Hitzewelle in Deutschland: Mieter ohne Anspruch auf Kühlung – Debatte um Hitzeschutz im Mietrecht
Berlin, 17 Juli 2026
AI-generated image (z-image via Kie.ai)
Kurzfassung
Angesichts der extremen Hitzewelle in Deutschland wächst die Debatte um den Schutz von Mietern vor Überhitzung. Während das Robert Koch-Institut mehr als 5100 hitzebedingte Todesfälle für 2026 schätzt, haben Mieter nach aktueller Rechtsprechung keinen klaren Anspruch auf Kühlung ihrer Wohnung.
Berlin, 17 Juli 2026
Während Deutschland im Sommer 2026 mit der bisher extremsten Hitzewelle konfrontiert ist, wächst die Debatte um den Hitzeschutz für Mieter, die nach der geltenden Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine gekühlte Wohnung haben.
Die Hitzewelle, die Deutschland seit Ende Juni 2026 erfasst hat, hat die Debatte um den Hitzeschutz in Wohnungen neu entfacht. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach auf seiner Sommerpressekonferenz am 15. Juli in Berlin über die Herausforderungen, die der Klimawandel für Europa mit sich bringt: „Wir können den Klimawandel aus Europa heraus nicht aufhalten, und deswegen wird eine zweite große Aufgabe sein, mit dem Klimawandel zu leben. Das muss sich im Baurecht niederschlagen, das muss sich in der Gesundheitsvorsorge niederschlagen, das muss im Schutz auch von besonders vulnerablen Gruppen zum Ausdruck kommen.“
Daryas Erfahrung in der Dachgeschoss-Wohnung
Die Mieterin Darya, deren Name von der Redaktion geändert wurde, schilderte der Deutschen Welle die Auswirkungen der Hitze in ihrer Dachgeschoss-Wohnung. „Im Sommer wird diese Wohnung zu einer Thermoskanne“, sagte sie über ihre Wohnung, in der sie mit ihrem Mann und ihrer einjährigen Tochter lebt. „Kleine Kinder leiden am meisten, weil sie nicht wirklich verstehen, was gerade passiert“, fügte sie hinzu. Ihr Mietvertrag enthalte detaillierte Regelungen für die Wintermonate und schreibe eine Mindesttemperatur von 21 Grad am Tag vor – für den Sommer fehle eine solche Klausel jedoch.
Daryas Mietvertrag enthält keine Regelung für den Hitzeschutz. Die Temperatur in ihrer Wohnung lag bei mehr als 32 Grad Celsius – höher als die 29 Grad, die sie an der türkischen Küste erlebt hatte. „Wir haben sogar versucht, gefrorene Wasserflaschen davorzustellen, aber das hat kaum geholfen – es wurde lediglich die heiße Luft umgewälzt“, berichtet sie. Draußen kletterten die Temperaturen sogar auf glühend heiße 39 Grad.
Rechtliche Ausgangslage im Mietrecht
Der auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Selk erläuterte die rechtliche Lage: „Der Vermieter schuldet grundsätzlich nur den Standard, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galt“, sagte er unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Wohnungsmängeln. „Aber eben keinen Anspruch auf Kühlung.“
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätten Wohnraum-Mieter einen Anspruch auf ausreichend warme Räume – je nach Zimmer zwischen 20 und 24 Grad Celsius, schreibt Selk der DW. Einen vergleichbaren Anspruch auf Kühlung gebe es nicht. „Der Mieter hat keinen Anspruch auf Modernisierung“, stellt er klar. Konkret bedeute das: Bei einem Gebäude aus dem Jahr 1990 würde vor Gericht auch der damalige technische Standard zugrunde gelegt.
Bisherige Urteile und mögliche Ausnahmen
Allerdings wurden laut einer Studie der „Arbeitsgemeinschaft Zeitgemäßes Bauen“ aus dem Jahr 2023 rund 75 Prozent des deutschen Wohnungsbestands vor 1990 errichtet. Selk verweist darauf, dass es jedoch Ausnahmen geben könnte: „Entscheidend ist, ob ein solcher Fall irgendwann den Bundesgerichtshof erreicht und dieser aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine Ausnahme von der bisherigen Regel schafft.“ Eine solche Ausnahme existiere bereits in anderen Bereichen. So entschied das Bundesverfassungsgericht 1998 bei Belastungen durch PCP (Pentachlorphenol), Bleirohre oder Fragen der Elektrizitätsversorgung zugunsten des Gesundheitsschutzes.
Doch die Frage bleibt: Wie soll der Vermieter für Abkühlung sorgen? „Wie der Vermieter dies allerdings gewährleistet, ist sein Ermessen – gegebenenfalls muss er Klimageräte zur Verfügung stellen oder für bessere Dämmung sorgen“, so Selk. Trinidad Fernandez, Leiterin der Einheit „Climate Transition Strategies“ am Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), fordert: „Hitzebeständigkeit muss als grundlegende Voraussetzung für guten Wohnraum und eine gute Stadtplanung betrachtet werden.“
Gesundheitliche Folgen der Hitzewelle 2026
Die Dringlichkeit unterstreichen auch die gesundheitlichen Folgen der extremen Temperaturen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt, dass es in Deutschland im Jahr 2026 bislang mehr als 5100 hitzebedingte Todesfälle gab, die meisten davon während der Hitzewelle Ende Juni. Nach Angaben des EU-Klimadienstes Copernicus war der Juni 2026 der heißeste Juni, der jemals in Westeuropa gemessen wurde, und weltweit der zweitheißeste. Zum Vergleich: Für das gesamte Jahr 2025 wurden etwa 2600 hitzebedingte Todesfälle geschätzt.
Der Handlungsdruck wächst: Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt zur Miete – der höchste Anteil innerhalb der Europäischen Union. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Gebäude grundsätzlich so geplant werden, dass eine Überhitzung im Sommer begrenzt wird. „Im Winter fror man, da muss es warm sein, im Sommer war es eh immer warm und heiße Tage waren nicht so häufig“, beschreibt Darya die Planungslogik älterer Gebäude. Doch dieses Denken greife angesichts des Klimawandels zu kurz.
Auch in anderen Bereichen werden Lösungen diskutiert. So einigte sich der Rheinisch-Bergische Kreis mit den Krankenkassen darauf, dass es rückwirkend zum 1. Januar 2026 keine Zusatzkosten für die Fahrt mit dem Rettungswagen mehr gibt. Landrat Arne von Boetticher sagte: „Mir ist wichtig, dass die Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis keine Sorge vor Kosten haben müssen, wenn sie den Rettungsdienst rufen.“ Die Einigung schaffe Klarheit und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.
Internationale Vergleiche zeigen, dass Hitzeschutzstandards variieren. In manchen Ländern, etwa in Australien, gilt eine Raumtemperatur von etwa 26 Grad Celsius häufig als Schwellenwert, ab dem Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung geprüft werden müssen. „Natürlich gibt es einen Anspruch auf Einhaltung eines Temperaturgrenzwertes“, wird die australische Regulierungspraxis zitiert. Ob ein solcher Schwellenwert auch in Deutschland Einzug hält, hänge nun von der politischen und juristischen Entwicklung ab.
Internationaler Vergleich und Schwellenwerte
Die Verbindung zwischen Klimawandel und Gesundheitsschutz wird zunehmend gesehen. Fernandez betont: „Vor diesem Hintergrund müsse der Schutz vor extremer Hitze auch als Gesundheitsmaßnahme verstanden werden.“ Auch Bundeskanzler Merz hatte auf den Gesundheitsschutz verwiesen. Darya berichtet, dass ihr die Hitze seit der Geburt ihrer Tochter besonders zu schaffen macht und sie zeitweise in Hotels floh, um der Hitze zu entkommen.
Parallel zur hitzeschutzbezogenen Debatte steht die Digitalisierung des Gesundheitswesens vor Herausforderungen. Jochen Werner, ehemaliger Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Essen, prägte den Satz: „Tod durch Datenschutz“. Mit dem Standard ISiK – Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern – hat der Gesetzgeber die Gematik beauftragt (§ 373 SGB V), verbindliche, FHIR-basierte Schnittstellen für Krankenhausinformationssysteme festzulegen; ihre Umsetzung ist für die Hersteller verpflichtend. Doch die Kosten für diese Schnittstellen sorgen für Kritik: „Wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet werden, dann machen wir es eben noch teurer“, zitiert ein Branchenkenner die Haltung mancher Anbieter.
Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen
Für Bastian Stockhausen, Verfasser eines Beitrags mit dem Titel „Todesursache EBIT: ‚Teure Schnittstellen blockieren Gesundheitsdigitalisierung‘“, sind überteuerte Schnittstellen ein Bremsklotz für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie gefährdeten die Patientenversorgung, so seine Kritik. Die Debatte um digitale Infrastruktur und die hitzebedingte Gesundheitskrise verdeutlichen, dass der Gesundheitsschutz in Deutschland vor vielfältigen Herausforderungen steht.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob der Gesetzgeber auf die Hitzewelle reagiert. Die Diskussion um verbindliche Temperaturgrenzwerte, bessere Dämmung oder die Bereitstellung von Klimageräten durch Vermieter dürfte anhalten. Selk bringt es auf den Punkt: Solange der Bundesgerichtshof keine Ausnahme von der bisherigen Regelung schaffe, blieben Mieter wie Darya auf eigene Initiative angewiesen, um der Hitze in ihren Wohnungen zu begegnen.
Quellen für diesen Beitrag sind unter anderem die Deutsche Welle, das Universitätsklinikum Essen sowie Mitteilungen des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Hintergrund: Hitze in Wohnungen
Rechtliche Ausgangslage
Hitzeschutz im internationalen Vergleich
Gesundheitliche Folgen
Digitalisierung und Datenschutz
Politische Reaktionen
Fragen & Antworten
Welche Rechte haben Mieter in Deutschland bei extremer Hitze in der Wohnung?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Mieter keinen Anspruch auf Kühlung ihrer Wohnung, sondern nur auf den baulichen Standard zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes. Der Vermieter schuldet laut dem Anwalt Michael Selk im Winter ausreichend warme Räume, im Sommer fehlt ein vergleichbarer Anspruch auf Hitzeschutzmaßnahmen.
Wie viele hitzebedingte Todesfälle gab es 2026 in Deutschland bisher?
Das Robert Koch-Institut schätzt, dass es in Deutschland im Jahr 2026 bislang mehr als 5100 hitzebedingte Todesfälle gab, die meisten davon während der Hitzewelle Ende Juni. Zum Vergleich: Für das gesamte Jahr 2025 wurden etwa 2600 hitzebedingte Todesfälle geschätzt.
Was hat Bundeskanzler Friedrich Merz zum Hitzeschutz gesagt?
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte auf seiner Sommerpressekonferenz am 15. Juli 2026 in Berlin, dass sich der Hitzeschutz im Baurecht, in der Gesundheitsvorsorge und im Schutz vulnerabler Gruppen niederschlagen müsse. Er kündigte an, dass das Leben mit dem Klimawandel eine zweite große Aufgabe sei, nachdem dieser nicht aus Europa heraus aufgehalten werden könne.
Hitzeschutz für Mieter 2026: Debatte um Hitzewelle | nachrichten360