München, 16 August 2026
Die Zahl der Masernfälle in Bayern ist deutlich gesunken, seit das Land im Jahr 2020 eine Nachweispflicht für die Masernimpfung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen eingeführt hat.
Hintergrund der Impfpflicht
Seit dem Jahr 2020 müssen Kinder ab einem Jahr, die in Bayern in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten oder Schulen betreut werden, einen Nachweis über eine Masernimpfung vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn ein ärztliches Attest eine medizinische Gegenanzeige bestätigt. Die Regelung wurde mit dem Ziel eingeführt, die Ausbreitung der hochansteckenden Virusinfektion einzudämmen und insbesondere ungeschützte Kinder sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem zu schützen.
