarkt in Mariahilf, der dort seit mehr als 50 Jahren mit seinen Söhnen tätig ist, investierte rund 15.000 Euro, um seine zehn Jahre alte Registrierkasse durch eine neue zu ersetzen, die den Steuersatz von 4,9 Prozent verarbeiten kann. "Um rund 15.000 Euro habe er seine zehn Jahre alte Registrierkasse um eine neue ersetzen müssen, die Steuersätze von 4,9 Prozent verarbeiten kann", heißt es.
Ein Greißler am Yppenplatz wurde Mitte Juni von der Wiener Wirtschaftskammer über die neuen Regeln informiert. Er schätzt, dass die Umstellung seiner Kasse und Preise zwei bis drei Monate dauern wird. "Mitte Juni sei er von der Wiener Standesvertretung über die neuen Steuerregeln für Grundnahrungsmittel informiert worden", erzählte er. Dass er insgesamt weniger verdiene als ein Verkäufer bei H&M, beklagte er ebenso wie die steigende Zahl von Diebstählen und Drogengeschäften vor seinem Geschäft.
Ärger bei kleinen Marktbeschickern
Am Brunnenmarkt kostet ein Freilandei derzeit 40 Cent, während ein Salzstangerl mit 1,23 Euro und Kornspitz oder Laugenstangerl mit 1,14 Euro zu Buche schlagen – Preise, die je nach Belag und Körnern unterschiedlich besteuert werden. Auf den Punkt brachte die Empörung eine Marktbesucherin beim Erdbeerkauf: "Geht's noch depperter?" Ein anderer Händler am Kutschkermarkt kritisierte die Regelungen als bürokratischen Unsinn: "Wer denkt sich so was aus? Die Leute werden für dumm verkauft."
Besonders betroffen sind kleine Bäckereien: Ein Semmerl kann je nach Belag unterschiedlich besteuert werden, klassisches Brot fällt unter den reduzierten Satz, ein Croissant mit über fünf Prozent Fettgehalt jedoch nicht – es gilt steuerlich als Luxusprodukt. Auch Blattspinat ist begünstigt, Cremespinat nicht, Naturjoghurt fällt unter den reduzierten Satz, Fruchtjoghurt oftmals nicht. Detaillierte Vorgaben auf Basis von Zolltarifnummern und der Fett- und Zuckerbestimmung in der Trockenmasse machen die Einstufung komplex. "Gerade handwerkliche Bäckereien stehen vor der Herausforderung, den Fettgehalt ihrer Produkte exakt nachzuweisen", erklärte Rainer Will.
Bürokratische Detailregeln belasten Bäckereien
Der Geschäftsführer des Handelsverbands beziffert den Aufwand der Branche insgesamt mit rund sechs Millionen Euro an Investitionen allein für die technische Umsetzung. Will betonte: "Unser Ziel war, dass die Preisreduktion vom ersten Tag an vollständig an die Kundinnen und Kunden weitergegeben wird. Das ist gelungen, war aber eine enorme Herausforderung." Gleichzeitig wies er Forderungen an die Branche zurück: "Die aktuellen Zahlen zeigen, dass der Lebensmittelhandel nicht der Inflationstreiber ist."
Im Lebensmittelhandel hat die Senkung bereits Wirkung gezeigt: Viele Bäckereien in Döbling verlangen nun 47 statt 50 Cent für ein Semmerl. Der Budgetdienst beziffert die durchschnittliche Entlastung der Haushalte auf etwas mehr als sieben Euro im Monat; der Handelsverband kommt auf rund sechs Euro pro Monat, beziehungsweise zwischen 45 und 100 Euro pro Jahr. Würden die Erleichterungen tatsächlich weitergegeben, ließe sich die Inflation bis Juni 2027 laut Berechnungen um 0,15 Prozentpunkte dämpfen.
Marktbeobachter sehen aber nicht nur Vorteile. Die Reform kostet den Staatshaushalt rund 400 Millionen Euro an entgangenen Einnahmen. Eine Kundin kritisierte: "Die Maßnahme koste den Staat viel Geld, beschere Unternehmern zusätzlichen Aufwand wie Ärger und bringe den Konsumenten so gut wie nichts." Der Handelsverband warnt zugleich vor einer geplanten nationalen Paketabgabe, die heimische Händler und Onlineunternehmen belaste und Investitionen sowie Arbeitsplätze gefährden könnte.
BWB behält Weitergabe im Blick
Die BWB beobachtet die Entwicklung genau. Sollte sie auch im Lebensmittelbereich eine Branchenuntersuchung einleiten, werde dies frühestens einige Monate nach Inkrafttreten der Senkung erfolgen. Die Behörde nehme Hinweise und Beschwerden bei Verdacht auf Verstöße entgegen, jede eingehende Beschwerde werde sorgfältig geprüft und bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte weiterverfolgt. Die rechtliche Grundlage ist klar: Laut BWB sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Senkung weiterzugeben.
Die Senkung folgte auf die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Damenhygieneprodukte zum Jahreswechsel, bei der es laut BWB wiederholt Hinweise auf eine mögliche systematische Nichtweitergabe gab. Die dort gewonnenen Erkenntnisse und die entwickelte Methodik sollen nun als Grundlage für eine etwaige Prüfung der Lebensmittel-Preisweitergabe dienen. Fehler bei der Einstufung könnten entweder zu Steuernachzahlungen oder zu einer falschen Preisverrechnung führen.
Insgesamt zeigt sich: Der Lebensmittelhandel hat die Preissenkung vom ersten Tag an die Kassen weitergegeben, sieht sich aber durch die kleinteiligen Regelungen – etwa bei Milch zum Mitnehmen versus Milch vor Ort, bei Brot je nach Körnern oder bei Skyr je nach Herstellung – enorm belastet. Will brachte das Dilemma auf den Punkt: "Natürlich freut sich jeder über eine Ersparnis. Gleichzeitig muss man aber den enormen organisatorischen und finanziellen Aufwand berücksichtigen."
Fragen & Antworten
Welche Produkte sind von der Mehrwertsteuersenkung in Österreich betroffen?
Betroffen sind ausgewählte Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Eier, Blattspinat und Naturjoghurt. Der reduzierte Steuersatz von 4,9 Prozent gilt seit 1. Juli unbefristet, die Zuordnung richtet sich nach Zolltarifnummern und Detailregelungen wie dem Fett- oder Zuckergehalt in der Trockenmasse.
Wie viel bringt die Steuersenkung den Haushalten konkret?
Der Budgetdienst beziffert die durchschnittliche Entlastung auf etwas mehr als sieben Euro pro Monat, der Handelsverband auf rund sechs Euro. Wird die Senkung tatsächlich weitergegeben, könnte die Inflation bis Juni 2027 laut Berechnungen um 0,15 Prozentpunkte gedämpft werden.
Warum steht die Reform bei Händlern in der Kritik?
Händler beklagen die komplexen Einstufungsregeln – etwa unterschiedliche Besteuerung von Natur- und Fruchtjoghurt oder von Brot je nach Belag – sowie den technischen Aufwand. Der Handelsverband beziffert die Investitionen der Branche auf rund sechs Millionen Euro; einzelne Marktbeschicker berichten zudem von hohen Kosten für neue Registrierkassen.
Mehrwertsteuersenkung Lebensmittel Österreich: Aufwand und | nachrichten360